„Realisierung Stadthaus 4“ — Tragwerksplanung LP 1-6 Referenznummer der Bekanntmachung: 369/2021/01/26A
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-muenster.de
Abschnitt II: Gegenstand
„Realisierung Stadthaus 4“ — Tragwerksplanung LP 1-6
Die Stadtwerke Münster GmbH plant die Errichtung eines neuen Verwaltungsgebäudes, welches der Stadt Münster als Erweiterung des Stadthauses 3 dienen soll. Das für den Neubau vorgesehene Grundstück mit einer Fläche von 7 140 m2 befindet sich in Münster (Westfalen). Der Grundsatzbeschluss des Rates vom Mai 2019 geht von einer Netto-Mietfläche des Gebäudes von 16 000 m2 sowie eine Gesamt-Investitionssumme von 56 Mio. EUR netto aus.
Zur Umsetzung des Projekts sollen die Planungsleistungen der Tragwerksplanung im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung vergeben werden.
Münster
Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6.
Es ist jeweils eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:
— Stufe 1: LP 1-3;
— Stufe 2: LP 4 und 5;
— Stufe 3: LP 6.
Optional wird die besondere Leistung „Nachweise zum konstruktiven Brandschutz“ in der LP 4 ausgeschrieben.
Es ist jeweils eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:
— Stufe 1: LP 1-3;
— Stufe 2: LP 4 und 5;
— Stufe 3: LP 6.
Optional wird die besondere Leistung „Nachweise zum konstruktiven Brandschutz“ in der LP 4 ausgeschrieben.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf die indikativen Angebote (Erstangebote) zu erteilen gem.§ 17 Abs. 11 VgV.
Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 1.6.2021. Das Ende der Vertragslaufzeit lässt sich derzeit nicht exakt bestimmen. Der Vertrag endet, wenn die Leistungsphase 6 vollständig abgeschlossen ist.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass eine Aufhebung des Verfahrens für den Fall ausdrücklich vorbehalten wird, dass im Rat der Stadt Münster kein abschließender Errichtungs- und Baubeschluss gefasst wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gruppe-ingenieurbau.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) Vertragsbestandteil werden. Diese können ebenfalls über das Portal heruntergeladen und eingesehen werden.
Hinweis: Teilnahmeanträge und spätere Angebote können nur elektronisch eingereicht werden. Teilnahmeanträge und Angebote in Papierform sind nicht zulässig.
Die unter II.2.5) genannten Zuschlagskriterien sind nebst allen Unterkriterien vollständig in den Vergabeunterlagen (Anlage B.4 — Zuschlagskriterien) dargestellt. Diese kann ebenfalls über die unter Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen und eingesehen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRJ9QRL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.