Sicherheitsdienstleistungen für das Amt für Gebäudemanagement Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2021-0425
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen für das Amt für Gebäudemanagement
Sicherheitsdienstleistungen für das Amt für Gebäudemanagement in 3 Losen für 2 Vertragsjahre sowie 2-mal 1 Jahr Verlängerung.
Revierwachdienst und Separatwachdienst
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet.
— Los 1.1 Revierwachdienst = 4 800 Std. järhlich,
— Los 1.2 Separatwachdienst = 5 280 Std. jährlich.
Der Auftrag kann maximal 2-mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Schließdienst
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet.
Los 2 Schließdienst = 5 520 Std. jährlich.
Der Auftrag kann maximal 2-mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Veranstaltungsdienst
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet.
Los 3 Veranstaltungsdienst = 700 Std. jährlich.
Der Auftrag kann maximal 2-mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis über die Eintragung in das einschlägige Handelsregister, der den aktuellen Stand der Eintragung wiederspiegelt,
— Erklärung Datenschutzvorschriften (Anlage 2).
— Nachweis über bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit der in Punkt 4 der Leistungsbeschreibung angegebenen Mindesthöhe der Versicherungsleistung. Zu erbringen ist eine entsprechende Bestätigung des Versicherungsgebers für den aktuellen Versicherungszeitraum; die Vorlage einer Beitragsrechnung ist nicht ausreichend,
— Angabe, nach welchem Tarifvertrag (genaue Bezeichnung, Datum etc.) die eingesetzten Kräfte monatlich, termingerecht und vollständig entlohnt werden,
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist. Die Erklärung muss sich auf die letzten 3 Geschäftsjahre beziehen. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z. B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen.
— Eine Referenz-Liste mit den wesentlichen, in den letzten Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen im Bereich der Ordnungsdienste, insbesondere im Hinblick auf die beigefügte Matrix. Diese Liste muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
I. Zeitpunkt und Dauer der Leistungserbringung,
II. Umfang und Art der Aufträge, Größe und Einrichtungen,
III. Art des Auftraggebers (öffentlich / privat),
IV. Adresse des Auftraggebers inkl. Namen und Telefonnummer eines Ansprechpartners.
— Erklärung über die Eignung der Mitarbeiter (Anlage 3).
Eignungsnachweise / Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.