Errichtung einer Luftrettungsstation
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung einer Luftrettungsstation
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH beabsichtigt die Errichtung einer Luftrettungsstation für einen 24h-Betrieb, d. h. mit einer Arbeits- und Wohnnutzung, als Containeranlage sowie die Errichtung eines O2-Lagers als Einzelcontainer umliegend des Hangars 1 am Flughafen Köln/Bonn.
Im Sicherheitsbereich der Flughafen Köln/Bonn GmbH.
Die Containeranlage ist auf der an dem Hangar 1 angrenzenden Tiefgarage zu errichten. Die Tiefgaragendecke befindet sich auf der Heinrich-Steinmann-Straße in Höhe der Hausnummer 12 in 51147 Köln.
Die Tiefgaragendecke weist eine Fläche von ca. 614 m2 auf. Die Grundrissabmessungen der herzustellenden Rettungsstation betragen:
— In Ost-West Richtung (Breite): 28,00 m,
— In Nord-Süd Richtung (Länge): 12,20 m.
Der Einzelcontainer als O2-Lager ist zwischen dem Hangar und der Tiefgaragendecke zu errichten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Dormagen
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den Download/Upload der Unterlagen lassen Sie sich bitte bei subreport ELViS kostenfrei unter www.subreportelvis.de/elvis/secure/anmeldung registrieren.
Ein Abonnement ist mit der Registrierung nicht verbunden.
Die Abgabe der Angebote erfolgt verschlüsselt in Textform.
Das Angebot ist ausschließlich digital über www.subreport.de abzugeben. Sämtliche Bieterkorrespondenz wird über die Vergabeplattform subreport ELViS erfolgen. Alle weiteren Kommunikationswege sind ausgeschlossen.
Informationen zu den technischen Voraussetzungen finden Sie unter www.subreport.de/service/support-elvis/Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH; Buchforststr. 1-15; 51101 Köln;
Tel.: 02 21/9 85 78-0; Fax: 02 21/9 85 78-66; E-Mail: [gelöscht] Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedienveröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.