EU-weite Ausschreibung von Planungsleistungen zur Errichtung eines Hauptverwaltungsgebäudes in Siegburg Referenznummer der Bekanntmachung: 335.225
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rsag.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Planungsleistungen zur Errichtung eines Hauptverwaltungsgebäudes in Siegburg
Für das vorliegende Vergabeverfahren ist die Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH (im Folgenden: RSAG) der Auftraggeber. Die RSAG-Gruppe will ihr Verwaltungszentrum wegen fehlender Büroflächen im Bestandsgebäude um einen Büro-Neubau inklusive Besprechungszentrum erweitern. Auf dem Parkplatzgrundstück zwischen Bonner Straße und Bestandsgebäude der Hauptverwaltung der RSAG-Gruppe ist dafür ein vier- bis sechsgeschossiger Neubau realisierbar. Außerdem soll die Neubauplanung Büroflächen zu Vermietung und eine Großtagespflegestelle für Kinder zwischen 0 und 3 Jahren aufweisen.
Geplant ist, dass ein größerer Teil der Büroflächen und die Räume der Großtagespflegestelle vermietet werden. Auf den Grundstücken des Planungsgebiets befinden sich heute das bestehende 3-geschossige Verwaltungsgebäude der RSAG-Gruppe (Adresse: Pleiser Hecke 4) und eine 2-geschossige Villa (Adresse: Bonner Straße 21), die derzeit vom Rhein-Sieg-Kreis als Einrichtung der Jugendsozialarbeit genutzt wird. Die nicht bebaute Fläche des Areals wird derzeit als Parkplatz mit etwas über 50 Stellplätzen genutzt. Die RSAG plant eine ergänzende Bebauung im Bereich des derzeitigen Parkplatzes und die Umnutzung der Villa.
Mit diesem europaweiten Vergabeverfahren will die RSAG ein interdisziplinäres Planungsteam beauftragen, welches die wesentlichen Fachplaner umfasst. Gesucht wird ein zuverlässiges, leistungsfähiges und qualifiziertes Planungsteam, das die Planungsleistungen effizient und unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes erbringt. Gleichzeitig werden ein hohes Verständnis von Funktionalität sowie eine lösungsorientierte Kreativität erwartet, um der RSAG bestmögliche Ideen aufzuzeigen und diese dann umzusetzen.
Aus diesem Grund will die RSAG die Planungs- und Ingenieurleistungen der Objektplanung (Gebäude sowie Freianlagen), Tragwerksplanung, Bauphysik, Technischen Gebäudeausrüstung und Brandschutz beauftragen. Ein Planungsteam bzw. Generalplaner soll diese Leistungen, ggf. unter Einbindung der entsprechenden Fachplaner als Nachunternehmer, erbringen.
Das Auftragsversprechen soll zunächst die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 3 gemäß HOAI umfassen. Optional darf die RSAG auch weitere Planungsleistungen in den LPH 4 bis 8 sowie gegebenenfalls in LPH 9 gem. HOAI beauftragen.
Der Generalplaner muss u. a. die verschiedenen geplanten Nutzungen des Hauptverwaltungsgebäudes mit Großtagespflegestelle sowie die besondere geografische Lage des Objekts für seine Planungsleistungen einbeziehen und sämtliche Anforderungen angemessen berücksichtigen.
53721 Siegburg
s. Ziff. II.1.4).
Nach Planungs- und Baufortschritt.
Die RSAG wertet die Teilnahmeanträge nach der Bewertungsmatrix zur Anlage A sowie den Angaben in der Anlage A, welche auf der elektronischen Vergabeplattform „Vergabemarktplatz NRW“ unter dem Projektraum/-zugang dieses Vergabeverfahrens zum Herunterladen bereitstehen.
Zu Ziffer II.2.7) „Laufzeit des Vertrags“:
Bei der angegebenen Laufzeit handelt es sich um die derzeitige Schätzung der ausschreibenden Stelle.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die RSAG stellt potenziellen Bewerbern eine Anlage A zur Verfügung, die als Eignungsformular mit weiteren Vorgaben dient. Die Bewerber können diese Anlage A auf der elektronischen Vergabeplattform „Vergabemarktplatz NRW“ unter dem Projektraum/-zugang dieses Vergabeverfahrens abrufen. Die Anlage A enthält für den Teilnahmewettbewerb Ausschlusskriterien, die zwingend einzuhalten sind, sowie Vorgaben zu den Bewertungskriterien. Anhand der Bewertungskriterien, die allen Bewerbern in der elektronisch abrufbaren Bewertungsmatrix zur Anlage A transparent bekanntgegeben werden, trifft die RSAG die Auswahl der Bewerber, mit denen sie das Verhandlungsverfahren fortsetzen will.
— Die Zuverlässigkeit des Bewerbers muss vorliegen,
— Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von mindestens 2,5 Mio. EUR und für Sach- und Vermögensschäden von mindestens 5 Mio. EUR muss vorliegen bzw. alternativ die Bereitschaft, die bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben im Auftragsfall aufzustocken.
Für die Wertung der Teilnahmeanträge nach den Bewertungskriterien sind die Referenzen des Bewerbers entscheidend. Die Einzelheiten dazu sind der elektronisch abrufbaren Anlage A sowie der zugehörigen Bewertungsmatrix zur Anlage A zu entnehmen. Außerdem erhalten die Bewerber in den Dokumenten weitere Informationen, beispielsweise zur Beteiligung von Bewerbergemeinschaften sowie zur Einbindung von Nachunternehmern.
— Für Planungs- und Ingenieurleistungen der Objektplanung: Mindestens eine Referenz für Planungs- und Ingenieurleistungen der Objektplanung gem. § 34 HOAI für ein Gebäude mit anrechenbaren Kosten (KG 300 und 400 nach DIN 276) über 7 Mio. EUR (netto), bearbeitete Leistungsphasen mindestens LPH 2 bis 5, Schwierigkeitsgrad mindestens Honorarzone 3 gem. Anlage 10 zu § 34 Abs. 1 HOAI, 10.2. Objektliste Gebäude, Projekt wurde nach 2010 in Betrieb genommen bzw. LPH 8 dieses Projekts muss nach 2010 abgeschlossen sein.
— Für Planungs- und Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung: Mindestens eine Referenz für Planungs- und Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung gem. § 50 HOAI für ein Gebäude mit anrechenbaren Kosten (KG 300 (zu 55 %) und 400 (zu 10 %) nach DIN 276) über 4 Mio. EUR (netto), bearbeitete Leistungsphasen mindestens LPH 2 bis 5, Schwierigkeitsgrad mindestens Honorarzone 3 gem. Anlage 14 zu § 52 Abs. 2 HOAI, 14.2. Objektliste Tragwerksplanung, Projekt wurde nach 2010 in Betrieb genommen bzw. LPH 5 dieses Projekts muss nach 2010 abgeschlossen sein.
— Für Planungs- und Ingenieurleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung: Mindestens eine Referenz für Planungs- und Ingenieurleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gem. § 53 HOAI, mindestens Anlagengruppen 1 bis 3, für ein Gebäude mit gem. § 55 HOAI anrechenbaren Kosten (KG 400 nach DIN 276, alle Anlagengruppen) über 3 Mio. EUR (netto), bearbeitete Leistungsphasen mindestens LPH 2 bis 5, Schwierigkeitsgrad mindestens Honorarzone 2 gem. Anlage 15 zu § 56 Abs. 3 HOAI, 15.2. Objektliste, Projekt wurde nach 2010 in Betrieb genommen bzw. LPH 5 dieses Projekts muss nach 2010 abgeschlossen sein.
— Für Planungs- und Ingenieurleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung: Mindestens eine Referenz für Planungs- und Ingenieurleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gem. § 53 HOAI, mindestens Anlagengruppen 4 und 5, für ein Gebäude mit gem. § 55 HOAI anrechenbaren Kosten (KG 400 nach DIN 276, alle Anlagengruppen) über 3 Mio. EUR (netto), bearbeitete Leistungsphasen mindestens LPH 2 bis 5, Schwierigkeitsgrad mindestens Honorarzone 2 gem. Anlage 15 zu § 56 Abs. 3 HOAI, 15.2. Objektliste, Projekt wurde nach 2010 in Betrieb genommen bzw. LPH 5 dieses Projekts muss nach 2010 abgeschlossen sein.
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und entsprechend der Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“/„Ingenieur“ zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Personen die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur/Architekt verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG oder 2001/19/EG gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
3. Bewerber-/Bietergemeinschaften aus natürlichen und/oder juristischen Personen: Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Soweit mehr als ein Mitglied Planungsleistungen im Bereich Architektur-/Ingenieurleistungen erbringt, muss auch dieses Mitglied die entsprechenden Anforderungen erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben.
2. Für den Teilnahmeantrag sind die in der Anlage A enthaltenen Vordrucke (Formblätter) zu verwenden, die auf der elektronischen Vergabeplattform „Vergabemarktplatz NRW“ unter dem Projektraum/-zugang dieses Vergabeverfahrens zum Herunterladen bereitstehen (vgl. Ziffer I.3).
3. Rückfragen sind ausschließlich über den für dieses Vergabeverfahren eingerichteten Projektraum der elektronischen Vergabeplattform „Vergabemarktplatz NRW“ an die ausschreibende Stelle zu richten. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ebenfalls ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige
Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens zum 9.7.2021 bei der oben genannten Stelle eingehen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBDRY9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: +49 221 / 147-2889
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens.
— Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen,
— Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.