FE 06.0120/2020/FGB – Einsatz von Asphaltgranulat als Tragschichten ohne Bindemittel (ToB) Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mg-FE 06.0120/2020/FGB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 06.0120/2020/FGB – Einsatz von Asphaltgranulat als Tragschichten ohne Bindemittel (ToB)
FE 06.0120/2020/FGB – „Einsatz von Asphaltgranulat als Tragschichten ohne Bindemittel (ToB)“.
Die Wiederverwendung von Asphaltgranulat (RA) in Asphaltschichten des Straßenbaus hat in Deutschland ein hohes Niveau erreicht. Seit einigen Jahren werden jedoch, bedingt durch den Rückgang von Neubaumaßnahmen, vorwiegend Asphaltmischgüter für Asphaltdecken benötigt, bei denen die möglichen Zugabemengen von RA geringer sind bzw. bei einigen Mischgutsorten eine Zugabe (noch) nicht möglich ist. Zunehmend ergibt sich so ein Überangebot an Ausbauasphalt mit z.B. verhärtetem Bindemittel für das derzeit alternative Verwendungsmöglichkeiten gesucht werden. Ziel des Forschungsprojektes ist es, Möglichkeiten zu untersuchen, wie Ausbauasphalt so verarbeitet und eingebaut werden kann, dass in der Zukunft eine möglichst „unverdünnte“ Wiedergewinnung des RA möglich ist. Beim Einsatz von Asphaltgranulat in ToB (RA-ToB) ist in erster Linie das mechanische Verformungsverhalten der ToB von Interesse, welches über Laborversuche unter triaxialen Bedingungen untersucht und bewertet werden soll. In diesem Zusammenhang ist zu untersuchen, mit welchem maximalen RA-Anteil die RA-ToB konzipiert werden kann, welche Korngrößenverteilung das Baustoffgemisch haben sollte und für welche Beanspruchungen (Belastungsklassen und Art der Schicht) solche ToB geeignet wären. Aus den Ergebnissen sind die Verwendungskriterien für RA-ToB abzuleiten und die Forschungsergebnisse anhand von Probefeldern zu verifizieren. Weiterhin soll der Einsatz von Asphaltgranulat in ToB hinsichtlich des Nachhaltigkeitspotentials analysiert werden.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nr.1 Fachkunde/Erfahrung:
Der Forschungsnehmer muss Erfahrungen und Kenntnisse hinsichtlich des Verformungsverhaltens von Schichten ohne Bindemittel besitzen, Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 1).
Nr. 2 Fachkunde/Erfahrung:
Der Forschungsnehmer muss Erfahrungen und Kenntnisse in der Anwendung der Finiten Elemente Methode besitzen.
Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren.
Technische Ausstattung:
Prüfgerät zur Durchführung von Triaxialversuchen (u.a. nach DIN EN 13286-7), Nachzuweisen durch Eigenerklärung über Verfügbarkeit der Ausstattung (Bezugszeitpunkt Auftragsausführung).
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.