Pilotprojekt 1 Tropenhalle – Foliendach mit Konstruktion
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.allwetterzoo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pilotprojekt 1 Tropenhalle – Foliendach mit Konstruktion
Die Baumaßnahme umfasst die Herstellung des Folienkissendachs mit dem Primärtragwerk der Meranti-Halle im Allwetterzoo Münster.
Als Dachelemente sind 32 Stück rechteckige und 4 Stück 3-eckige (mit einer gerundeten langen Seite) pneumatische Elemente als Einkammersystem (2-lagiges Folienpneu) vorgesehen, die mit einem Aluminiumklemmprofil thermisch getrennt (Silikon) an dem Stahl-Primärtragwerk befestigt werden.
In der Dachmitte sind 8 Stück dreieckige pneumatische Elemente als Einkammersystem (2-lagiges Folienpneu) vorgesehen. Diese sind in einem umlaufenden thermisch getrennten Aluminiumklemmprofil befestigt, die als RWA-Rahmen zum Öffnen aufgefahren werden können.
In beliebigen Feldern oberhalb der Traufebene sind dreieckige pneumatische Elemente mit 2-lagigem Folienpneu als Einkammersystem eingeplant. An einem umlaufenden thermisch getrennten Aluminiumklemmprofil sind diese befestigt. Die Rahmen können zur Lüftung der Halle zum Öffnen aufgefahren werden. Die Luftversorgung des Pneus erfolgt gemäß pneumatischer Erfordernis.
Die Druckluftsammelleitung wird konstruktiv in die Fußpunktlinie der Tragkonstruktion geführt. Von dort werden mittels Flexschläuchen die Kissen mit Luft versorgt.
Das Stahl-Primärtragwerk (Haupt-, Nebenträger, Diagonalen, Randträger=Zugring) ist aus S 355 DIN EN 10 025 herzustellen. Zum Liefer- und Montageumfang gehören die Verbindungselemente Randträger/Stahlbetonwand (Oval). Alle Stahlteile sind feuerverzinkt zu liefern und zu montieren Schichtdicke Feuerverzinkung nach DIN EN ISO 1461: 80 μm.
In der Befestigungsebene der pneumatischen Folienelemente sind unter den Hauptrippen als Haupttragbauteile Profile U200 einzubauen. Ebenfalls in der Firstlinie (lange Achse der Ellipse) und entlang der Ränder der RWA-Öffnungen. In den Kreuzungspunkten der Hauptrippen mit den rautenförmig angeordneten Querrohren sind in die U200 Flachstahllaschen 65/175/12 mm mit jeweils 3 Bohrungen 16 mm einzuschweißen.
Die zusätzlichen Flachstahllaschen, innen, sind für eine Nutzung zur Befestigung von Leuchten, Technischen Anlagen wie Rohrleitungssystemen z.B. Beregnung, Umluft Kühl- und Heizgeräten, Kabel der Regler und Fühler u.ä. vorgesehen.
Auf der oberen Scheitellinie der Hauptrippen sind in Längsrichtung jeweils im Abstand von ca. 5,00 m Flachstahllaschen 80/150/12 mm mit jeweils 3 Bohrungen 12 mm aufzuschweißen.
Die zusätzlichen äußeren Flachstahllaschen sind für eine spätere Nutzung zur Befestigung von leichten Ergänzungskonstruktionen wie Netzen, Verschattungsbahnen u.ä. vorgesehen.
Zur Ableitung des Regenwassers vom Dach der Tropenhalle ist umlaufend im Traufbereich eine im Querschnitt rechteckige Regenrinne b/h = 500/150 mm auf einer entsprechend statisch bemessenen Unterkonstruktion zu liefern und zu montieren. Die Rinne ist aus gekantetem Stahlblech d= 3 mm, feuerverzinkt, herzustellen. Nach Montage ist eine Auskleidung der Rinne mit einer PVC-Membran auszuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wurde gem. § 17 EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A aufgehoben, weil die Vergabeunterlagen grundlegend überarbeitet werden müssen. Der Auftraggeber beabsichtigt, ein neues Offenes Verfahren nach § 3 EU Nr. 1 VOB/A einzuleiten.
1) Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz abzugeben.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall der Zuschlagserteilung die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil werden.
3) Weil der Allwetterzoo Münster kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des 99 GWB ist, wendet er die Vorschriften der §§ 97ff. GWB freiwillig an. Durch eine freiwillige Anwendung des Vergaberechts wird allerdings nicht die Zuständigkeit der Vergabekammer für Nachprüfungsverfahren gem. §§ 160ff. GWB begründet. Die nachfolgende Angabe einer Vergabekammer betrifft nur Vergabeverfahren im gesetzlichen Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB.
Ort: Münster
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.