Errichtung einer Gesamtschule in Lengerich – Maler- und Lackierarbeiten 1. und 2. OG Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-GS-27
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lengerich
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49525
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lengerich.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe-westfalen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung einer Gesamtschule in Lengerich – Maler- und Lackierarbeiten 1. und 2. OG
Errichtung einer 4-zügigen Gesamtschule (3-geschossiges Schulgebäude mit Mensabetrieb nebst Schulhoffläche u. Stellplätzen); Gesamtgrundstücksfläche ca. 14 800 m2.
Gegenstand dieser Auftragsbekanntmachung sind Maler- und Lackierarbeiten im 1. und 2. OG für den Neubaus der Gesamtschule.
Die auszuführenden Malerarbeiten beziehen sich auf die Bereiche in den Obergeschossen der jeweiligen Jahrgangshäuser. Die Wandflächen, sowie Leibungen und Nischen, sind mit den jeweiligen Qualitätsanforderungen und mit allen dazugehörigen Rollgerüsten, Leitern, Abdeckungen und Abklebungen auszuführen.
Lengerich
Errichtung einer 4-zügigen Gesamtschule (3-geschossiges Schulgebäude mit Mensabetrieb nebst Schulhoffläche u. Stellplätzen); Gesamtgrundstücksfläche ca. 14 800 m2.
Gegenstand dieser Auftragsbekanntmachung sind Maler- und Lackierarbeiten im 1. und 2. OG für den Neubaus der Gesamtschule.
Die auszuführenden Malerarbeiten beziehen sich auf die Bereiche in den Obergeschossen der jeweiligen Jahrgangshäuser. Die Wandflächen, sowie Leibungen und Nischen, sind mit den jeweiligen Qualitätsanforderungen und mit allen dazugehörigen Rollgerüsten, Leitern, Abdeckungen und Abklebungen auszuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmer, sind die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Eigenerklärung VHB sowie nach Aufforderung die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmer, sind die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Eigenerklärung VHB sowie nach Aufforderung die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert.
Auf Anforderung wird die Vorlage einer aktuellen Bankerklärung verlangt. Diese soll Aussagen der Hausbank des beteiligten Unternehmens über die zwischen ihnen bestehende Geschäftsbeziehung beinhalten. In der Erklärung sollte insbesondere die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Unternehmens dargestellt werden. Um Aussagekraft für das Vergabeverfahren zu entfalten, ist des Weiteren die Aktualität der Erklärung sicherzustellen. Da Verbindlichkeiten gegenüber Dritten von einer Bankerklärung regelmäßig nicht erfasst sein können, beschränkt sich der Nachweisgehalt auf die konkrete Geschäftsbeziehung. Die Bankerklärung(en) dürfen zum Submissionstermin nicht älter als 3 Monate sein. Es wird keine Eigenerklärung akzeptiert, da gerade bei einer Bankauskunft die Objektivität eines Dritten gefragt ist.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmer, sind die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Eigenerklärung VHB sowie nach Aufforderung die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vollständigen Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform www.vergabe-westfalen.de unentgeltlich, uneingeschränkt und direkt zum Download bereitgestellt.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch abzugeben. Bieteranfragen sind schriftlich über die Vergabeplattform zu stellen. Die Abgabe einer Bieterfrage ist gestattet bis zum: 30.6.2021.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRS9U87
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 2 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax gesendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de