Ingenieur- und Gutachterleistungen, Probenahme und Analytik zum Abbruch Realschule
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Olpe
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Postleitzahl: 57462
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luther-lawfirm.com
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieur- und Gutachterleistungen, Probenahme und Analytik zum Abbruch Realschule
Die Kreisstadt Olpe beabsichtigt den Abbruch der Realschule Olpe, Franziskanerstr. 4 in 57462 Olpe bis zur Oberkante der Bodenplatte. Zur Umsetzung dieses Vorhabens benötigt die Kreisstadt Olpe Ingenieur- und Gutachterleistungen.
Olpe
Die Kreisstadt Olpe beabsichtigt den Abbruch der Realschule Olpe, Franziskanerstr. 4 in 57462 Olpe bis zur Oberkante der Bodenplatte. Zur Franziskanerstraße soll die Kelleraußenwand einschließlich notwendiger Stützwände möglichst erhalten bleiben. Zur Umsetzung dieses Vorhabens benötigt die Kreisstadt Olpe Ingenieur- und Gutachterleistungen.
Diese Leistungen beinhalten Feldarbeiten wie etwaige Probenentnahmen, Kernbohrarbeiten und Laborarbeiten. Die Planungsleistungen für Sanierung, Rückbau und Entsorgung erstrecken sich auf die Leistungsphasen 1 - 8 HOAI. Zusätzlich wird ein Schadstoffgutachter und ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator beauftragt..
Einzelheiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ingenieur- und Gutachterleistungen, Probenahme und Analytik zum Abbruch Realschule
Ort: Altenberger
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48341
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Offenes Verfahren nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
2) Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular XII „Verzeichnis der Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher“ zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind drei Fälle zu unterscheiden:
Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bieter zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen (Formulare II, III, IV), Handelsregisterauszug und Berufsgenossenschaftsnachweis).
Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen:
(i) die unter Abschnitt III.1.3) der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bieter auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft,
(ii) die unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen mit Ausnahme des Formulars I auch von diesem benannten Dritten,
(iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XIII. Hinweis zu Fall 2: Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden.
Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen:
(i) Formular VI gemäß Abschnitt III.1.2) der EU-weiten Bekanntmachung,
(ii) die unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen mit Ausnahme des Formulars I von dem Eignungsverleiher,
(iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XIV.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
3) Die von Bietern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NW). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Angebotes. Insoweit ist die „Information Datenverarbeitung“ zur Kenntnis zu nehmen.
4) Von der Nettoauftragssumme werden 5 % als Vertragserfüllungssicherheit einbehalten, die gegen eine unbefristete selbstschuldnerische Bankbürgschaft ausgelöst werden kann. Die Bürgschaft ist nach den Vorgaben des Formulars Vertragserfüllungsbürgschaft auszuführen, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
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Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
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