Projektsteuerung Neubau R.5 Universität Bielefeld Referenznummer der Bekanntmachung: PS-2021-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA41
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33615
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-bielefeld.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.uni-bielefeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung Neubau R.5 Universität Bielefeld
Projektsteuerungsleistungen für den Neubau des medizinischen Forschungsgebäudes R.5 der Universität Bielefeld.
Universität Bielefeld
Universitätsstraße 25
33615 Bielefeld
Auf dem Universitätscampus Bielefeld findet die bauliche Realisierung der neu gegründeten medizinischen Fakultät statt. Das neu zu planende Gebäude R.5 „medizinisches Forschungsgebäude“ ist eines der Gebäude, die auf dem Medizincampus errichtet werden. Der Neubau soll bis Ende 2023 fertiggestellt sein. In dem Gebäude sollen Büroflächen (NUF ca. 2 500 m2), Laboratorien für Biologie/Chemie (NUF ca. 2 400 m³) und ein Gastronomiebereich (NUF ca. 900 m2) untergebracht werden. Der Auftraggeber benötigt zur Sicherstellung einer optimalen technischen, wirtschaftlichen und fristgerechten Realisierung des Neubaus die Unterstützung eines externen Projektsteuerers. Es ist eine stufenweise Beauftragung aller Grundleistungen des Leistungsbildes gem. § 2 AHO Nr. 9, Stand März 2020 vorgesehen. Die weiteren Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (A4). Der Auftraggeber wird weiterhin einen Generalplaner mit den Leistungsphasen 1-8 der HOAI 2021 beauftragen. Die bauliche Realisierung wird gewerkeweise erfolgen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Eignungsnachweise vorzulegen, im Falle von Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft:
— Eigenerklärung Ausschlusskriterien (VHB 521 EU)
Sofern einschlägig (Nachunternehmer/Eignungsleihe), sind folgende Erklärungen einzureichen:
— Eigenerklärung Bewerbergemeinschaft VHB 531 EU,
— Eigenerklärung Eignungsleihe VHB 532 EU,
— Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleihe VHB 533 EU.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das erste Angebot zu erteilen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektsteuerungsleistungen Neubau R.5 Universität Bielefeld
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 75179
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMHDBAN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
— die vorstehend genannten Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information des betroffenen Bieters und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrag, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).