041-2021, Trägerschaft für die Durchführung der offenen Ganztagsschule (OGS) ab dem Schuljahr 2021/2022 an der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Heinrich-Lübke-Straße, 51375 Leverkusen Referenznummer der Bekanntmachung: 041-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51379
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
041-2021, Trägerschaft für die Durchführung der offenen Ganztagsschule (OGS) ab dem Schuljahr 2021/2022 an der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Heinrich-Lübke-Straße, 51375 Leverkusen
Die Stadt Leverkusen vergibt in einem offenen Verfahren gem. § 15 VgV die Trägerschaft für die Durchführung der offenen Ganztagsschule (OGS) gem. § 9 Abs. 3 Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW).
Die Ausschreibung richtet sich insbesondere an anerkannte Wohlfahrtsverbände bzw. anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe.
Die Zusammenarbeit zwischen Schule und den in den OGS beschäftigten Kräften erfolgt partnerschaftlich. Die Anbieter werden in den Planungs- und Abstimmungsprozess eingebunden. Jedes Kind soll seine Fähigkeiten möglichst umfassend entdecken, erfahren und entfalten und die Förderung erhalten, die es nach seinen individuellen Bedürfnissen braucht. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Träger ist eine zwingende Voraussetzung für qualitativ hochwertige Ganztagsangebote. Sie orientiert sich an dem gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Ein gemeinsames pädagogisches Konzept wird von allen Beteiligten entwickelt und umgesetzt. Das Konzept der Schule soll darin einfließen.
Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Heinrich-Lübke-Straße
Heinrich-Lübke-Straße 140
51375 Leverkusen
Ausgeschrieben ist die Durchführung der offenen Ganztagsschule sowie außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote gem. § 9 Abs. 3 SchulG NRW in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit den dazu ergangenen Runderlassen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I“ und „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich“ in der jeweils gültigen Fassung für die Gemeinschaftsgrundschule" hier an der GGS Heinrich-Lübke-Straße.
— Anzahl der Schüler/-innen: 257 (Stand 15.10.2020),
— Anzahl der Klassen: 12 (Stand 15.10.2020),
— Anzahl der OGS-Gruppen: 7 (Stand 15.10.2020),
— Anzahl der OGS-Schüler/-innen: 165 (Stand 15.10.2020).
Mit Blick auf den Rechtsanspruch in 2025 ist davon auszugehen, dass die Anzahl der an der OGS teilnehmenden Schülerinnen und Schüler der GGS weiter steigt und ggf. sogar der Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Schule entspricht.
Die Schule wünscht eine eng verzahnte Zusammenarbeit zwischen den Lehrkräften und dem Trägerpersonal. Eine auskömmliche Zeitressource für die Koordinierungsstelle ist gewünscht.
In der Zusammenarbeit sind der Gedanke der gemeinsamen Tagesstrukturierung (in Übergangszeiten Doppelbesetzungen), der festen Rücksprachen und Besprechungen für die gemeinsame Arbeit im Sinne von individueller Förderung und ganzheitlicher Bildung maßgebend.
Inhaltliche Schwerpunkte des Leitgedankens der Schule sollen sich auch in den Angeboten im Rahmen der OGS wiederfinden. Hierzu gehören u. a. Aspekte wie:
— Lese- und Sprachförderung,
— gesunde und bewegte Schule (auskömmliches Sporthallenangebot insb. am Nachmittag ist vorhanden) und
— der Gedanke der „naturnahen“ Schule (Schulgarten, Kooperation mit dem NaturGut Ophoven).
Die Handlungsfelder Integration und Inklusion haben dabei über den ganzen Tag Berücksichtigung und Einbettung in die gemeinsame Konzeption zu erfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Trägerschaft für die Durchführung der offenen Ganztagsschule
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50289
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen beim Auftraggeber ist nicht möglich.
2. Unterlagen, die die Auftraggeberin / der Auftraggeber über den Verein für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. bzw. über das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) abrufen kann, müssen nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer sowie — falls für den Zugriff erforderlich — die Zugangsdaten für Auftraggeberinnen / Auftraggeber an. Dies gilt entsprechend auch für die Eignung leihende Nachunternehmen.
3. Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerberinnen bzw. Bewerbern und der Auftraggeberin erfolgt elektronisch über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Rheinland.
4. Fragen und Auskunftsersuchen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch bis zum 30. März 2021, 10.00 Uhr über den Vergabemarktplatz an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY1DD1R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.