Tandem – Massensprektrometer (Flüssigchromatographie mit Massenspektrometrie-Kopplung) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0096-AJ
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tandem – Massensprektrometer (Flüssigchromatographie mit Massenspektrometrie-Kopplung)
Tandem-Massenspektrometrie für die quantitative Analyse von Arzneimitteln und deren Metabolite in menschlichen Proben sowie die biokatalytische Bestimmung des Arzneistoffmetabolismus in unterschiedlichen Zellsystemen oder Enzympräperationen.
Universitätsklinikum Aachen AöR
Pauwelsstr. 30
52074 Aachen
Tandem-Massenspektrometrie für die quantitative Analyse von Arzneimitteln und deren Metabolite in menschlichen Proben sowie die biokatalytische Bestimmung des Arzneistoffmetabolismus in unterschiedlichen Zellsystemen oder Enzympräperationen. Dafür ist die Analyse mittels hochsensitiver LC-MS/MS Techniken unabdingbar, die hochempfindliche und zugleich quantitativ korrekte Analysen (100 fmol, in manchen Fällen sogar darunter) ermöglichen.
Das Universitätsklinikum der RWTH Aachen beschafft ein hochauflösendes Tandem-Massenspektrometer (Flüssigchromatographie mit Massenspektrometrie-Kopplung), mit den quantitativen Messungen niedermolekularer Substanzen und deren Metabolite vorgenommen werden können.
Das Gerät soll wie vorstehend genannt für die Analyse von niedermolekularen Substanzen (Molekulargewichte unter 2 000 Dalton bzw. bei Peptiden m/z-Werte unter 2 000) verwendet werden. Es sollen Konzentrationen von Medikamenten, deren Metaboliten sowie von endogenen Substanzen und Nahrungsbestandteilen in menschlichen Körperflüssigkeiten (Blut, Blutplasma, Urin etc.) und Biokatalysen untersucht werden. Die für uns relevanten Konzentrationen der Analyten in diesen Flüssigkeiten liegt typischerweise zwischen 5 bis 200 pg/mL. Es sollen ferner Konzentrationen von Medikamenten, deren Metaboliten sowie von weiteren endogenen und exogenen Substanzen in Experimenten mit biochemischen und zellbiologischen in vitro Systemen untersucht werden. Hier ist limitierend, dass in der Regel nur wenige Millionen, oft sogar nur wenige 100 000 Zellen für die einzelne Inkubation zur Verfügung stehen. Bei einem durchschnittlichen Volumen von 0,1 MüL/100 000 Zellen und unter Berücksichtigung, dass relevante intrazelluläre Konzentrationen zwischen 1 und 1 000 ng/mL liegen, brauchen wir im optimalen Falle eine Empfindlichkeit bei Injektion on column von etwa 100 fg (da für die Analyse der intrazellulären Konzentration nur Volumina zwischen 0,1 und 1 MüL zur Verfügung stehen). Darüber hinaus soll experimentell eine quantitative Bestimmung im Bereich von Pikogramm eines Analyten je 1 ml Matrix mit einem Variationskoeffizient wesentlich kleiner als 15 % vorgelegt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— 521 EU – Eigenerklärungen Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen,
— Berufs.- bzw. Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültiger Auszug aus dem Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist.
Einzureichende Unterlagen:
— Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültiger Nachweis über die bezahlte Haftpflichtversicherung. Alter der Bescheinigung maximal 1 Jahr.
Einzureichende Unterlagen:
— VgV – Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben zu machen:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Die dargestellten Leistungen sollen der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen bzw. einen ähnlichen Schwierigkeitsgrad aufweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kullenhofstr. 50, 52074 Aachen, 4. Etage, R. 402
Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYDAZ.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de