Anstoß und Bündelungswirkungen, Klimaschutz und regionale Reichweite der Städtebauförderung Referenznummer der Bekanntmachung: SWD-10.08.32-21.1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anstoß und Bündelungswirkungen, Klimaschutz und regionale Reichweite der Städtebauförderung
In den zurückliegenden Jahren sind die ökonomischen Wirkungen der Städtebauförderung mehrfach unter-sucht worden. Es liegen Gutachten zu den Anstoß- und Bündelungswirkungen und zur regionalen Reichweite der Städtebauförderung vor. Das jüngste Gutachten datiert aus dem Jahr 2011. Weiterentwicklungen der Städtebauförderung und veränderte wirtschaftliche Verhältnisse erfordern vor dem Hintergrund der politischen Bedeutung dieser Kennwerte eine Aktualisierung. Die Klimarelevanz der Städtebauförderung ist dagegen bislang noch nicht untersucht worden. Um die Wirkungen der Städtebauförderung für den Klimaschutz die Anpassung an den Klimawandel abzuschätzen zu können, bedarf es einer soliden empirischen Grundlage und der Entwicklung einer geeigneten Methodik, was im Rahmen des Projektes angegangen werden soll.
Siehe „Leistungsbeschreibung“.
Siehe „Leistungsbeschreibung“.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend Mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist Handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht Ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?Lang=de
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung Über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend Mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist Handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?Lang=de
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere verbindliche Regelungen siehe „Informationen zur Vergabe“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.