Rahmenvereinbarung 198 Sprachmittler*innen, Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0023-1000-2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung 198 Sprachmittler*innen, Köln
Vermittlung von Sprachmittler*innen.
Rahmenvereinbarung 198 Sprachmittler*innen Köln
16 – Amt für Integration und Vielfalt,
40 – Amt für Schulentwicklung,
51 – Amt für Kinder, Jugend und Familie,
56 – Amt für Wohnungswesen.
Vermittlung von Sprachmittler*innen für:
16 – Amt für Integration und Vielfalt,
40 – Amt für Schulentwicklung,
51 – Amt für Kinder, Jugend und Familie,
56 – Amt für Wohnungswesen.
Diese und andere städtischen Ämter und Dienststellen sowie städtische Kitas und Kölner Schulen benötigen für Termine mit neu zugewanderten Bürgerinnen und Bürgern Unterstützung von ausgebildeten und zertifizierten Sprach- und Integrationsmittler*innen, die über eine reine Dolmetschertätigkeit hinausgeht.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung,
— Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten 3 Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro,
— gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
— gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz,
— Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung,
— es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt,
— das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation,
— es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Angebotsvordruck abgegeben.
— Nachweis über die Qualifikation der Mitarbeiter*innen beziehungsweise Nachunternehmer*innen:
Zertifizierung:
Qualifizierte Fortbildung zum Sprach- und Integrationsmittler beziehungsweise zur Sprach- und Integrationsmittlerin mit mindestens 2.010 Unterrichtseinheiten und mindestens einer neunmonatigen theoretischen und einer zweieinhalb monatigen praxisorientierten Phase erhalten. Die Fortbildung zum Sprach- und Integrationsmittler beziehungsweise zur Sprach- und Integrationsmittlerin ist nach bundesweit einheitlichen Ausbildungskriterien und Qualitätsstandards ausgerichtet, die von der Bundesarbeitsgruppe „Etablierung des Berufsbildes Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler“ entwickelt wurde.
— Nachweis von Deutschkenntnissen, (mindestens Sprachniveau B2 des GER),
— Nachweis einer Zweitsprache (mindestens GER C1),
— Nachweis über Erfahrungen oder Kenntnisse im Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesen,
— Nachweis über Kenntnisse über gesellschaftliche und administrative, Strukturen eines anderen Landes (Herkunftsland, Land des Auslandaufenthaltes oder ähnliches),
— Übersicht von mindestens 2 Referenzen in Form einer Referenzliste über die in den letzten 2 Jahren erbrachten Leistungen für Behörden oder öffentliche Auftraggeber, von mindestens 500 Einsatzstunden im Jahr. Die Angaben in der Referenzliste sollten sich dabei nur auf die wesentlichsten Aufträge beschränken beziehungsweise auf die, die am ehesten der Größenordnung dieser Ausschreibung entsprechen. Aus der Übersicht müssen der Rechnungswert, der Leistungszeitraum und der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer ersichtlich sein. (siehe Muster Erklärung Referenzen),
— Nachweis über die Anerkennung als Fort- und Weiterbildungsträger nach AZAV (§2 Trägerzulassung, §3 Maßnahmenzulassung) mit einer Erfahrung von mindestens 2 Jahren als Fort- und Weiterbilder,
— Keine Einträge im polizeilichen Führungszeugnis,
— Zusicherung über einen Mitarbeiter- beziehungsweise Nachunternehmerpool von mindestens 72 Sprachmittler*innen,
— Zusicherung darüber dass mindestens je 2 Sprachmittler*innen für die schwerpunktmäßig vorgegebenen Sprachen zur Verfügung stehen,
— Erklärung über den geplanten Einsatz von Nachunternehmern (Einsatz von Freiberuflern).
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zimmer 10.A21
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYEQT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Absatz 3 GWB:
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Siehe § 135 Absatz 2 GWB:
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.