Neue WSW-Zentrale Referenznummer der Bekanntmachung: 600072
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42281
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsw-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neue WSW-Zentrale
Die WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH (nachfolgend „AG“ genannt) beabsichtigt den Neubau ihrer Unternehmenszentrale „Neue WSW Zentrale“ am bestehenden technischen Standort Carnaper Str./Bromberger Str. im Rahmen eines ÖPP-Modells (Planen, Bauen, Betrieb) mit einem Auftragnehmer (nachfolgend „AN“ genannt) durchzuführen. Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung ein Gebäude für 459 Mitarbeiter zu planen, zu bauen und über einen Zeitraum von 30 Jahren (abzüglich der Bauphase) zu betreiben.
Der Auftragnehmer soll insbesondere folgende Leistungen erbringen:
— Planungsleistungen (Architektur, Statik, Fachplanungen usw.),
— Bauleistungen für die Errichtung der Unternehmenszentrale nebst Außenanlagen,
— Bauzwischenfinanzierung,
— Betriebsleistungen (lfd. Instandhaltung und Instandsetzung, Bedienung, Wartung, Inspektion technischer Anlagen, Energiemanagement).
WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH
Bromberger Str./Carnaper Str.
42281 Wuppertal
Die WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH (nachfolgend „AG“ genannt) beabsichtigt den Neubau ihrer Unternehmenszentrale „Neue WSW Zentrale“ am bestehenden technischen Standort Carnaper Str./Bromberger Str. im Rahmen eines ÖPP-Modells (Planen, Bauen, Betrieb) mit einem Auftragnehmer (nachfolgend „AN“ genannt) durchzuführen. Der AN hat auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung ein Gebäude für 459 Mitarbeiter zu planen, zu bauen und über einen Zeitraum von 30 Jahren (abzüglich der Bauphase) zu betreiben.
Die Leistungen beinhalten den Neubau eines Verwaltungsgebäudes auf dem unternehmenseigenen Grundstück an der Bromberger Straße 39-41. Neben Büroflächen soll der Neubau mit einer Betriebsrestaurant, Kaffeebar und Konferenzflächen ausgestattet werden.
Insgesamt sind sämtliche Leistungen für ein schlüssel- und betriebsfertiges Gebäude zu erbringen, einschließlich der sich aus dem Planungsrecht ergebenden Auflagen. Dies beinhaltet alle Planungs-, Koordinations- und SiGeKo- Leistungen (Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination), inklusive aller notwendigen Anträge, Genehmigungen, gegebenenfalls notwendigen Befreiungen, Gutachten, Prüfstatik etc. sowie die aus den vorgenannten Maßnahmen resultierenden Kosten, Gebühren und Aufwendungen. Der AN hat sämtliche für die Planung und den Bau des Gebäudes erforderlichen Genehmigungen eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu beantragen und einzuholen.
Das Projektgrundstück ist derzeit unbebaut. Auf einem Teil des Baufeldes befinden sich aktuell Stellplätze. Die Rahmenbedingungen ergeben sich aus der Inaugenscheinnahme vor Ort und aus den der Ausschreibung beigefügten Unterlagen zur Bestandsdokumentation.
Die Angebote werden in Anlehnung an die sog. „erweiterte Richtwertmethode“ (UfAB V, Sonderheft 2012 zur Aktualisierung der UfAB V - Version 2.0) bewertet. Danach werden die Angebote nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet. Zunächst wird für jedes Angebot die Kennzahl für das Preis-Leistungs-Verhältnis ermittelt. Das Angebot mit der kleinsten Kennzahl (Quotient aus dem Barwert und den erzielten Qualitätspunkten) gilt zunächst als das wirtschaftlichste Angebot. Die Angebote, deren Kennzahl maximal 5 % größer ist als das wirtschaftlichste Angebot, gelten als gleichwertig gegenüber dem zunächst ausgesuchten Angebot. Sollte es Angebote geben, deren Kennzahl (Preis-Leistungs-Verhältnis) in dem Schwankungsbereich von 5 % (größer als die Kennzahl des besten Angebotes) liegen, werden die so ermittelten, als gleichwertig betrachteten Angebote („Gruppe der gleichwertig besten Angebote“) unter dem Zusatzkriterium des niedrigsten Barwertes erneut verglichen und bewertet. Den Zuschlag erhält mithin das Angebot, das die kleinste Kennzahl aufweist, errechnet als Quotient aus dem Barwert aller angebotenen Preise dividiert durch die Anzahl der erzielten Qualitätspunkte. Für den Fall, dass es im Hinblick auf die Kennzahl gleichwertige Angebote gibt (Abweichung von 5 % von der kleinsten Kennzahl) und deshalb eine „Gruppe der gleichwertig besten Angebote“ gebildet werden muss, erhält den Zuschlag das Angebot aus dieser Gruppe, das den geringsten Barwert ausweist.
Die vollständige Bewertungsmatrix liegt den Verdingungsunterlagen als Anlage 0.5 bei.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDGDDJ3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.