Stadt Ahlen – Neubau Stadthaus – Bauphysik Referenznummer der Bekanntmachung: Ahlen - Neubau Stadthaus - Bauphysik
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahlen
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ahlen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Ahlen – Neubau Stadthaus – Bauphysik
Die Stadt Ahlen plant die Realisierung des Vorhabens Bürgercampus in Ahlen. Das Vorhaben besteht aus den beiden Neubauten Stadthaus (Verwaltungsgebäude) und dem Bürgerforum (Stadthalle + bürgernahe Einrichtungen) sowie dem Abbruch des bestehenden Kultur- und Verwaltungsgebäudes sowie Erneuerung der gesamten Außenanlagen.
In einem 1. Schritt soll der Neubau des Stadthauses realisiert werden. Hierzu wird zurzeit ein Wettbewerb durchgeführt. Die Beauftragung der Planungsleistungen ist im April 2021 angedacht. Damit es bei den dann anstehenden Planungsphasen zu keiner zeitlichen Verzögerung kommt sollen die wichtigsten Fachplanungsleistungen zeitgerecht ausgeschrieben werden.
Die Leistungen sollen stufenweise für alle Leistungsphasen beauftragt werden.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Beauftragung mit Grundleistungen der Bauphysik in den Bereichen Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik der Leistungsphasen 1-8 des Leistungsbildes Bauphysik gemäß Anlage 1 HOAI sowie weiterer besonderer Leistungen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (Leistungsphasen 1 bis 3, 4 bis 5, 6 bis 8).
Ahlen
Die Stadt Ahlen plant die Realisierung des Vorhabens Bürgercampus in Ahlen. Das Vorhaben besteht aus den beiden Neubauten Stadthaus (Verwaltungsgebäude) und dem Bürgerforum (Stadthalle + bürgernahe Einrichtungen) sowie dem Abbruch des bestehenden Kultur- und Verwaltungsgebäudes sowie Erneuerung der gesamten Außenanlagen.
In einem 1. Schritt soll der Neubau des Stadthauses realisiert werden. Hierzu wird zurzeit ein Wettbewerb durchgeführt. Die Beauftragung der Planungsleistungen ist im April 2021 angedacht. Damit es bei den dann anstehenden Planungsphasen zu keiner zeitlichen Verzögerung kommt sollen die wichtigsten Fachplanungsleistungen zeitgerecht ausgeschrieben werden.
Die Leistungen sollen stufenweise für alle Leistungsphasen beauftragt werden.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Beauftragung mit Grundleistungen der Bauphysik in den Bereichen Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik der Leistungsphasen 1-8 des Leistungsbildes Bauphysik gemäß Anlage 1 HOAI sowie weiterer besonderer Leistungen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (Leistungsphasen 1 bis 3, 4 bis 5, 6 bis 8).
Stufenweiser Abruf der Leistungen, s. im Übrigen Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40468
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.isrw-klapdor.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVR6GJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: +49 251 / 411-2165
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.