Beschaffung von 6 Rettungswagen (RTW) für die Feuerwehr Lünen Referenznummer der Bekanntmachung: 68-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luenen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 6 Rettungswagen (RTW) für die Feuerwehr Lünen
Die Feuerwehr Lünen beschafft 6 Rettungswagen als Ersatzbeschaffung für die zur Zeit im Einsatz befindlichen Fahrzeuge.
Die Ausschreibung, bestehend aus Lieferung der Fahrgestelle und Lieferung und Montage der Auf-und Ausbauten werden ausgeschrieben.
— für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis.
44532 Lünen
Das Fahrzeug und der Innenausbau mit der medizinisch-technischen Ausrüstung müssen dem Stand der Technik und zusätzlich den Forderungen der DIN EN 1789 entsprechen.
— für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Den Vergabeunterlagen liegt eine Zusammenstellung der vom Unternehmen einzureichenden Unterlagen, Erklärung und Nachweise bei.
Den Vergabeunterlagen liegt eine Zusammenstellung der vom Unternehmen einzureichenden Unterlagen, Erklärung und Nachweise bei.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann der Bieter, sofern er nicht präqualifiziert ist, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 Vergabeverordnung vorlegen. Sh. Bewerbungsbedingungen, Formular 511 EU, Ziffer 6.
Der Auftraggeber kann in diesem Fall den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Vor der Zuschlagsentscheidung fordert der Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen.
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken bzw. einer anderen, für den öffentlichen Auftraggeber kostenfrei zugänglichen Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei der Abgabe ihres Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer im Angebotsvordruck entsprechend mitteilen.
Sofern vom Auftraggeber Erklärungen und Nachweise gefordert werden, die nicht in den genannten Datenbanken enthalten sind, müssen diese ergänzend mit dem Angebot eingereicht werden.
Sh. Vergabeunterlagen.
— besondere Bedingungen für die Auftragsausführung bestehen nach dem TVgG-NRW (Tariftreue/Mindestentlohnung),
— zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB).
Mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) (VOL/B)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Soweit im Verfahrensablauf Auskünfte erforderlich werden, sind Bieterfragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes zu stellen und werden auch hierüber beantwortet.
Ende der Frist zur Einreichung von Fragen für zusätzliche Informationen ist der 21.7.2021, damit die notwendigen Auskünfte von der Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der in § 20 Abs. 3 VgV genannten 6-Tage-Frist beantwortet werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVDRLR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.