088-2021, Abbrucharbeiten – Sanierung der Sporthalle Gesamtschule Schlebusch, Ophovener Str. 4, 51375 Leverkusen Referenznummer der Bekanntmachung: 088-2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leverkusen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2144060
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
088-2021, Abbrucharbeiten – Sanierung der Sporthalle Gesamtschule Schlebusch, Ophovener Str. 4, 51375 Leverkusen
Allgemein:
Die Stadt Leverkusen plant die Kernsanierung einer 5-fach Sporthalle in Leverkusen, Ortsteil Schlebusch. Die Sporthalle gehört zu dem Schulkomplex der Gesamtschule Leverkusen-Schlebusch. Die Kernsanierung umfasst sowohl den Hallenkörper, den vorgelagerten, eingeschossigen Besuchereingang sowie den angebauten eingeschossigen Umkleidetrakt. Die vorhandenen Nutzungsbereiche bleiben erhalten, jedoch wird die Raumaufteilung im Bereich der Umkleiden optimiert und an den Bedarf der Barrierefreiheit angepasst. Die Kernsanierung umfasst ebenfalls die nötigen Arbeiten zur zeitweisen Umnutzung der Sporthalle zu einer Versammlungsstätte.
Das äußere Erscheinungsbild der Sporthalle bleibt größtenteils erhalten. die Treppenanlagen und Zugänge werden durch Einhausungen und Vordächer vor unbefugtem Betreten geschützt. Außerdem wird der Zugang zu den Umkleiden, bedingt durch die innere räumliche Optimierung, leicht verschoben.
Gewerk bezogen:
Die Abbrucharbeiten umfassen die komplette Entkernung der Sporthalle. Die auszubrechenden Bodenflächen betragen circa 2 000 m2 Sporthallenboden und circa 1 270 m2 geflieste Bodenflächen, teilweise PVC und Linoleum. Neben dem Boden werden auch die abgehängten Decken mit einer Fläche von circa 3 300 m2 entfernt. Zu den Decken und Böden werden ebenfalls circa 850 m2 Wandflächen ausgebrochen/neue Öffnungen erstellt.
Neben den Abbrucharbeiten kommen auch diverse Demontagearbeiten zum Tragen. Sie umfassen die Entrümplung der gesamten Sporthalle und aller Einbauten, Umkleiden, Turnutensilien, Basketballkörbe. Es handelt sich um ca. 200 Objekte und Einbauten, die getrennt und fachgerecht entsorgt werden müssen.
Abgesehen von den Abbrucharbeiten wird ebenfalls die gesamte Technik und Elektronik entfernt. Die Elektroinstallation umfassen vor allem Leuchten und Sicherungsanlagen, neben circa 28 000 m Kabel. Die technischen Demontagen belaufen sich auf ca. 30 Duschanlagen samt kompletter Verrohrung, sowie die gesamte Heizungs- und Lüftungsanlage, ca. 1 300 m Zuleitungen samt ca. 40 Konvektoren und allen Zu- und Ableitungen.
Gesamtschule Schlebusch
Ophovener Str. 4
51375 Leverkusen
Die Abbrucharbeiten umfassen die komplette Entkernung der Sporthalle. Die auszubrechenden Bodenflächen betragen ca. 2 000 m2 Sporthallenboden und ca. 1 270 m2 geflieste Bodenflächen, teilweise PVC und Linoleum. Neben dem Boden werden auch die abgehängten Decken mit einer Fläche von ca. 3 300 m2 entfernt. Zu den Decken und Böden werden ebenfalls ca. 850 m2 Wandflächen ausgebrochen/neue Öffnungen erstellt.
Neben den Abbrucharbeiten kommen auch diverse Demontagearbeiten zum Tragen. Sie umfassen die Entrümplung der gesamten Sporthalle und aller Einbauten, Umkleiden, Turnutensilien, Basketballkörbe. Es handelt sich um ca. 200 Objekte und Einbauten, die getrennt und fachgerecht entsorgt werden müssen.
Abgesehen von den Abbrucharbeiten wird ebenfalls die gesamte Technik und Elektronik entfernt. Die Elektroinstallation umfassen vor Allem Leuchten und Sicherungsanlagen, neben ca. 28 000 m Kabel. Die technischen Demontagen belaufen sich auf ca. 30 Duschanlagen samt kompletter Verrohrung, sowie die gesamte Heizungs- und Lüftungsanlage, ca. 1 300 m Zuleitungen samt ca. 40 Konvektoren und allen Zu- und Ableitungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
1. Unterschriebenes Formblatt „Angebot von Bauleistungen“,
2. Formblatt „Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ (https://www.leverkusen.de/vv/forms/17/EE_Nichtvorliegen_von_Ausschlussgruenden.pdf),
3. Ausgefülltes und mit Preisen versehenes Leistungsverzeichnis je Los beziehungsweise eine durch den Bieter selbst gefertigte Abschrift oder selbst gefertigte Kurzfassung mit schriftlicher Anerkennung der Urschrift des Leistungsverzeichnisses des Auftraggebers. Falls mit dem Angebot eine GAEB-Datei je Los (zwangsweise im Format .P84 oder .X84) eingereicht wird, sind vom Bieter zusätzlich im Leistungsverzeichnis die gegebenenfalls geforderten Angaben (insbesondere Produktangaben) zu machen.
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Firmen- oder Wohnsitzes beziehungsweise ein anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. Eine Kopie der nachweislichen Eintragung (Auszug des Registers) ist ausreichend. Aus dieser soll hervorgehen, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Bauleistung berechtigt ist. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung nicht älter als 6 Monate sein.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft sich bei der Erfüllung des Auftrages eines Dritten zu bedienen, kann der Auftraggeber sämtliche genannte Nachweise auch für dasjenige Unternehmen verlangen, an das die Weitergabe beabsichtigt ist. Die Nachweise sind auf Verlangen binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
Der Bieter hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
1. Erklärung eines Versicherungsunternehmens, das mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 1,5 Millionen EUR für Personenschäden sowie 1,5 Millionen EUR für sonstige Schäden abgeschlossen wird oder eine solche Versicherung bereits besteht.
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Nachweis einer entsprechenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestanforderungen sind weiter unten aufgeführt).
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; (Mindestanforderungen sind weiter unten aufgeführt).
3. Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 EStG (spätestens zwingend mit der ersten Abschlagsrechnung vom Bieter einzureichen)
4. Urkalkulation (Mindestanforderungen sind weiter unten aufgeführt).
Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist vom Bieter nachzuweisen, dass ihm die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen.
Mit der Angebotsabgabe / auf gesonderte Anforderung einzureichen:
Jeweils zu 1. Die Versicherungssummen müssen mindestens 1,5 Millionen EUR für Personenschäden sowie 1,5 Millionen EUR für sonstige Schäden abdecken.
Auf gesonderte Anforderung einzureichen:
Zu 2. Mindestjahresumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR.
Zu 4. Aufgliederung der Angebotssumme als Formblatt 221-223 des VHB-Bund in einem verschlossenen Umschlag.
Der Bieter hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
1. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (sofern vom Bieter beabsichtigt),
2. Verpflichtungserklärung zur rechtzeitigen Benennung (mindestens 4 Wochen vor Baubeginn) einer Hauptansprechpartnerin / eines Hauptansprechpartners bzw. Hauptausführenden für die gesamte Bauzeit (Mindestanforderungen sind weiter unten aufgeführt),
3. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind,
4. Sachkunde gemäß BGR 128/ TRGS 524. Es ist ein Koordinator mit gültigem Sachkundenachweis, der bei der Berufsgenossenschaft anerkannt ist, anzugeben und die Sachkunde zu belegen,
5. Verpflichtung zur Benennung der entsorgungsverantwortlichen Person, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich ist.
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Referenzliste mit Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung in Größe und Ausführungsqualität vergleichbar sind. (Mindestanforderungen sind weiter unten aufgeführt).
2. Namentliche Benennung (mindestens 4 Wochen vor Baubeginn) eines Hauptansprechpartners / einer Hauptansprechpartnerin für die gesamte Ausführung vor Ort, auch nach Beschädigung Dritter, Umwelt und Vandalismus. (Mindestanforderungen sind weiter unten aufgeführt).
3. Angabe, welche Nachunternehmen das Unternehmen mit Teilen des Auftrags zu unterbeauftragen beabsichtigt (sofern von der Bieterin / vom Bieter beabsichtigt)
4. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. (Mindestanforderungen sind weiter unten aufgeführt).
5. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind und derjenigen, über die das Unternehmen für die Leistungen verfügt. Mindestanforderungen: nur informativ.
6. Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung und seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten. (Mindestanforderungen sind weiter unten aufgeführt).
7. Benennung der entsorgungsverantwortlichen Person, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich ist.
Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist vom Bieter nachzuweisen, dass ihm die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen.
Zu 1: Die Referenzdarstellung von mindestens 3 Referenzen muss folgende Angaben enthalten:
a) Auftraggeberin / Auftraggeber: Name, Anschrift, Telefonnummer, Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner,
b) Die Art der vertraglichen Bindung: Hauptauftragnehmerin / Hauptauftragnehmer oder Nachunternehmerin / Nachunternehmer,
c) Ort der Leistungserbringung (Adresse),
d) Ausführungszeitraum,
e) Stichwortartige Beschreibung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfangs unter Angabe der ausgeführten Mengen, der Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmenden sowie des Auftragswertes der beschriebenen Leistungen, der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen einschließlich der Angabe, ob die Leistung für Neubau / Umbau / Denkmal erbracht wurde.
Zu 2: Die / Der in Frage kommende Ansprechpartnerin / Ansprechpartner und bei Beauftragung Zuständige muss deutschsprachig sein und die Mängelbeseitigung innerhalb von 5 Stunden gewährleisten können. Mit der Angebotsabgabe reicht zunächst die Abgabe einer Verpflichtungserklärung aus, dass eine entsprechende Person von der Bieterin / vom Bieter im Auftragsfalle gestellt wird. Die namentliche Benennung dieser Person muss nach Aufforderung, spätestens aber 4 Wochen vor Baubeginn durch die Auftragnehmerin / den Auftragnehmer erfolgen.
Zu 4.) Die Auflistung ist nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal zu gliedern,
Zu 6. Eigenerklärung, dass die für die Baustelle geforderte Ausrüstung/ Materialien, wie im LV beschrieben, kurzfristig nach Bedarf zur Verfügung stehen oder für die gesamte Baustellenzeit vorgehalten werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 14 EU Absatz 1 VOB/A von mindestens 2 Vertretern der Stadt Leverkusen als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen beim Auftraggeber ist nicht möglich.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerberin / Bewerber bzw. Bieterin / Bieter und der Auftraggeberin erfolgt schriftlich über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Rheinland.
3. Fragen und Auskunftsersuchen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch bis zum 1. Juli 2021 um 12.00 Uhr an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
4. Für die unter Pkt. III.1) aufgeführten Nachweise gilt: Unterlagen, die die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an. Dies gilt entsprechend auch für Nachunternehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY1DDST.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.