Energetische Sanierung und barrierefreier Umbau Käthe-Kollwitz-Gesamtschule — WDVS Referenznummer der Bekanntmachung: 183-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Sanierung und barrierefreier Umbau Käthe-Kollwitz-Gesamtschule — WDVS
Die Stadt Lünen beabsichtigt die energetische Sanierung des Schulgebäudes der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, einem 2-3 geschossigen Schulkomplex aus insgesamt 4 Baukörpern.
Die ausgeschriebenen Arbeiten erfolgen während des laufenden Schulbetriebes und in mehreren Bauabschnitten. Die zum Zeitpunkt der Arbeiten betroffenen Bauteile, werden für den Zeitraum der Arbeiten leer gezogen.
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung und die Herstellung eines WDVS-Aussenputzsystemes aus Mineralwollplatten (d = 160 + 200 mm) und einem mineralische Oberputz als Dickschichtputz (Kratzputz) mit einer Schichtdicke von 10-15 mm, Körnung 3 mm, an den Betonfassade des vorgenannten Objektes.
Die Gesamtfläche beträgt im 1. Bauabschnitt ca. 410,0 qm und im 2. Bauabschnitt ca. 935,0 qm.
Die Ausführung der Arbeiten am 1. Bauabschnitt sind für Januar/Februar 2021 und für den 2. Bauabschnitt im Juli/August 2021 geplant.
44532 Lünen
Die Stadt Lünen beabsichtigt die energetische Sanierung des Schulgebäudes der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, einem 2-3 geschossigen Schulkomplex aus insgesamt 4 Baukörpern.
Die ausgeschriebenen Arbeiten erfolgen während des laufenden Schulbetriebes und in mehreren Bauabschnitten. Die zum Zeitpunkt der Arbeiten betroffenen Bauteile, werden für den Zeitraum der Arbeiten leer gezogen.
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung und die Herstellung eines WDVS-Aussenputzsystemes aus Mineralwollplatten (d = 160 + 200 mm) und einem mineralische Oberputz als
Dickschichtputz (Kratzputz) mit einer Schichtdicke von 10-15 mm, Körnung 3 mm, an den Betonfassade des vorgenannten Objektes.
Die Gesamtfläche beträgt im 1. Bauabschnitt ca. 410,0 qm und im 2. Bauabschnitt ca. 935,0 qm.
Die Ausführung der Arbeiten am 1. Bauabschnitt sind für Januar/Februar 2021 und für den 2. Bauabschnitt im Juli/August 2021 geplant.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
KKG energetische Sanierung — Wärmedämmverbundsystem (WDVS)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bruchmühlbach
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 66892
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.vrakela-frey.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Soweit im Verfahrensablauf Auskünfte erforderlich werden, sind Bieterfragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes zu stellen und werden auch hierüber beantwortet.
Ende der Frist zur Einreichung von Fragen für zusätzliche Informationen ist der 17.11.2020, damit die notwendigen Auskünfte von der Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der in § 12a Abs. 3 EU-VOB/A genannten 6-Tage-Frist beantwortet werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVDRF8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.