Lieferung von Komponenten zur Erweiterung des WLAN-Ausbaus Referenznummer der Bekanntmachung: AS/4/2021/520050509
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rub.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Komponenten zur Erweiterung des WLAN-Ausbaus
Lieferung von Komponenten zur Erweiterung des WLAN-Ausbaus.
Ruhr-Universität Bochum
Universitätsstr. 150
44801 Bochum
Die Ruhr-Universität Bochum verfügt über Außenliegenschaften im gesamten Stadtgebiet Bochum, welche ebenfalls zum Leistungsspektrum gehören.
Lieferung von Komponenten zur Erweiterung des WLAN-Ausbaus.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Kompanenten zur Erweiterung des WLAN-Ausbaus
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://hello.global.ntt/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie die Vergabeunterlagen. Diese werden ausschließlich dort elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen können von dort kostenlos heruntergeladen werden und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Rückfragen sind dort schriftlich einzustellen. Bei postalischer Übermittlung des Angebotes hat dies in einem fest verschlossenen Umschlag zu erfolgen. Der Umschlag ist zwingend von außen sichtbar mit dem unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ zur Verfügung gestellten Kennzettel zu versehen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH7DBF8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rub.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rub.de
Gemäß §160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Auch ist gemäß §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Ausschlussfristen ergeben sich aus §160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rub.de