GEP — ex post Bekanntmachung Referenznummer der Bekanntmachung: 09/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47798
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.krefeld.de/kbk/allgemein/kommunalbetrieb-krefeld/
Abschnitt II: Gegenstand
GEP — ex post Bekanntmachung
Vergabe Generalentwässerungsplan.
Kommunalbetrieb Krefeld AöR
Ostwall 175
47798 Krefeld
Der Kommunalbetrieb Krefeld AöR (KBK) plant die Erstellung einer gesamtheitlichen Generalentwässerungsplanung für das Stadtgebiet von Krefeld nach § 60 Abs. 4 WHG i. V. m. § 57 Abs. 1 LWG NRW. Für den Stadtteil Hüls wurde in 2018 ein separater GEP erstellt, wobei das Modell (Kanalnetz und Oberfläche) in das aufzustellende Modell integriert werden muss.
Stufenweise Beauftragung (Stufe 1 mit Zuschlag, die Beauftragung der weiteren Stufen steht im Ermessen der Vergabestelle):
— Stufe 1: Bestandsmodell (Grundlagenermittlung, Messkampagne, hydrodynamische Kanalnetzberechnung einschließlich Modellkalibrierung und -validierung),
— Stufe 2: Ist- und Prognosezustand - Hydraulische Berechnung und Oberflächenabflussmodellierung einschließlich Defizitanalyse gemäß DIN EN 752 und DWA-A 118 (Überstau- und Überflutungsnachweis) sowie Schmutzfrachtberechnung,
— Stufe 3: Sanierungszustand - Ganzheitliches Sanierungskonzept (Überlagerung von hydraulischem-, baulichem- und wasserwirtschaft-lichem (Einleitung in die Gewässer) Sanierungsbedarf sowie Schmutzfrachtberechnung einschließlich Nachweise der Regenwasserbehandlung,
— Stufe 4: Aufstellen der Genehmigungsunterlagen für die Anzeige des Generalentwässerungsplanes (GEP) nach § 60 Abs. 4 WHG i.V. m. § 57 Abs. 1 LWG NRW gemäß der Aufsichtsbehörde.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe GEP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erkrath
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40699
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.pecher.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYRLDDQB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.