Rahmenvereinbarung über Lieferung, Montage, Installation und Inbetriebnahme von Schul-Displays und Projektor-Systemen für die Bischöflichen Schulen im Bistum Essen nebst Support
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bistum-essen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bistum-essen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Lieferung, Montage, Installation und Inbetriebnahme von Schul-Displays und Projektor-Systemen für die Bischöflichen Schulen im Bistum Essen nebst Support
Das Bistum Essen modernisiert und digitalisiert den Schulbetreib in seinen Bischöflichen Schulen. Um die Durchführung des digitalen Unterrichts in Präsenzform, aber auch im Hybrid- oder Distanzmodell zu gewährleisten, benötigt das Bistum Essen entsprechende digitale Lösungen in Form von IT-basierten Liefer- und begleitenden Dienstleitungen. Um den konkreten Leistungsbedarf zu decken soll eine entsprechende Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Montage, Installation und Inbetriebnahme von interaktiven Displays und Projektor-Systemen (Beamer) abgeschlossen werden. Zum Auftragsgegenstand gehören auch Vor-Ort-Supportleistungen über einen Zeitraum von 5 Jahren.
Essen
Das Bistum Essen ist Träger von 7 Schulen unterschiedlicher Schulformen. Hinzu kommen weitere 5 Schulen im Bereich des Bistums Essen, die von anderen katholischen Einrichtungen, z. B. von Ordensgemeinschaften oder der Caritas, getragen werden. Derzeit besuchen etwa 7 500 Schülerinnen und Schüler im Bistum Essen Schulen in katholischer Trägerschaft. Der Schulbetrieb soll weiter digitalisiert und durch die Verwendung von digitalen Medien deutlich flexibler, effizienter und lebendiger gestaltet werden. Es wird besonderer Wert auf standardisierte Abläufe gelegt, so dass Lehrkräfte auch an einer anderen Bischöflichen Schule die gleiche Basis für die Nutzung von Medientechnik im digitalen Unterricht vorfinden. Der Auftraggeber erwartet funktionssichere sowie intuitiv und einfach bedienbare Systeme, welche für den Bildungsbereich entwickelt wurden und sich dort bereits bewährt haben. Zudem ist eine nahtlose Einbindung neuer Komponenten in die bereits bestehenden Systemumgebungen erforderlich.
Es werden Displays mit Multitouch-Funktion inkl. integriertem Rechner und dem entsprechenden Flaschenzug-Trägersystem mit Zusatzausstattung benötigt. Beamer müssen mit 3LCD-Technologie ausgestattet sein sowie für die Montage mit Deckenhalterung bzw. Rollwagenmontage geeignet sein. Akzeptiert werden ausschließlich für den deutschen Markt bestimmte und in dieser Form vom Hersteller zertifizierte Neugeräte, keine Re- oder Grauimporte. Die Geräte sollen serienmäßig mit einer 5 Jahre Vor-Ort-Garantie mit Austauschoption für Display und Halterung ausgestattet sein. Die Halterung muss vom Displayhersteller zertifiziert angeboten werden. Als Leitmodell für die interaktiven Displays kommen die Modelle Promethean Cobalt 86 Zoll und Promethean Cobalt 75 Zoll in Frage; vergleichbare Modelle sind zulässig.
Der Auftraggeber plant die Projektumsetzung im Zeitraum Oktober 2021 bis Mai 2023 (Hauptzeitraum des Rollouts 2022). Abgenommen werden mindestens 100 Displays. Der Auftraggeber plant in dem oben genannten Zeitraum die Abnahme von 125-140 Stück was aber nicht zugesichert werden kann. Von den Projektoren beabsichtigt der Auftraggeber mindestens 70 Stück abzunehmen.
Zum Auftragsumfang gehört neben der Lieferung der Geräte und Komponenten nach vorgegebener Stückzahl direkt an die jeweiligen Standort die Montage, Installation, Inbetriebnahme sowie Einweisung und Abnahme. Die Leistungen des Auftragnehmers beinhalten daher sämtliche Tätigkeiten, die zur Lieferung, Installation und zum Betrieb der Systeme erforderlich sind. Der Auftraggeber erwartet eine Garantiedauer von 5 Jahren oder mehr auf alle Teile, Funktionen und Eigenschaften des Gesamtsystems sowie eine Instandsetzung der Betriebsfähigkeit vor Ort innerhalb von 48 Stunden nach einer Fehlermeldung. Zusätzlich wir ein 5-jähriger Vor-Ort-Service vereinbart.
Weitere Details und genaue Leistungsanforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vgl. Angaben in den Vergabeunterlagen.
Die Liefer- und Dienstleistungen werden über den DigitalPakt Schule mit einem Eigenanteil von 10 % durch das Bistum Essen als Schulträger finanziert, 90 % übernimmt das Land NRW. Aus diesem Grund wird zu Beginn der Ausschreibung ein Digitalpaktantrag zur Förderung beim Land NRW gestellt. Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt eines positiven Zuwendungsbescheid durch das Land.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter sollte zum Nachweis seiner Eignung folgende Unterlagen oder vergleichbare Informationen vorlegen (Eigenerklärungen entsprechend der Vorgaben des Formblattes der Vergabestelle sind ausreichend):
— unterschriebene Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
— Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister,
— Angaben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet.
Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in den genannten Leistungsbereichen und sonstige damit zusammenhängende oder ähnliche Leistungen.
1. Referenzen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der Angaben dieser EU-Bekanntmachung, vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Mitteilung einschließlich Angabe der Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge. Die mit den Referenzen nachgewiesenen Leistungen müssen im Zeitraum von 5 Jahren, gerechnet ab dem Datum der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung, begonnen und abgeschlossen worden sein.
2. Nachweis über die Zertifizierung als Servicepartner.
3. Nachweis über die Zertifizierung als Schulungspartner.
Erläuterung zu 2 und 3. Für die angebotenen Produkte muss der Auftragnehmer vom Hersteller als Fachhandelspartner, Installationspartner und Training-Spezialist (oder vergleichbar) für das Jahr 2021 zertifiziert sein. Das wird mit Angebotsabgabe bestätigt.
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziff. III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bieter oder Bietergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht, insbesondere kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bieter entscheiden, bei keinem Bieter etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen.
Will sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, sind die in Ziff. III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vollständig auch von diesen Nachunternehmern vorzulegen. Zudem ist die rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung nach dem zur Verfügung gestellten Formblatt vorzulegen, dass diese Unternehmen dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als Nachunternehmer zur Verfügung stehen.
Der Bieter versichert, dass den Beschäftigten des Unternehmens bei der Ausführung einer Leistung, die dem Geltungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes in der jeweils geltenden Fassung unterliegt, mindestens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben wurde. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die aufgrund des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 5 Jahren, korrespondierend mit der ausgelobten Garantiezeit.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeplattforn Deutsche E-Vergabe veröffentlicht ebenfalls eine Bekanntmachung. Allein maßgeblich ist die EU-Bekanntmachung im EU-Amtsblatt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/