TGA-Planung Sanierung Bürgerhaus Wickede Referenznummer der Bekanntmachung: 5306/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wickede (Ruhr)
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 58739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wickede.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolter-hoppenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
TGA-Planung Sanierung Bürgerhaus Wickede
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Maßnahme „Sanierung Bürgerhaus Wickede“.
Das Bürgerhaus der Gemeinde Wickede (Ruhr) ist seit der Einweihung im Jahr 1978 der wichtigste öffentliche Treffpunkt bzw. Veranstaltungsort für Bürgerinnen und Bürger. Der bis zu 700 Menschen fassende große Saal, die abteilbaren Seitenbereiche und Tagungsräume im Untergeschoss bieten unterschiedliche Raumvarianten und eine technische Grundausstattung für Angebote zur sozialen Begegnung, für lokale Kultur- und Bildungsveranstaltungen, kommunale, von Vereinen organisierte oder private Feste sowie weitere Zwecke. Die Grundkonzeption des Gebäudes überzeugt nach wie vor. Zweck der Modernisierung sind erforderliche Instandsetzungsarbeiten insbesondere am Dach in Verbindung mit energetischen Maßnahmen (Dach, Fenster, Lüftung) und weiteren Anpassungen an zeitgemäße Standards der Ausstattung. So soll die langfristige Zukunftsfähigkeit, Vielseitigkeit und Attraktivität als Kommunale Gemeinschaftseinrichtung bzw. soziokulturelles Zentrum gesichert werden.
Das Bürgerhaus soll im Zuge der Maßnahme energetisch verbessert werden im Rahmen der neuen Bedachung. Diesem Zweck dienen auch die Erneuerung der Fenster, ausgenommen diejenigen, die in jüngerer Zeit bereits ersetzt wurden, und weitere vom Auftragnehmer bzw. dem separat beauftragten Architekten vorzuschlagende Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle und in der Anlagentechnik, die mit dem Auftraggeber hinsichtlich Kostenaufwand, Umweltnutzen und Wirtschaftlichkeit abzuwägen und entscheiden sind.
Das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes soll in seiner Kubatur nicht verändert werden, ausgenommen sind ggf. erforderliche lüftungstechnische Aufbauten an der Nordseite.
Ziel der Maßnahme ist es, Repräsentativität, Vielseitigkeit, einfache Funktionalität (leichte Bedienung nutzerrelevanter Einrichtungen, da starke Nutzung durch ehrenamtliche Organisationen und Hausmeister), Robustheit (Volksfeste, große private Veranstaltungen) und hohes Kostenbewusstsein in Einklang zu bringen.
In diesem Zusammenhang werden Brandschutzmaßnahmen anstehen, die z. T. erhebliche Veränderungen der Materialien der Raumausrüstung (Wand-/Deckenverkleidungen) erfordern.
Hinsichtlich der Barrierefreiheit wird auf punktuelle Verbesserungen abgestellt, was insbesondere den Einbau eines Aufzugs im Foyer betrifft.
Für die Maßnahme liegt eine umfangreiche Grundlagenermittlung durch ein externes Architekturbüro vor. Diese schließt eine Bestandsaufnahme des Objektes und wesentlicher, sanierungsbedürftiger Mängel ein. Dazu wurden ein Gestaltungskonzept inklusive Visualisierung, Vorschläge zur Materialauswahl bei Dach und Fenstern, Kalkulationen für alle relevanten Kostengruppen erarbeitet. Bestandteil der Vorbereitung ist auch eine Machbarkeitsuntersuchung für die Modernisierung bzw. Neueinrichtung der Lüftungs- und Kühlungsanlagen sowie ein mit der Bauaufsicht abgestimmtes Brandschutzkonzept. Auch eine (Um-)Baugenehmigung durch die zuständige Baubehörde auf diesen Grundlagen (April 2021) liegt vor, einschließlich genehmigtem Brandschutzkonzept und Barrierefreikonzept.
Der Auftrag umfasst die Anlagengruppen 1 bis 6 (aufgeteilt in 2 Lose) sowie sämtliche Leistungsphasen, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Beide Lose
Anlagengruppen 1 bis 3 (HLS)
Die Vergabe umfasst die Fachplanung der Anlagengruppen 1 bis 3 (Sanitäranlagen, Heizungsanlagen und Lüftungsanlagen) zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die in Abschnitt II.1.4) näher beschriebene Maßnahme. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1. Referenzen über vergleichbare TGA-Planungsleistungen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 85 %), Unterkriterien:
1.1. Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz – Grundkriterium – (Gewicht 20 %):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Gebäudes.
b) Es wurde mindestens eine der Anlagengruppen 1 bis 3 und hier mindestens eine der Leistungsphasen 2, 3, 5, 6, 7 und 8 bearbeitet und abgeschlossen. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung einschließlich Schlitz- und Durchbruchsplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks der bearbeiteten Anlagengruppe(n) durch den Bauherrn (ggf. unter Mängelvorbehalt).
c) Die bearbeitete(n) Anlagengruppe(n) entsprachen der Honorarzone II oder III (Anlagengruppen in der Honorarzone I bleiben also als nicht vergleichbar unberücksichtigt).
d) Die Baukosten in den KGr 410 bis 430 beliefen sich zusammen auf mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt). Ggf. von Dritten bearbeitete Anlagengruppen bleiben hierbei unberücksichtigt.
e) Die Planungsleistungen wurden nicht vor dem 1.7.2016 beendet und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 1.7.2016.
1.2. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand des Vorhabens war eine Versammlungsstätte (Gewicht 15 %);
1.3. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Bearbeitete Anlagengruppen (Gewicht: 20 %);
1.4. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 20 %);
1.5. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Höhe des Baukostenvolumen in Summe der KG 410 bis 430 ohne MwSt., soweit die entsprechenden Anlagengruppen nicht von Dritten bearbeitet wurden (Gewicht 5 %);
1.6. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 5 %).
2. Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10 %) mit den Unterkriterien:
2.1. aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 6 %);
2.2. aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Abschluss als Ingenieur/in oder Techniker/in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 4 %).
3. Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5 %) mit den Unterkriterien:
3.1. durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3 %);
3.2. Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2 %).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 7 (einschließlich) beauftragt. Die Leistungsphasen 8 und 9 beabsichtigt derAuftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Anlagengruppen 4 bis 6 (ELT)
Wickede (Ruhr)
Die Vergabe umfasst die Fachplanung der Anlagengruppen 4 bis 6 (Elektrotechnik, Informationstechnik und Förderanlagen) zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die in Abschnitt II.1.4) näher beschriebene Maßnahme. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1. Referenzen über vergleichbare TGA-Planungsleistungen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 85 %), Unterkriterien:
1.1. Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz – Grundkriterium – (Gewicht 20 %):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Gebäudes.
b) Es wurde mindestens eine der Anlagengruppen 4 und 5 und hier mindestens eine der Leistungsphasen 2, 3, 5, 6, 7 und 8 bearbeitet und abgeschlossen. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung einschließlich Schlitz- und Durchbruchsplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks der bearbeiteten Anlagengruppe(n) durch den Bauherrn (ggf. unter Mängelvorbehalt).
c) Die bearbeitete(n) Anlagengruppe(n) entsprachen der Honorarzone II oder III (Anlagengruppen in der Honorarzone I bleiben also als nicht vergleichbar unberücksichtigt).
d) Die Baukosten in den KGr 440 bis 460 beliefen sich zusammen auf mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt). Ggf. von Dritten bearbeitete Anlagengruppen bleiben hierbei unberücksichtigt.
e) Die Planungsleistungen wurden nicht vor dem 1.7.2016 beendet und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 1.7.2016.
1.2. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand des Vorhabens war eine Versammlungsstätte (Gewicht 15 %);
1.3. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Bearbeitete Anlagengruppen (Gewicht: 20 %);
1.4. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 20 %);
1.5. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Höhe des Baukostenvolumen in Summe der KG 440 bis 460 ohne MwSt., soweit die entsprechenden Anlagengruppen nicht von Dritten bearbeitet wurden (Gewicht 5 %);
1.6. zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 5 %).
2. Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10 %) mit den Unterkriterien:
2.1. aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 6 %);
2.2. aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Abschluss als Ingenieur/in oder Techniker/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 4 %).
3. Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5 %) mit den Unterkriterien:
3.1. durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3 %);
3.2. Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2 %).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 7 (einschließlich) beauftragt. Die Leistungsphasen 8 und 9 beabsichtigt derAuftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufsqualifikation als Ingenieur/in (siehe Abschnitt III.2.1.) der Fachrichtung Versorgungstechnik oder vergleichbar (Los 1) bzw. der Fachrichtung Elektro-/Nachrichtentechnik oder vergleichbar (Los 2)
Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. für Los 1: Referenzen über vergleichbare TGA-Planungsleistungen in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Gebäudes.
b) Es wurde mindestens eine der Anlagengruppen 1 bis 3 und hier mindestens eine der Leistungsphasen 2, 3, 5, 6, 7 und 8 bearbeitet und abgeschlossen. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung einschließlich Schlitz- und Durchbruchsplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks der bearbeiteten Anlagengruppe(n) durch den Bauherrn (ggf. unter Mängelvorbehalt).
c) Die bearbeitete(n) Anlagengruppe(n) entsprachen der Honorarzone II oder III (Anlagengruppen in der Honorarzone I bleiben also als nicht vergleichbar unberücksichtigt).
d) Die Baukosten in den KGr 410 bis 430 beliefen sich zusammen auf mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt). Ggf. von Dritten bearbeitete Anlagengruppen bleiben hierbei unberücksichtigt.
e) Die Planungsleistungen wurden nicht vor dem 1.7.2016 beendet und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 1.7.2016.
2. für Los 2: Referenzen über vergleichbare TGA-Planungsleistungen in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Gebäudes.
b) Es wurde mindestens eine der Anlagengruppen 4 und 5 und hier mindestens eine der Leistungsphasen 2, 3, 5, 6, 7 und 8 bearbeitet und abgeschlossen. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung einschließlich Schlitz- und Durchbruchsplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks der bearbeiteten Anlagengruppe(n) durch den Bauherrn (ggf. unter Mängelvorbehalt).
c) Die bearbeitete(n) Anlagengruppe(n) entsprachen der Honorarzone II oder III (Anlagengruppen in der Honorarzone I bleiben also als nicht vergleichbar unberücksichtigt).
d) Die Baukosten in den KGr 440 bis 460 beliefen sich zusammen auf mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt). Ggf. von Dritten bearbeitete Anlagengruppen bleiben hierbei unberücksichtigt.
e) Die Planungsleistungen wurden nicht vor dem 1.7.2016 beendet und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 1.7.2016.
3. Gesamtanzahl fester Mitarbeiter/innen (jeweils durchschnittlich für die Jahre 2018 bis 2020 sowie aktuell) mit Hochschulabschluss als Ingenieur/in oder mit Berufsabschluss als Techniker/in, und zwar jeweils der nachfolgend genannten Fachrichtung (oder einer vergleichbaren Fachrichtung): Los 1: Versorgungstechnik; Los 2: Elektro- oder Nachrichtentechnik.
Bei Teilnahmeanträgen für Los 1 müssen die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, zumindest in Summe die Leistungsphasen 2 und 3 sowie 5 bis 8 für jede der Anlagengruppen 1, 2 und 3 abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur Leistungsphasen, die abschließend bearbeitet worden sind. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung einschließlich Schlitz- und Durchbruchsplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks der bearbeiteten Anlagengruppe(n) durch den Bauherrn (ggf. unter Mängelvorbehalt).
Bei Teilnahmeanträgen für Los 2 müssen die zu Ziffer 2 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 2 genannten Anforderungen erfüllen, zumindest in Summe die Leistungsphasen 2 und 3 sowie 5 bis 8 für jede der Anlagengruppen 4, 5 und 6 abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur Leistungsphasen, die abschließend bearbeitet worden sind. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung einschließlich Schlitz- und Durchbruchsplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks der bearbeiteten Anlagengruppe(n) durch den Bauherrn (ggf. unter Mängelvorbehalt).
Außerdem darf jeweils die Gesamtanzahl fester Mitarbeiter/innen mit der Qualifikation Ingenieur/in oder Techniker/in derjenigen Fachrichtung, die nach den Angaben unter Ziffer 3 für das jeweilige Los maßgeblich ist, nicht unter 2,00 liegen, und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 als auch aktuell.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRR6A5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland