Beschaffung Medizintechnik — Lieferung von 6 Powerload & Fahrtragen Power Pro XT Referenznummer der Bekanntmachung: 81-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luenen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Medizintechnik — Lieferung von 6 Powerload & Fahrtragen Power Pro XT
— Fahrzeug-Einbau-System Stryker PowerLOAD 6390 Basissystem zur Montage auf einem Hoverboard Powerbase kurz 6 Stk.,
— Stryker Fahrtrage Power Pro XT 6506 für Powerload nach DIN 75076:2012 mit folgendem Anbauteilen (6 Stk):
— Normschienen (6 Stk.),
— Statisches Verbreiterungsset XPS-System (6 Stk.),
— Muldenkopfkissen (6 Stk.),
— Kinderrückhaltesystem in der Tragenauflage integriert (6 Stk.),
— Halterung C3-Patientenbox an Stryker Kopfteilverlängerung (aus Hochfestem Material gefertigt VA oder vergleichbar) (6 Stk.),
— Halterung für Corpuls3 Gerät (Defi-Modul) (6 Stk.),
— für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis.
44532 Lünen
Die Fahrzeuge im Rettungsdienst müssen in ihrer Ausstattung und Ausrüstung den allgemein anerkannten Regeln der Technik und Medizin entsprechen. Dies gilt auch für sonstige im Rettungsdienst eingesetzte Geräte.
Dementsprechend wird bei Beschaffungen sowohl die aktuell gültige DIN EN 1789 zugrunde gelegt als auch der jeweils aktuelle Stand der Technik und Medizin beachtet.
Der Kreis Unna ist bestrebt, eine einheitliche Bestückung (Medikamente, Beatmungsgeräte, EKG / Defibrillator, Hilfsmittel, Verbandmaterialien etc.) der Fahrzeuge zu erreichen.
Für den Betrieb und die Wartung der Medizinprodukte gelten das Medizinproduktegesetz und die Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Diese Regelungen gewährleisten Sicherheit für den Patienten und die Anwender im gesamten Rettungsdienst Lünen werden ausschließlich Tragensysteme der Firma Stryker eingesetzt. Eine einheitliche Verwendung und mögliche Austauschbarkeit ist zwingend notwendig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Den Vergabeunterlagen liegt eine Zusammenstellung der vom Unternehmen einzureichenden Unterlagen, Erklärung und Nachweise bei.
Den Vergabeunterlagen liegt eine Zusammenstellung der vom Unternehmen einzureichenden Unterlagen, Erklärung und Nachweise bei.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann der Bieter, sofern er nicht präqualifiziert ist, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 Vergabeverordnung vorlegen. Sh. Bewerbungsbedingungen, Formular 511 EU, Ziffer 6.
Der Auftraggeber kann in diesem Fall den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Vor der Zuschlagsentscheidung fordert der Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen.
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken bzw. einer anderen, für den öffentlichen Auftraggeber kostenfrei zugänglichen Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei der Abgabe ihres Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer im Angebotsvordruck entsprechend mitteilen.
Sofern vom Auftraggeber Erklärungen und Nachweise gefordert werden, die nicht in den genannten Datenbanken enthalten sind, müssen diese ergänzend mit dem Angebot eingereicht werden.
Sh. Vergabeunterlagen.
— Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung bestehen nach dem TVgG-NRW (Tariftreue / Mindestentlohnung),
— Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB).
Mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) (VOL / B).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Soweit im Verfahrensablauf Auskünfte erforderlich werden, sind Bieterfragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes zu stellen und werden auch hierüber beantwortet.
Ende der Frist zur Einreichung von Fragen für zusätzliche Informationen ist der 21.7.2021, damit die notwendigen Auskünfte von der Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der in § 20 Abs. 3 VgV genannten 6-Tage-Frist beantwortet werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVDRL0.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.