Freiberufliche Leistung: Köln, Bonner Straße, Dienstleistungen im Bauwesen, Projektmanagement im Bauwesen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0040-69-5
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiberufliche Leistung: Köln, Bonner Straße, Dienstleistungen im Bauwesen, Projektmanagement im Bauwesen
Gegenstand der Baumaßnahme ist die 3. Baustufe des Gesamtprojekts „Nord-Süd Stadtbahn“ im Süden Kölns, welche die oberirdisch geführte Verlängerung der 1. Baustufe entlang der Bonner Straße darstellt. Die 1. Baustufe führt unterirdisch vom Breslauer Platz bis zur oberirdischen Haltestelle Marktstraße.
Die 3. Baustufe soll von der Marktstraße auf einem besonderen Bahnkörper mit Rasengleis in Mittellage der Bonner Straße bis zur Endhaltestelle nördlich des Verteilerkreises Süd fortgeführt werden. Auf der circa 2 100 m langen Trasse sind 4 Haltestellen in Mittellage vorgesehen.
Die oberirdische Trasse der 3.Baustufe erfordert eine vollständige Umgestaltung des Straßenkörpers in der Bonner Straße.
Im Zuge der 3.Baustufe werden auch die Marktstraße bis Bischofsweg und die Schönhauser Straße bis zur Koblenzer Straße umgestaltet. Im Raderberggürtel erfolgt im Bereich von der Mertener Straße bis zum Knoten Bonner Straße eine Deckensanierung der Fahrbahnen, in Teilbereichen auch als Vollausbau.
Anliegermanagement für die 3.Baustufe Nord-Süd-Stadtbahn Bonner Strasse Köln Streckenabschnitt Marktstraße bis zum Verteilerkreis auf der Bonner Straße in Köln
Gegenstand der Ausschreibung ist das Anliegermanagement für das Bauvorhaben 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn in Köln. Die Stadt Köln als Auftraggeberin überträgt dem Auftragnehmer die Leistungen zur Durchführung des Anliegermanagements. Das Anliegermanagement wird als Schnittstelle zwischen den Anliegern und den auszuführenden Arbeiten im Zusammenhang mit dem Projekt 3.Baustufe Nord-Süd Stadtbahn etabliert. Als Anlieger werden alle Personen, Firmen, Vereine und Interessengemeinschaften angesehen, die Berührungspunkte mit dem Projekt haben.
Das Anliegermanagement dient der Sicherstellung einer umfassenden Information der Anlieger und Anwohner während der Abwicklung der Baumaßnahme entlang der Bonner Straße. Der Auftragnehmer soll insbesondere folgende Aufgabenschwerpunkte übernehmen:
Umfassende Betreuung der Anlieger und Anwohner
Neutraler Ansprechpartner zwischen den am Projekt beteiligten Akteuren und den Anliegern beziehungsweise Anwohner
Frühzeitige und regelmäßige Informationen der Anlieger und Anwohner über aktuelle Bauabläufe
Informationen der Anlieger und Anwohner zu bauzeitlichen Verkehrsführungen und Umleitungen
Informationen zu Umleitungen von Buslinien und Fahrplanänderungen
Mitwirken bei der Lösungsfindung zur Sicherstellung der Zugänglichkeit zu den Häusern und Geschäften
Aufnahme und Betreuung von Schadensmeldungen der Anlieger und Anwohner
Beantwortung von Bürgeranfragen und Hilfestellung bei Beantwortungen an die Politik
Die umfangreiche Baumaßnahme stellt eine Belastung für alle Anlieger und Anwohner dar. Der Auftragnehmer in Person des Anliegermanagers stellt eine gute öffentliche Information über die Baustelle sicher und ermöglicht es allen von der Baustelle betroffenen Beteiligten Vertrauen und Verständnis herzustellen, Einschränkungen zu minimieren und letztlich zur erfolgreichen Fertigstellung beizutragen.
Das Anliegermanagement ist unmittelbar vor Baubeginn im Anliegerbüro in der Bonner Straße 242 zu etablieren. Geplanter Baubeginn ist September 2021. Nach derzeitiger Ablaufplanung ist mit einem Ausführungszeitraum bis zur Inbetriebnahme von 48 Monaten ab Baubeginn zu rechnen.
Während des vorgenannten Ausführungszeitraumes ist das Anliegerbüro, mit Ausnahme notwendiger Abwesenheiten wie Baustellenbegehungen, Baustellenbesprechungen et cetera, täglich von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr durch den Anliegermanager ständig zu besetzen. Bei Erfordernis können die Öffnungszeiten des Büros in Abstimmung mit dem Auftraggeber angepasst werden.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass er während seiner täglichen Leistungserbringung stets telefonisch erreichbar ist.
Option 1:
Im Falle nicht vorhersehbarer Komplikationen im Zusammenhang mit der Baumaßnahme, die die Anlieger betreffen, kann der Auftraggeber eine Verlängerung der täglichen Öffnungszeiten des Anliegerbüros von 8 auf 10 Stunden verlangen. Die erweiterten Öffnungszeiten werden durch den Auftraggeber mit einer Vorlaufzeit von 2 Wochen angeordnet. Die Vergütung erfolgt als Monatspauschale bei wöchentlich erweiterten Öffnungszeiten von 5 mal 2 Stunden
Option 2:
Verlängerung der vertraglichen Grundleistung über die geplante Bauzeit von 48 Monaten hinaus. Die Vergütung erfolgt als Monatspauschale für jeden vollen Monat der Verlängerung. Erfolgt die Verlängerung nur für Teile eines Monats wird eine Teilpauschale vergütet. Die Teilpauschale ergibt sich aus der vertraglich vereinbarten Monatspauschale durch die Anzahl der Arbeitstage (Montag bis Freitag) des Monats.
Bei beiden Optionen handelt es sich um ein einseitiges Recht des Auftraggebers. Ein Anspruch auf Beauftragung seitens des Auftragnehmers besteht nicht.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung,
— Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten 3 Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR,
— gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
— gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz,
— Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung,
— es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt,
— das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation,
— es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Angebotsvordruck abgegeben.
Darüber hinaus bestehen folgende Auflagen:
1) Vorlage eines aktuellen Auszuges (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einsendung der Angebote) aus dem Handelsregister oder Berufsregister (Verzeichnis der Handwerkskammer, Register der IHK) des Sitzes oder Wohnsitzes der Bieter beziehungsweise der Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Für Bieter beziehungsweise Mitglieder einer Bietergemeinschaft, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, ist eine entsprechende Bescheinigung des Berufsregisters ihres Herkunftslandes vorzulegen,
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §123 und §124 GWB vorliegen, Formblatt 3,
3) Eigenerklärung der Bieter, ob und auf welche Art der Bieter beabsichtigt, auf den Auftrag bezogen mit anderen Unternehmen zusammenzuarbeiten. Sollte dies der Fall sein, sind mit den Angebotsunterlagen die projektbezogenen Leistungs- und Verantwortungsbereiche der einzelnen Unternehmen anzugeben, Formblatt 4,
4) Eine Bietergemeinschaft hat mit Ihren Angebotsunterlagen eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter als Ansprechpartner genannt wird und in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftragnehmer rechtsverbindlich vertritt. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft verpflichten sich, im Auftragsfall gesamtschuldnerisch zu haften, Formblatt 5.
Sofern sich ein Bieter (oder eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegenden Auftrages auf die Fähigkeit eines anderen Unternehmens berufen will, hat er/sie mit dem Angebot insoweit auch für dieses Unternehmen die unter Ziffer 1) bis 2) dargestellten Nachweise und Erklärungen vorzulegen. Zudem hat der Bieter oder die Bietergemeinschaft in diesem Fall einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (zum Beispiel in Form einer Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt 6) beizufügen, aus dem sich ergibt, dass ihm/ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel des Drittunternehmens zur Verfügung stehen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft einen aktuellen Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister sowie eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Ziffern 1 und 2) vorzulegen.
Im Übrigen behält sich die Auftraggeberin die Anforderung entsprechender Nachweise zu den Eigenerklärungen vor.
Für die Angebotsabgabe sind die Bewerbungsunterlagen (Formblätter 1 bis 10) der ausschreibenden Stelle zu verwenden, die den Ausschreibungsunterlagen beiliegen.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt beziehungsweise die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter beziehungsweise eine Bietergemeinschaft hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens beifügen (um Beispiel in Form einer Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt 6). In diesem Fall verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters sowie des Drittunternehmens für die Auftragsausführung im Umfang der Eignungsleihe.
1) Eigenerklärung über den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahren, Formblatt 7,
2) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: [Betrag gelöscht] EUR pro Schadensfall bei Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR pro Schadensfall bei Vermögens- und Sachschäden. Alternativ Abgabe einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung entsprechend erhöht oder eine Versicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird, Formblatt 8.
Zu 1) Der Umsatz mit vergleichbaren Leistungen muss im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen haben. Vergleichbar sind Leistungen aus dem Bereich Bauprojektmanagement.
Zu 2) Die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung muss [Betrag gelöscht] EUR pro Schadensfall bei Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR pro Schadensfall für Vermögens- und Sachschäden betragen, jeweils mindestens zweifach maximiert.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt beziehungsweise die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter beziehungsweise eine Bietergemeinschaft hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens beifügen. In diesem Fall muss das Drittunternehmen die Leistungen erbringen, für die seine Kapazitäten benötigt werden.
1) Mit dem Angebot ist durch den Bieter beziehungsweise die Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung vorzulegen, aus der das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren im Bereich Bauprojektmanagement Beschäftigten ersichtlich ist, Formblatt 9,
2) Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzprojekten, Formblatt 10.
Zu 1) Das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren im Bereich Bauprojektmanagement Beschäftigten (FTE – Full Time Equivalents) muss in jedem Jahr mindestens 5 betragen haben.
Zu 2) Es sind mindestens 2 Referenzprojekte mit Leistungen des Anliegermanagements bei Straßenbauprojekten erforderlich:
a) Mindestens ein Referenzprojekt muss Leistungen des Anliegermanagements für den Neubau beziehungsweise Vollausbau im Zuge eines innerstädtischen Straßenbauprojektes mit einer Gesamtlänge von mindestens 750 m Länge zwischen Bauanfang und Bauende zum Gegenstand gehabt haben. Bei dem Referenzprojekt müssen sowohl Straßenbau-, Erdbau als auch Kanalbauarbeiten (Leitungsträger und Versorgungsträger) umgesetzt worden sein.
b) Mindestens ein Referenzprojekt muss Leistungen des Anliegermanagements bei einem kommunalen Infrastrukturprojekt mit einem Bauvolumen von mindestens 10 Millionen EUR netto zum Gegenstand gehabt haben. Bei dem Referenzprojekt müssen Straßenbau-, Erdbau- und Kanalbauarbeiten (Leitungsträger und Versorgungsträger) enthalten gewesen sein.
Sämtliche Referenzprojekte müssen aus den letzten 10 Jahren stammen, dass heißt innerhalb der letzten 10 Jahre (gerechnet ab dem Datum der Angebotsabgabefrist) abgeschlossen worden sein.
Die Anforderungen 2a) und 2b) können durch ein Referenzprojekt erfüllt werden.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Der für die Ausübung des Anliegermanagements vorgesehene Projektleiter (Anliegermanager) sowie sein Stellvertreter müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Bauingenieurwesen (Abschluss als Diplom-Ingenieur, Bachelor, Master oder vergleichbar) mit mindestens 3 Jahren anschließender Berufserfahrung in der Bauausführung.
Der Nachweis ist durch Vorlage aussagekräftiger Lebensläufe sowie eines Nachweises über den Studienabschluss zu erbringen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zimmer 10.A21
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen und der Funktion der erklärenden Person zu versehen (Textform im Sinne des § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt zur Eignungsleihe (Formblatt 6). Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen;
2. Das Verfahren wird über die eVergabe-Plattform https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/company/welcome.do durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.
3. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (zum Beispiel bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/ telefonische Auskünfte beziehungsweise Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, nicht zu beantworten.
4. Das Angebot ist in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYEQU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Absatz 3 GWB:
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Siehe § 135 Absatz 2 GWB:
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.