Lieferung von 23 Niederflursolo- und 5 Niederflurgelenkomnibussen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41236
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: +49 2166 / 688-143475
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.new-mobil.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 23 Niederflursolo- und 5 Niederflurgelenkomnibussen
Lieferung von 23 Niederflursoloomnibussen und 5 Niederflurgelenkomnibussen zuzüglich als Option Lieferung von 6 Niederflurgelenkomnibussen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Solo- und Gelenkomnibusse ausschließlich in durchgehender Niederflurausführung anzubieten sind. Angebote, die diese Bedingung nicht erfüllen, können im weiteren Vergabeverfahren nicht berücksichtigt werden.
Lieferung von 15 Niederflursoloomnibussen für die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH
Mönchengladbach
Lieferung von 15 Niederflursoloomnibussen für die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH.
Lieferung von 3 Niederflursoloomnibussen für die NEW mobil und aktiv Viersen GmbH
Viersen
Lieferung von 3 Niederflursoloomnibussen für die NEW mobil und aktiv Viersen GmbH.
Lieferung von 5 Niederflursoloomnibussen für die WestVerkehr GmbH
Geilenkirchen
Lieferung von 5 Niederflursoloomnibussen für die WestVerkehr GmbH.
Lieferung von 5 Niederflurgelenkomnibussen für die WestVerkehr GmbH
Geilenkirchen
Lieferung von 5 Niederflurgelenkomnibussen für die WestVerkehr GmbH.
Lieferung von 6 Niederflurgelenkomnibussen für die Stadtwerke Neuss GmbH (Option)
Neuss
Lieferung von 6 Niederflurgelenkomnibussen für die Stadtwerke Neuss GmbH (siehe Option).
Lieferung von 6 Niederflurgelenkomnibussen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
1. Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 Abs. 1 GWB.
2. Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist.
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt sein. Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bewerbergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren.
3. Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren.
1. Nachweis einer mind. 4-jährigen Erfahrung in der Produktion von Niederflursoloomnibussen und Niederflurgelenkomnibussen (rückgerechnet ab dem Datum der Veröffentlichung).
2. Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (=Vorlage von Qualitätsnachweisen/Zertifikaten unabhängiger Qualitätsstellen über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems im Bieterunternehmen).
3. Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig (=Vorlage von Qualitätsnachweisen/Zertifikaten unabhängiger Qualitätsstellen über das Vorhandensein eines Umweltmanagementsystems im Bieterunternehmen).
Für den Nachweis der Eignung soll der Bewerbungsbogen zum Teilnahmeantrag des Auftraggebers verwendet werden (siehe Ziffer VI.3.)
Jeder Bewerber kann sich auf ein Los, mehrere Lose oder alle Lose bewerben. Die Bewerber, die den Teilnehmerwettbewerb erfolgreich abschließen und in das weitere Verhandlungsverfahren aufgenommen werden, werden durch den Auftraggeber über die Vergabeplattform zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich vor, nur mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufzunehmen, deren Angebot für eine Vertragsschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit allen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, Verhandlungen geführt werden.
Siehe Vergabeunterlagen
Die Auftraggeber haben bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie werden einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu werden die Auftraggeber Vertragsbedingungen verwenden,
— durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,
— die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und
— die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der SektVO. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2. Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag digital beim Auftraggeber einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3. Der Teilnahmeantrag ist digital über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen.
4. Die qualifizierten Bewerber der Stufe 1 werden zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert. Die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 stehen auf dem Portal zum Download zur Verfügung. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen.
6. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
7. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß SektVO nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
8. Nachfragen zum Teilnahmewettbewerb werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge gestellt werden. Nachfragen zur Angebotserstellung werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Angebote gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf der Projektplattform, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.