Rahmenvertrag zur prozessualen Beratung, aktiven Zusammenarbeit, Schnittstellenanpassung, Verwendung Rollen und Berechtigungen ERP-System Referenznummer der Bekanntmachung: 1.3-09EU2021
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-siegen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.uni-siegen.de/zuv/dezernat1neu/abteilung_1_3
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur prozessualen Beratung, aktiven Zusammenarbeit, Schnittstellenanpassung, Verwendung Rollen und Berechtigungen ERP-System
Rahmenvertrag zur prozessualen Beratung, aktiven Zusammenarbeit, Schnittstellenanpassung, Verwendung Rollen und Berechtigungen ERP-System.
Universität Siegen
Der Kanzler
Adolf-Reichwein-Str. 2a
57076 Siegen
Damit die geplanten Digitalisierungsvorhaben in der gleichen Qualität und unter Nutzung der sich in Produktion befindlichen Workflow-APP umgesetzt werden können, will die Universität Siegen ein Beratungskontingent (Rahmenvertrag) vergeben.
Dieses Kontingent umfasst die prozessuale Beratung der einzelnen Vorhaben sowie die aktive Zusammenarbeit der Entwickler zusammen mit den Projektbeteiligten während der Erstellung der Programmschritte und die Anpassung der erforderlichen Schnittstellen im Kontext der einzelnen Digitalisierungsprojekte innerhalb der SAP Fioriumgebung sowie die Verwendung der Rollen und Berechtigungen innerhalb des ERP Systems.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung:
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
Nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen:
Erläuterung:
Der Auftrag ist gem. Art. 32 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 lit b) ii) RL 2014/24/EU (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VGV) im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung zu vergeben, da nur der Auftragnehmer allein in der Lage ist, die vertragsgegenständlichen Leistungen zu erbringen.
Die Universität Siegen hat die in 2020 landesweite Erfordernis an die Erzeugung einer digitalen Ausgangsrechnung im X-Rechnungsformat mit Hilfe einer von der Fa. BPC entwickelte Workflow-APP unter Einbeziehung der UI5 Technologie innerhalb von SAP Fiori projektiert und produktiv gesetzt.
Dabei fand unter anderem ein erheblicher Wissenstransfer bei den Projektbeteiligten der Universität Siegen statt, so dass diese nun in der Lage sind auch eigenständige Anpassungen durch Customizing innerhalb der Workflow-APP durchzuführen.
Mit Hilfe dieser Workflow-APP wird die Universität Siegen eine einheitliche Vorgehensweise bei der Projektierung weiterer Workflows unter systemintegrativen-/ sowie prozessorientierten Anforderungen an die anstehenden Digitalisierungsvorhaben umsetzen können. Diese erheblichen Vorteile verbessern die Umsetzungsqualität und Zeit sowie die Ermöglichung der aktiven Beteiligung an den geplanten Digitalisierungsvorhaben aufgrund der bisherigen Erfahrungen.
Damit die geplanten Digitalisierungsvorhaben in der gleichen Qualität und unter Nutzung der sich in Produktion befindlichen Workflow-APP umgesetzt werden können, will die Universität Siegen ein Beratungskontingent an die Fa. BPC vergeben.
Dieses Kontingent umfasst die prozessuale Beratung der einzelnen Vorhaben sowie die aktive Zusammenarbeit der Entwickler zusammen mit den Projektbeteiligten während der Erstellung der Programm-schritte und die Anpassung der erforderlichen Schnittstellen im Kontext der einzelnen Digitalisierungsprojekte innerhalb der SAP Fioriumgebung sowie die Verwendung der Rollen und Berechtigungen innerhalb des ERP Systems.
In Abgrenzung zu anderen Spartenmarktteilnehmern hat ausschließlich der Auftragnehmer mit Blick auf das kumulative Vorliegen der unabdingbar erforderlichen persönlich-wissenschaftlich-technischen Spezifika eine hinreichende Alleinstellung inne. Nur aufgrund dieser Alleinstellung kann der Auftrag anforderungsgerecht durch die Firma best practice consulting AG durchgeführt werden – mithin wurde keine künstliche Einschränkung der Auftragsvergabeparameter vorgenommen und es gibt auch keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung i. S. v. Art. 32 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 lit b) Satz 2 RL2014/24/EU (§ 14 Abs. 6 VGV).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Beratung Lebenswissenschaftliche Fakultät der Universität Siegen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Das unter Ziff. V.2.1) angegebene Datum ist nicht das Datum des Vertragsschlusses, der Vertrag wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geschlossen werden (§ 135 Abs 3, S. 1, Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
§135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber…
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]