Rahmenvereinbarung über Agenturleistungen aus dem Bereich Marketing und Kommunikation
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 221 / 270956-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.volkshochschule.de/index.php
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Agenturleistungen aus dem Bereich Marketing und Kommunikation
Der Deutsche Volkshochschul-Verband e. V. (DVV) beabsichtigt den Abschluss mehrerer Rahmenverträge mit Full-Service-Agenturen im Bereich Marketing und Kommunikation. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 48 Monate, beginnend ab Zuschlagserteilung.
Ziel des Auftrags ist es, die Marke vhs im Verband und gegenüber der Öffentlichkeit durch Produkt- und Imagewerbung aufzuwerten, sowohl mit Print- als auch mit Onlinewerbung. Grundsätzlich erstellt die Konzeption das DVV Marketing, Agenturen sind beratend tätig. Auch Projekte des DVV können auf die Agenturleistungen zugreifen. Beispiele aus der derzeitigen Arbeit des DVV Marketings siehe www.volkshochschule.de/Marketing Marketinginstrumente des DVV werden über eine Cloud-Plattform über Templates den Volkshochschulen zur Verfügung gestellt.
Die Abteilung Marketing bedient mit ihrem Angebot sehr unterschiedliche Zielgruppen. Zu den Hauptzielgruppen aus dem Bereich der Erwachsenenbildung zählen:
— 16 Landesverbände und rund 900 bundesweite Volkshochschulen,
— Endkunden (Kursteilnehmer und potentielle Kursteilnehmer von Volkshochschulen zwischen 14 und 80 Jahre),
— Multiplikatoren und Entscheidungsträger aus den Bundesministerien und der Bildungspolitik in Bund und Ländern.
Es wird eine Rahmenvereinbarung mit maximal 6 Wirtschaftsteilnehmern ausgeschrieben.
Achtung: Styleguide und Templates, die für die Erstellung des Plakats notwendig sind, werden den Bietern erst nach Abgabe einer unterschriebenen Verschwiegenheitserklärung (Anlage 09) über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB,
— Eigenerklärung § 19 Abs. 1 MiLoG 1,
— Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max. 2 DIN A4 Seiten.
2. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen).
3. Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind,
4. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
5. Vorlage geeigneter Referenzen Es sind geeignete Referenzen innerhalb der letzten 3 Jahre unter Angabe des Auftragsgegenstandes, des Kunden, Kontaktdaten des Kunden, des Auftragsvolumens und des Zeitraums einzureichen, welche die untenstehenden Mindestanforderungen erfüllen. Geeignet ist eine Referenz, wenn diese mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist,
6. Erklärung, aus der die derzeitige Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt und in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags ersichtlich ist,
7. Erklärung, dass der Ansprechpartner des Unternehmens sowie sämtliche zum Einsatz kommenden technischen Fachkräfte, über Deutschkenntnisse entsprechend Niveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) verfügen oder eine vergleichbare sprachliche Qualifikation besitzen, sofern Deutsch nicht die Muttersprache ist.
Zu 5:
Der Bewerber hat mind. 3 geeignete Referenzen einzureichen.
Die eingereichten Referenzen müssen mindestens 2 der 4 Punkte einmal abdecken, wobei eine Referenz auch mehrere Punkte abdecken kann:
— Das Referenzprojekt wurde für einen öffentlichen Auftraggeber durchgeführt.
— Das Referenzprojekt wurde für einen Akteur in der deutschen Bildungslandschaft durchgeführt.
— Das Referenzprojekt beinhaltete die Beratung zu und Umsetzung von unterschiedlichen Maßnahmen zur Marketing- und Öffentlichkeitsarbeit.
— Das Referenzprojekt wurde für einen Auftraggeber durchgeführt, der wie der DVV auch als Verband organisiert ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation wird ausschließlich über die Vergabeplattform geführt.
Vergabe von Einzelaufträgen unter der Rahmenvereinbarung:
Der Auftraggeber fordert vor jedem Einzelabruf die Unternehmen, die in der Lage sind, den Auftrag auszuführen zur Teilnahme an einem Miniwettbewerb teilzunehmen. Die jeweils aufgeforderten Unternehmen sind verpflichtet, innerhalb einer festgesetzten Frist von bis zu 5 Werktagen ein Angebot in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches einzureichen. Das Angebot besteht mindestens aus dem zur Durchführung der gewünschten Leistungserbringung erforderlichen Zeitaufwand, dem frühest möglichen Termin für den Leistungsbeginn, die veranschlagte Honorarsumme und sonstige Kosten für die jeweilige Leistung des Einzelauftrages sowie einem Konzept. Unter den fristgemäß eingereichten Angeboten wird das wirtschaftlichste Angebot anhand des Konzepts ermittelt. Die Kriterien für die Bewertung des Konzepts werden mit der Aufforderung zur Teilnahme am Miniwettbewerb bekanntgegeben.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.