Teilnahmewettbewerb: Beschaffung eines SPECT-CT für das Johannes Wesling Klinikum Minden Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/401135/10.12.2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.muehlenkreiskliniken.de/mkk.html
Abschnitt II: Gegenstand
Teilnahmewettbewerb: Beschaffung eines SPECT-CT für das Johannes Wesling Klinikum Minden
Beschaffung eines SPECT-CT für das Johannes Wesling Klinikum Minden. Lieferung, Installation, Konfiguration und Schulung, mit Instandhaltungsvertrag mit einer Laufzeit von 8 Jahren.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb Lieferung, Montage, Inbetriebnahme eines SPECT-CT. 1 Stück SPECT-CT mit 16 zeiligen diagnostischen CT.
Die Vergabestelle behält sich vor während des Verhandlungsverfahrens den Leistungsumfang qualitativ und quantitativ anzupassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.