Lieferung von Drohnensystemen Referenznummer der Bekanntmachung: 5.2/1000785202/AUL
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aulinger.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Drohnensystemen
Der Auftraggeber beschafft im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens die Lieferung von Drohnensystemen einschließlich Wartung und Instandhaltung für die Polizei NRW. Die Drohnensysteme sollen für die kriminaltechnischen Untersuchungsstellen, für Tatortvermessungsgruppen des LKA sowie für Einheiten der Bereitschaftspolizei, für Verkehrsunfallaufnahmeteams und für die Fortbildung von Fernpiloten eingesetzt werden.
Lieferung, Wartung und Instandhaltung von 42 Drohnensystemen Typ 1
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Frachtstraße 38
40474 Düsseldorf
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung von Drohnensystemen einschließlich Wartung und Instandhaltung für die Polizei NRW. Die Drohnensysteme sollen für die kriminaltechnischen Untersuchungsstellen, für Tatortvermessungsgruppen des LKA sowie für Einheiten der Bereitschaftspolizei, für Verkehrsunfallaufnahmeteams und für die Fortbildung von Fernpiloten eingesetzt werden. Um den Anforderungen an die unterschiedlichen Einsatzgebiete zu genügen, wurden die zu vergebenden Leistungen in 2 Lose aufgeteilt. Los 1 betreffend ist eine erste Teilmenge von 20 Drohnensystemen Typ 1 bis zum 1.10.2021 an den Auftraggeber auszuliefern. Hinsichtlich der Stückzahlen sowie der Bestimmung der weiteren Liefertermine für weitere Teilmengen wird auf die Leistungsbeschreibung Los 1 und den Liefervertrag Los 1 verwiesen. Die Gesamtliefermenge von 42 Drohnensystemen Typ 1 ist in jedem Fall bis zum 30.6.2022 an den Auftraggeber auszuliefern (Mindestanforderung).
Für das losspezifische Drohnensystem ist als Bedarfsposition ein Rettungssystem anzubieten.
Lieferung, Wartung und Instandhaltung von 42 Drohnensystemen Typ 2.
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Frachtstraße 38
40474 Düsseldorf
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung von Drohnensystemen einschließlich Wartung und Instandhaltung für die Polizei NRW. Die Drohnensysteme sollen für die kriminaltechnischen Untersuchungsstellen, für Tatortvermessungsgruppen des LKA sowie für Einheiten der Bereitschaftspolizei, für Verkehrsunfallaufnahmeteams und für die Fortbildung von Fernpiloten eingesetzt werden. Um den Anforderungen an die unterschiedlichen Einsatzgebiete zu genügen, wurden die zu vergebenden Leistungen in 2 Lose aufgeteilt. Los 2 betreffend ist eine erste Teilmenge von 24 Drohnensystemen Typ 2 bis zum 1.10.2021 an den Auftraggeber auszuliefern. Hinsichtlich der Stückzahlen sowie der Bestimmung der weiteren Liefertermine für weitere Teilmengen wird auf die Leistungsbeschreibung Los 2 und den Liefervertrag Los 2 verwiesen. Die Gesamtliefermenge von 42 Drohnensystemen Typ 2 ist in jedem Fall bis zum 30.6.2022 an den Auftraggeber auszuliefern (Mindestanforderung).
Für das losspezifische Drohnensystem ist als Bedarfsposition ein Rettungssystem anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Nutzung des Formulars Eigenerklärung Ausschlussgründe),
2. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (Nutzung des Formulars zu § 19 Abs. 3 MiLoG)
3. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung und entsprechende Eigenerklärung in Form des Formulars "Eigenerklärung Allgemeines, Handelsregistereintrag und Umsätze" für Los 1 bzw. Los 2.
Folgende Ausführungen gelten zu Ziffer III.1.1) – III.1.3) gleichermaßen: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben (324_EU_Angebotsschreiben). Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Des Weiteren wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen: Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (533_EU_Verpflichtungserklärung).
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht jedoch nicht. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Es wird der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (unter Einschluss des Produkthaftungsrisikos) gefordert (selbst beizubringen! Kopie ausreichend!).
Hinweis: Folgende Deckungssummen müssen mindestens pro Versicherungsfall gewährleistet sein:
— Personenschäden: mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
— Sachschäden: mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
— Vermögensschäden: mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
Pro Versicherungsjahr müssen die Versicherungssummen bei mehreren Schadensfällen mindestens in Höhe von 10,0 Mio. EUR zur Verfügung stehen.
Der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (unter Einschluss des Produkthaftungsrisikos) ist für die Angebotsabgabe ausreichend. Der Nachweis der geforderten Deckungssummen für die genannten Schadensfälle wird erst nach Zuschlag vom zukünftigen Auftragnehmer gefordert.
2. Los 1 betreffend Eigenerklärung über die Gesamtumsätze und den Mindestumsatz in Höhe von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR netto in den letzten beiden Geschäftsjahren bezogen auf vergleichbare Leistungen im Bereich Drohnensystem Typ 1 (Nutzung des Formulars "Allgemeines, Handelsregistereintrag und Umsätze" – Los 1). Los 2 betreffend Eigenerklärung über die Gesamtumsätze und den Mindestumsatz in Höhe von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR netto in den letzten beiden Geschäftsjahren bezogen auf vergleichbare Leistungen im Bereich Drohnensystem Typ 2 (Nutzung des Formulars "Allgemeines, Handelsregistereintrag und Umsätze" – Los 2).
Auf die weiteren allgemeingültigen Ausführungen und dort entsprechend gekennzeichneten Ausführungen unter Ziffer III.1.1) wird verwiesen.
— Der Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder der Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (Gewerbeanmeldung, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder jeweils eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes) ist zwingend.
— Der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (unter Einschluss des Produkthaftungsrisikos) ist zwingend (selbst beizubringen! Kopie ausreichend!).
— Los 1 betreffend ist der Mindestumsatz in Höhe von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR netto in den letzten beiden Geschäftsjahren bezogen auf vergleichbare Leistungen im Bereich Drohnensystem Typ 1 (Nutzung des Formulars "Allgemeines, Handelsregistereintrag und Umsätze" – Los 1) und Los 2 betreffend ist der Mindestumsatz in Höhe von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR netto in den letzten beiden Geschäftsjahren bezogen auf vergleichbare Leistungen im Bereich Drohnensystem Typ 2 (Nutzung des Formulars "Allgemeines, Handelsregistereintrag und Umsätze" – Los 2) zwingend.
Los 1 betreffend sind mindestens 3 Referenzen zu benennen, die jeweils sämtliche folgende Mindestanforderungen erfüllen müssen:
1. Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten 3 Jahre (zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vollständig erbracht worden sein,
2. Die Referenzleistung erfasst kumulativ
a) die Lieferung von mindestens 20 Drohnensystemen mit Leistungseigenschaften entsprechend der Leistungsbeschreibung Drohnensystem Typ 1,
b) wobei die Lieferung innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten erfolgt ist.
(Nutzung des Formulars „Eigenerklärung Unternehmensreferenz über vergleichbare Leistungen zur Lieferung von Drohnensystemen“ – Los 1)
Auf die weiteren allgemeingültigen Ausführungen und dort entsprechend gekennzeichneten Ausführungen unter Ziffer III.1.1) wird verwiesen.
Los 2 betreffend sind mindestens 3 Referenzen zu benennen, die jeweils sämtliche folgende Mindestanforderungen erfüllen müssen:
1. Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten 3 Jahre (zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vollständig erbracht worden sein.
2. Die Referenzleistung erfasst kumulativ
a) die Lieferung von mindestens 5 Drohnensystemen mit Leistungseigenschaften entsprechend der Leistungsbeschreibung Drohnensystem Typ 2,
b) wobei die Lieferung innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten erfolgt ist.
(Nutzung des Formulars „Eigenerklärung Unternehmensreferenz über vergleichbare Leistungen zur Lieferung von Drohnensystemen“ – Los 2)
Auf die weiteren allgemeingültigen Ausführungen und dort entsprechend gekennzeichneten Ausführungen unter Ziffer III.1.1) wird verwiesen.
Los 1 betreffend sind mindestens 3 Referenzen zu benennen, die jeweils sämtliche folgende Mindestanforderungen erfüllen müssen:
1. Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten 3 Jahre (zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vollständig erbracht worden sein.
2. Die Referenzleistung erfasst kumulativ
a) die Lieferung von mindestens 20 Drohnensystemen mit Leistungseigenschaften entsprechend der Leistungsbeschreibung Drohnensystem Typ 1
b) wobei die Lieferung innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten erfolgt ist.
(Nutzung des Formulars „Eigenerklärung Unternehmensreferenz über vergleichbare Leistungen zur Lieferung von Drohnensystemen“ – Los 1)
Los 2 betreffend sind mindestens 3 Referenzen zu benennen, die jeweils sämtliche folgende Mindestanforderungen erfüllen müssen:
1. Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten 3 Jahre (zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vollständig erbracht worden sein.
2. Die Referenzleistung erfasst kumulativ
a) die Lieferung von mindestens 5 Drohnensystemen mit Leistungseigenschaften entsprechend der Leistungsbeschreibung Drohnensystem Typ 2
b) wobei die Lieferung innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten erfolgt ist.
(Nutzung des Formulars „Eigenerklärung Unternehmensreferenz über vergleichbare Leistungen zur Lieferung von Drohnensystemen“ – Los 2).
Die Gesamtliefermenge für Los 1 von 42 Drohnensystemen Typ 1 ist in jedem Fall bis zum 30.6.2022 an den Auftraggeber auszuliefern (Nutzung des Formulars Eigenerklärung Lieferzeitraum – Los 1 – Mindestanforderung).
Darüber hinaus ist die Gesamtliefermenge für Los 2 von 42 Drohnensystemen Typ 2 in jedem Fall bis zum 30.6.2022 an den Auftraggeber auszuliefern (Nutzung des Formulars Eigenerklärung Lieferzeitraum – Los 2 – Mindestanforderung).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöfffnung erfolgt unter Beachtung des § 55 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Angebot zwingend das Wartungsprogramm (vgl. § 6 Ziffer 2 Liefervertrag Los 1/Los 2) einzureichen ist (Mindestanforderung).
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DBF2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html