BBA „Pfropfenstromfermentation inkl. Gasverwertung“ Referenznummer der Bekanntmachung: Ausschreibung 04
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamp-Lintfort
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47475
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-wesel.de/
Abschnitt II: Gegenstand
BBA „Pfropfenstromfermentation inkl. Gasverwertung“
Die Niederrheinische Bioanlagen Gesellschaft mbH (NBG) ist eine Kooperation des Kreises Viersen und des Kreises Wesel im Bereich der Entsorgung von Bioabfall. Für die Entsorgung kompostierbarer Bioabfälle möchten die beiden Kreise gemeinsam am Standort des Abfallentsorgungszentrums Asdonkshof eine hochmoderne Bioabfallbehandlungsanlage mit Vergärung errichten.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Arbeiten zur Errichtung einer Pfropfenstromfermentation inkl. Gasverwertung, die gemäß Vorgaben und Regelungen der Vergabeunterlagen zum Bau der vorgenannten Anlage notwendig sind. Dem Auftrag liegt eine teilfunktionale Leistungsbeschreibung mit Pauschalvertrag zu Grunde.
Abfallentsorgungszentrum Asdonkshof
Asdonkstraße 33
47475 Kamp-Lintfort
Siehe ausführliche Beschreibung in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— die Zuverlässigkeit des Bieters muss vorliegen,
— Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden von mindestens 10,0 Mio. EUR sowie für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadensgesetz in Höhe von mindestens 10,0 Mio. EUR muss vorliegen bzw. alternativ die Bereitschaft, die bestehende Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben im Auftragsfall aufzustocken.
Mindestens drei unterschiedliche Referenzen über Leistungen im Rahmen der Errichtung mindestens eines liegenden Pfropfenstromfermenters für Bio- und Grünabfälle bzw. für die organische Abfallfraktion von Siedlungsabfällen mit einem Nutzvolumen je Fermenter von mindestens 1 500 Kubikmeter innerhalb der Europäischen Union. Zu den vertraglichen Leistungen (Leistungszeitraum 2010-Juli 2021) des jeweiligen Referenzprojektes müssen mindestens folgende Bestandteile gehört haben:
— Bau- und Inbetriebnahme des Pfropfenstromfermenters,
— Bau- und Inbetriebnahme der für die Fahrweise des Fermenters notwendigen Steuerungstechnik.
Werden Referenzen über Leistungen vorgelegt, die außerhalb der Europäischen Union erbracht worden sind, hat der Bieter mit dem Angebot den Nachweis zu erbringen, dass es sich um Referenzen mit technisch und rechtlich vergleichbaren Anforderungen handelt. Für die jeweilige Referenz sind die genaue Anlagenbezeichnung, der erbrachte Leistungsumfang, der Auftraggeber und der Ausführungszeitraum anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen der Bieter sind ausnahmslos schriftlich spätestens bis zum 5.8.2021 über die elektronische Vergabeplattform einzureichen.
Der Auftraggeber wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und Antwortenkatalog zusammenfassen und diesen auf dem elektronischen Vergabeportal veröffentlichen.
Die letzte Aktualisierung des Fragen- und Antwortenkatalogs erfolgt voraussichtlich bis zum 12.8.2021, 20.00 Uhr. Die Bieter sind verpflichtet, den Fragen- und Antwortenkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen im Angebot zu berücksichtigen.
Die Bieter haben die Möglichkeit, vom 21.6.2021 bis zum 4.8.2021 das vorhabenrelevante Grundstück zu besichtigen. Anfragen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins sind rechtzeitig über den Projektzugang des elektronischen Vergabeportals an den Auftraggeber zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y71R6NL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen jeweils benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4) der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html