TGA ELT KiTa Voerde-Spellen Abschluss Referenznummer der Bekanntmachung: 5597/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Voerde
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46562
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.voerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
TGA ELT KiTa Voerde-Spellen Abschluss
Die Stadt Voerde (Niederrhein) plant die Errichtung einer 4-gruppigen Kindertageseinrichtung in Voerde-Spellen. Zur Bedarfsdeckung ist die Errichtung eines Neubaus nordwestlich der Astrid-Lindgren Grundschule in Voerde-Spellen vorgesehen. Ab Januar 2021 wird zur Bedarfsdeckung zunächst eine Interims-KiTa in Voerde-Friedrichsfeld übergangsweise bis zur Fertigstellung des Neubaus in Voerde-Spellen ihre Nutzung aufnehmen. Die Planung, öffentliche Ausschreibung und Ausführung der 4-gruppigen Kindertageseinrichtung soll schnellstmöglich erfolgen, um die Betreuungsbedarfe der Voerder U 3- und Ü 3-Kinder zu decken. Gegenstand der zu vergebenden Leistungen sind Fachplanungsleistungen des HOAI-Leistungsbildes Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4 & 5. Beauftragt werden sollen die Planungsleistungen ab Leistungsphase 1, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Voerde
Die Kindertagesstätte soll im Voerder Ortsteil Spellen errichtet werden. Das Baugrundstück liegt südöstlich des Grundstücks Weseler Str. 16 und südwestlich der Grundschulgebäude der „Astrid-Lindgren-Grundschule“, Weseler Str. 18.Das mögliche Baufenster ist aus dem den Vergabeunterlagen beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. Es ist eine 2-geschossige Bauausführung vorgesehen.Der Zugang zu der Kindertagesstätte erfolgt über den Parkplatz der Astrid-Lindgren-Schule. Hierfür ist ein Rückbau einer überdachten Fahrradabstellanlage erforderlich. Das Baufenster ermöglicht eine gute Ausrichtung der Aufenthaltsräume nach Süden, Westen und Osten und ist nicht verschattet. Der Außenbereich liegt süd-östlich des bestehenden Schulgebäudes, die Planung der Außenanlagen und Spielgeräte erfolgt nebst Ausschreibung und Begleitung der Umsetzung durch den Fachdienst Tiefbau der Stadt Voerde. Eine historische Nutzung dieses Grundstücksbereiches ist nicht bekannt, auch ist kein Bodendenkmal bekannt. Bei der baulichen Realisierung sind die LVR-Empfehlungen zum Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen und den speziellen Raumbedürfnissen für U3- und Ü3-Kinder zu beachten, wobei ein erster Entwurf für die KiTa über das Mindestraumprogramm des LVR hinausgeht. In dem Entwurf sind die Mindestraumgrößen des LVR überschritten und zusätzliche Räume für Technik (Hausanschluss, Aufzug, Lüftung) oder zum Abstellen eingeplant. Außerdem entsteht ein räumlicher Mehrbedarf durch die Umsetzung von barrierereduzierenden Elementen wie dem Aufzug und der zusätzlichen Innen- und Außentreppe durch die zweigeschossige Ausführung. Ziel der Planung ist es, dass das Mindestraumprogramm des LVR umgesetzt wird. Zusätzlich benötigte Räume und Flächen sind auf ein Mindestmaß zu begrenzen.
Ein weiteres Ziel der Planung ist eine schnellstmögliche Umsetzung der wirtschaftlichsten Ausführungsart, weswegen eine Ausführung in Modulbauweise in Betracht zu ziehen ist. Gegenstand der zu vergebenden Leistungen sind Fachplanungsleistungen des HOAI-Leistungsbildes Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4 & 5. Beauftragt werden sollen die Planungsleistungen ab Leistungsphase 1, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11)).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis einschließlich zur Leistungsphase 4 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Das in Abschnitt II.2.7) angegebene Enddatum der Laufzeit des Vertrages bezieht sich auf die beabsichtigte und gewünschte Fertigstellung der Bauausführung, berücksichtigt also nicht die nachlaufenden Leistungen der LPhen 8 und 9.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRR6KR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland