Energetische Sanierung und barrierefreier Umbau Käthe-Kollwitz-Gesamtschule — Heizungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 175-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Sanierung und barrierefreier Umbau Käthe-Kollwitz-Gesamtschule — Heizungsarbeiten
— 2 Regelgruppen mit Pumpe, RSK + Ventile,
— ca. 500 m Kupferrohr mit Isolierung + Zubehör,
— 10 Radiatoren mit Zubehör,
— ca. 100 m Begleitheizung,
— Demontage Rohr, PHK, etc..
44532 Lünen
— 2 Regelgruppen mit Pumpe, RSK + Ventile,
— ca. 500 m Kupferrohr mit Isolierung + Zubehör,
— 10 Radiatoren mit Zubehör,
— ca. 100 m Begleitheizung,
— Demontage Rohr, PHK, etc..
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
KKG energetische Sanierung — Heizungsinstallationsarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.kaspareit.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Soweit im Verfahrensablauf Auskünfte erforderlich werden, sind Bieterfragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes zu stellen und werden auch hierüber beantwortet.
Ende der Frist zur Einreichung von Fragen für zusätzliche Informationen ist der 5.11.2020, damit die notwendigen Auskünfte von der Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der in § 12a Abs. 3 EU-VOB/A genannten 6-Tage-Frist beantwortet werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVDRFQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.