Reinigungsleistungen für Schienenfahrzeuge Referenznummer der Bekanntmachung: 1-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mettmann
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40882
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.regio-bahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsleistungen für Schienenfahrzeuge
Erbringung von Reinigungsleistungen für Schienenfahrzeuge der Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH.
Mettmann An der Regiobahn 15, 40822 Mettmann
Wuppertal-Dornap Düsseldorfer Straße 530, 42327 Wuppertal
Kaarster See Neersener Straße, 41564 Kaarst
Die Auftraggeberin erbringt Betriebsleistungen des Schienenpersonennahverkehrs auf Grundlage eines Verkehrsvertrages für die Linie S28. Gegenstand des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist die Erbringung von Reinigungsleistungen an den von der Auftraggeberin auf der Linie S28 eingesetzten Schienenfahrzeugen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung an verschiedenen Betriebsstandorten.
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Kreis der Unternehmen, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, auf 2-5 Bewerber zu reduzieren. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt anhand einer Bewertung der Qualität der von den Bewerbern zum Nachweis ihrer technischen Leistungsfähigkeit eingereichten Referenzen (siehe Ziffer III.1.3)). Die Qualität der Referenzen wird am Maßstab der Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung beurteilt. Je nach dem Grad der Zielerreichung wird jede Referenz auf einer Punkteskala von 0 (ungeeignete Referenz) bis 10 Punkten (sehr gute Referenz) bewertet. Anschließend werden die erreichten Punkte zusammenaddiert und eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Unternehmensdarstellung mit Angaben
— zur Unternehmensorganisation (Struktur, Standorte, Gesellschafter, Konzernzugehörigkeit, Beteiligungen),
— zum Leistungsspektrum des Unternehmens sowie
— zu den zur Führung der Geschäfte bestellten Personen.
2. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist. Sofern der Bewerber nicht in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist: Nachweis einer Gewerbeanmeldung.
3. Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gegen das Unternehmen gemäß § 123 und § 124 GWB und § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 MiLoG vorliegen.
Die vorstehenden Nachweise zu 2) und 3) können durch Vorlage des ausgefüllten Vordrucks „Eigenerklärung zur Eignung“ erbracht werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bewerbern ergänzende Nachweise und Bescheinigungen der zuständigen Stellen anzufordern.
1. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens und zum Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (gerechnet vom Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung an) oder – sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht – seit Gründung des Unternehmens.
2. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden i. H. v. 5 Mio. EUR.
Die vorstehenden Nachweise können erbracht werden:
— durch Abgabe des ausgefüllten Vordrucks „Eigenerklärung zur Eignung“ oder
— durch Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bewerbern zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ergänzende Nachweise und Bescheinigungen (insb. Bankerklärung, Jahresabschlüsse, Wirtschaftsauskünfte etc.) anzufordern.
1. Referenzen über die in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (gerechnet vom Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung an) oder – sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht – seit Gründung des Unternehmens erbrachten Reinigungsleistungen, die nach Art (Reinigung von Schienenfahrzeugen) und Umfang mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind, mit Angabe der Leistungszeit, des Auftragsvolumens und des Auftraggebers,
2. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
3. Angaben zur technischen Ausstattung des Unternehmens,
4. Angaben zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
5. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer ggf. als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Die vorstehenden Nachweise können erbracht werden:
— durch Abgabe des ausgefüllten Vordrucks „Eigenerklärung zur Eignung“ oder
— durch Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch zusätzliche Auftragsspezifische Nachweise.
Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Erläuterungen und Erklärungen zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit anzufordern.
Das Unternehmen muss mindestens eine Referenz im angegebenen Referenzzeitraum nachweisen, die hinsichtlich Art (Reinigung von Schienenfahrzeugen) und Umfang mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Bekanntmachung ist freiwillig, da der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer den für Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich maßgeblichen EU-schwellenwert nicht erreicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBXR6WU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Gemäß § 160 Absatz 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.