Lieferung von Hygienepapieren und Spendern Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-05-21#168
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erkrath
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40699
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.erkrath.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Hygienepapieren und Spendern
Die Stadt Erkrath gehört zum Kreis Mettmann in Nordrhein-Westfalen (NRW) und liegt in der Nähe der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die Stadt Erkrath beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung von Hygienepapieren und den dazugehörigen Spendern für insgesamt 47 Objekte.
Hierzu erfolgt eine losweise Vergabe. Die Lose sind nach den Fachbereichen (innerbetriebliche Organisationseinheiten der Stadt Erkrath), die für die Bewirtschaftung der jeweiligen Objekte zuständig sind, aufgeteilt:
— Los 1: Schulen, Stadthalle und Sportplätze.
Bewirtschaftung durch den Fachbereich 40 (Schule Kultur und Sport)
— Los 2: Verwaltungsgebäude, Bürgerhaus, Kitas und Jugendeinrichtungen (Hygienepapiere).
Bewirtschaftung durch den Fachbereich 65-B (Immobilienmanagement Bestandsbetreuung)
— Los 3: Verwaltungsgebäude, Bürgerhaus, Kitas und Jugendeinrichtungen (Handtuchpapierspender).
Bewirtschaftung durch den Fachbereich 65-B (Immobilienmanagement Bestandsbetreuung)
Die Vertragslaufzeit ist für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2023 vorgesehen (2 Jahre). Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag um jeweils um ein Jahr. Die maximale Vertragsdauer beträgt 4 Jahre.
Der Gesamtbedarf an Hygienepapieren wird auf 48 000 Toilettenpapierrollen, 4 320 000 Blätter Papierhandtücher sowie 625 000 m Handtuchrollenpapier geschätzt. Zudem werden voraussichtlich 100 neue Spender während der Vertragsdauer benötigt. Hierbei handelt es sich um unverbindliche Angaben.
Für die Stadt Erkrath sind Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit wichtig. Daher fordern wir Sie auf, Ihre betrieblichen Maßnahmen zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit zu beschreiben (Anlage U). Auch die Planung solcher Maßnahmen wird berücksichtigt. Maßgeblich ist, dass die Umsetzung der avisierten Umweltmaßnahmen 6 Monate nach Vertragsbeginn realisiert worden sein wird.
Die Beschreibung der Maßnahmen muss mit dem Angebot eingereicht werden. Betriebliche Maßnahmen könnten zum Beispiel sein: der Einsatz von E-Fahrzeugen, Einsatz von Öko-Strom oder der betriebliche Einsatz von Recycling-Papier. Für die Stadt Erkrath ist ausschließlich wichtig, dass Sie sich mit dem Umweltschutz und der Umsetzung beschäftigen. Eine Bewertung in Form einer Wertungsreihenfolge aufgrund einer Wertungsmatrix erfolgt nicht, eine Eigenerklärung (durch Ausfüllen der Anlag U) ist ausreichend. Ausschlaggebend ist, dass Sie mit Ihrem Betrieb generell begonnen haben, ökologisch und nachhaltig zu wirtschaften. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügt.
Angebote von Unternehmen, die keine Maßnahmen zur Nachhaltigkeit und zur Umweltfreundlichkeit getroffen oder geplant haben bzw. ihre Maßnahmen nicht als Beschreibung mit einreichen, werden ausgeschlossen.
Schulen, Kultur u. Sportplätze
40699 Erkrath
Lieferung von Hygienepapier und Spendern.
Die Vertragslaufzeit ist für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2023 vorgesehen (2 Jahre). Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag um jeweils um ein Jahr. Die maximale Vertragsdauer beträgt 4 Jahre.
Verwaltungsgebäude, KiTa und Jugendeinrichtungen
40699 Erkrath
Lieferung von Hygienepapier und Spendern.
Die Vertragslaufzeit ist für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2023 vorgesehen (2 Jahre). Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag um jeweils um ein Jahr. Die maximale Vertragsdauer beträgt 4 Jahre.
Schulen, Stadthalle und Sportplätze, Verwaltungsgebäude, Bürgerhaus, Kitas und Jugendeinrichtungen (Handtuchpapierspender)
40699 Erkrath
Lieferung von Hygienepapier und Spendern.
Die Vertragslaufzeit ist für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2023 vorgesehen (2 Jahre). Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag um jeweils um ein Jahr. Die maximale Vertragsdauer beträgt 4 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
Einzureichende Unterlagen:
— Bescheinigung, dass keine Rückstände an öffentlichen Abgaben (Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamts), Krankenkassenbeiträgen u. Berufsgenossenschaftsbeiträgen bestehen (jeweils nicht älter als 6 Monate) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen),
— Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche hier online eingestellten Unterlagen sind bei Bedarf vom Bieter auf eigene Kosten auszudrucken.
Eine Einreichung der Angebote ist ausschließlich elektronisch möglich. Bitte achten Sie hierbei auf die Vollständigkeit und die Einhaltung der Textform.
Bei etwaigen Rückfragen oder Unstimmigkeiten werden Sie gebeten, sich umgehend elektronisch über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes an die Vergabestelle der Stadt Erkrath zu wenden.
Bekanntmachungs-ID: CXT4YYDYYJS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (Nr. 1); Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2); Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (Nr. 3). Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]