Energetische Sanierung und barrierefreier Umbau Käthe-Kollwitz-Gesamtschule – Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 163-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Sanierung und barrierefreier Umbau Käthe-Kollwitz-Gesamtschule – Rohbauarbeiten
Die Stadt Lünen beabsichtigt die energetische Sanierung des Schulgebäudes der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, einem 2-3 geschossigen Schulkomplex aus insgesamt 4 Baukörpern.
Die ausgeschriebenen Arbeiten erfolgen während des laufenden Schulbetriebes und in mehreren Bauabschnittent. Die zum Zeitpunkt der Arbeiten betroffenen Bauteile werden jedoch für den Zeitraum der Arbeiten leer gezogen.
Die Ausschreibung der Rohbauarbeiten umfasst in der Hauptsache, die Herstellung eines gemauerten Aufzugsschachtes im Innenbereich eines Gebäudes. Hierfür ist es notwendig Stahlbetondecken, teilweise als Pi-Platten sowie Stb.-Sohlplatten und -wände aus dem Bestand herauszutrennen. Ebenso sind Wandöffnungen als Zugang zum Aufzugsschacht herzustellen. Zur Erstellung einer Aufzugunterfahrt, aus WU-Beton und um gleichzeitig Unterfangungsarbeiten am Bestandsgebäude durchzuführen, ist es notwendig in Handschachtung, Lagenweise vorh. Erdreich auszukoffern, und aus dem Gebäude zu schaffen.
Der Aufzugschacht ist aus Kalksandstein herzustellen und enthält je Geschoß einen Stb.-Ringbalken und als oberer Abschluss eine Stb.-Decke.
Des Weiteren ist in 2 Teilbereichen die Stb.-Bodenplatte (EG) um jeweils ca. 1,25 qm anzubetonieren und es sind neue Türöffnungen im Mauerwerk bzw. Stb.-Wänden herzustellen oder vorh. Türöffnungen zu verändern.
44532 Lünen
Die Stadt Lünen beabsichtigt die energetische Sanierung des Schulgebäudes der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, einem 2-3 geschossigen Schulkomplex aus insgesamt 4 Baukörpern.
Die ausgeschriebenen Arbeiten erfolgen während des laufenden Schulbetriebes und in mehreren Bauabschnittent. Die zum Zeitpunkt der Arbeiten betroffenen Bauteile werden jedoch für den Zeitraum der Arbeiten leer gezogen.
Die Ausschreibung der Rohbauarbeiten umfasst in der Hauptsache, die Herstellung eines gemauerten Aufzugsschachtes im Innenbereich eines Gebäudes. Hierfür ist es notwendig Stahlbetondecken, teilweise als Pi-Platten sowie Stb.-Sohlplatten und -wände aus dem Bestand herauszutrennen. Ebenso sind Wandöffnungen als Zugang zum Aufzugsschacht herzustellen. Zur Erstellung einer Aufzugunterfahrt, aus WU-Beton und um gleichzeitig Unterfangungsarbeiten am Bestandsgebäude durchzuführen, ist es notwendig in Handschachtung, Lagenweise vorh. Erdreich auszukoffern, und aus dem Gebäude zu schaffen.
Der Aufzugschacht ist aus Kalksandstein herzustellen und enthält je Geschoß einen Stb.-Ringbalken und als oberer Abschluss eine Stb.-Decke.
Des Weiteren ist in 2 Teilbereichen die Stb.-Bodenplatte (EG) um jeweils ca. 1,25 qm anzubetonieren und es sind neue Türöffnungen im Mauerwerk bzw. Stb.-Wänden herzustellen oder vorh. Türöffnungen zu verändern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
KKG energetische Sanierung – Rohbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Menden
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 58710
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2373 / 8086-33
Fax: +49 2373 / 8086-85
Internet-Adresse: http://www.krutmann.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Soweit im Verfahrensablauf Auskünfte erforderlich werden, sind Bieterfragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes zu stellen und werden auch hierüber beantwortet.
Ende der Frist zur Einreichung von Fragen für zusätzliche Informationen ist der 6.11.2020, damit die notwendigen Auskünfte von der Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der in § 12a Abs. 3 EU-VOB/A genannten 6-Tage-Frist beantwortet werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVDRFU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.