BAGüS Kennzahlenvergleich Referenznummer der Bekanntmachung: RVE-018-31-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
BAGüS Kennzahlenvergleich
Übernahme der Fortführung und Weiterentwicklung des Projekts „Kennzahlenvergleich der BAGüS“ für die Berichtsjahre 2021 bis 2026.
Die Leistungserbringung ist grundsätzlich nicht ortsgebunden. Der Erfüllungsort ist Münster (Westf.).
Übernahme der Fortführung und Weiterentwicklung eines Kennzahlenvergleichs der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe für die Berichtsjahre 2021 bis 2026 einschließlich der redaktionellen Pflege und Weiterentwicklung des Berichts- und Veröffentlichungsdesigns sowie des Internetportals.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Abnahme des Berichtes für das Berichtsjahr 2026 und den erforderlichen Nacharbeiten spätestens im April 2028.
Hinweis:
Auftraggeber ist die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS), Warendorfer Straße 26 - 28, 48133 Münster. Das Vergabeverfahren wird aber durch den LWL durchgeführt, da der Vorsitz und die Geschäftsstelle der BAGüS dort angesiedelt sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages erklärt der Antragsteller ausdrücklich, dass
— die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen.
— er / sie das Gewerbe angemeldet hat (falls erforderlich) und den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat.
— er / sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet.
— er / sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.
— er / sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen / ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Die Antragsteller, die sich an Vergabeverfahren gem. § 106 GWB beteiligen, versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Antragsteller getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Der Antragssteller ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung im Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Mit den Teilnahmewettbewerbsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Name und Hauptsitz, Adresse des Unternehmens), Rechtsform, Eigentümer, Ansprechperson / Erklärende Person, Vertretungsberechtigte Person, Amtsgericht / Handelsregister-Nr. einzureichen.
Weiterhin ist der Gesamtumsatz in den vergangenen 3 Geschäftsjahren insgesamt, der Umsatz in den vergangenen 3 Jahren im Bereich Dienstleistungen für öffentliche Unternehmen / Behörden / Institutionen sowie die personelle Struktur des Bieters anzugeben.
Es sind Erfahrungen im Bereich Sozialhilfe SGB XII und Eingliederungshilfe SGB IX anhand von mind. 3 Referenzen, die dem geplanten Vorhaben am meisten entsprechen, aufzuführen.
Weiterhin sind Erfahrungen bei der Einführung und Umsetzung von Kennzahlenvergleichen anhand von mind. 2 Referenzen aufzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote müssen in elektronischer Form über das sog. Bietercockpit abgegeben werden. Eine Anleitung zur elektronischen Angbotsabgabe (eVergabe) ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt. Ein Angebot in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform (http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.