BLB AC/Bonn/Inbetriebnahmemanagement/BN Uni Bonn Forschungsbau FPQ - Inbetriebnahmemanagement/005-21-00362_CIII Referenznummer der Bekanntmachung: 005-21-00362
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 0
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB AC/Bonn/Inbetriebnahmemanagement/BN Uni Bonn Forschungsbau FPQ - Inbetriebnahmemanagement/005-21-00362_CIII
Der Neubau soll den Forschern aus den Fakultäten Physik, Physikalisch Theoretische Chemie und Geodäsie zur Erforschung besserer Messmethoden im Bereich Quantenmaterie dienen. Das Gebäude ist als reines Forschungsgebäude geplant, d. h. hier findet keine Lehre statt und soll neben den verschiedenen Arten von Laboren auch Büroflächen zur Auswertung und Vorbereitung der Versuche enthalten.
Siehe auch Anlagen.
Uni Bonn FPQ
Wegeler Str.
53115 Bonn
Das Gebäude soll im Campus Poppelsdorf erstellt werden. Zwei Liegenschaften sind dafür in der näheren Auswahl. Die Liegenschaft Wegelerstraße 4 ist zzt. mit einem Büro-Bungalow und einem kleinen eingeschossigen Gebäude mit anliegen-den Gewächshäusern bebaut. Diese Gebäude werden nicht mehr genutzt und könnten abgerissen werden. Die zweite Liegenschaft liegt im neuen Campus Poppelsdorf südwestlich vom Zoologischen Forschungsmuseum Alexander König ZFMK.
Die Nutzung in den Laboren ist in verschiedene Raumtypen unterteilt:
— Laserlabore (Raumtyp 2a),
— Nicht-Laserlabore (Raumtyp 2b),
— Vorbereitungsräume (Raumtyp 2c),
— Geräteraum (Raumtyp 2d),
— Syntheselabore (Raumtyp 2e),
— Biochemielabor (Raumtyp 2f).
Den mit Abstand größten Anteil an Laborfläche haben die Laserlabore, hier liegt der Schwerpunkt der Forschung und auch gleichzeitig der technisch hochinstallierteste Bereich des Gebäudes.
Weitere herzustellende Nutzflächenarten sind:
— Büroflächen einschl. erforderlicher Nebenräume (Raumtyp 1a),
— Servicestationen (z. B. Kopierräume, Druckerräume) (Raumtyp 1f),
— Garderobe/Schließfächer,
— Besprechungsräume (Raumtyp 1bc),
— sämtlichen Erforderlichen Nebennutzflächen (Sanitärräume u. ä.),
— sämtliche zum Betrieb des Gebäudes erforderliche Technikflächen.
Siehe auch Anlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden.
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss – sofern die Leistungsphase 4 der Objektplanung Gebäude der HOAI beauftragt werden soll – nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis – in der Regel mindestens 5 Jahre – verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/Ingenieur benennen.
— Anlage 1. Erklärung zu Interessen und Beteiligungen,
— Anlage 2. Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen,
— Anlage 3. Erklärung, dass keine zwingenden Ausschlusskriterien vorliegen,
— Anlage 4. Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen,
— Anlage 5. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
In der geforderten Höhe. Mindestanforderung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird.
— Anlage 6: Erklärung über den Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen in Euro netto in den letzten 3 Geschäftsjahren (Zeitraum siehe Bewerberbogen).
Die Versicherung muss mindestens zweifach maximiert sein bei natürlichen Personen bzw. mindestens dreifach maximiert bei juristischen Personen.
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:
Für Personenschäden mind. 3 Mio. EUR, für sonstige Schäden mind. 3 Mio. EUR.
Der Nachweis ist durch Vorlage der Erklärung zur Deckungszusage der Versicherung zu erbringen.
Bewerberbogen
— Anlage 7: Unternehmensreferenzen.
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen in den letzten 5 Jahren (Zeitraum siehe Wertungsmatrix) erbracht wurden, die durch eine Bescheinigung nachgewiesen sind.
— Anlage 8: Angaben zum jährlichen Mittel der Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (Zeitraum siehe Bewerberbogen),
— Anlage 9: Erklärung zur technischen Ausstattung.
Mindestanforderungen damit die Eignung zuerkannt werden kann:
1. Zwei Referenzen für Inbetriebnahmemanagement, davon mindestens eine Referenz mit physikalischen und/oder chemischen Laboren und mindestens eine Referenz mit Baukosten der KG 400 über 5 Mio. EUR brutto,
2. Die Referenzaufgabe muss eine vergleichbare Leistung sein.
Die Referenzen müssen zur Erfüllung der Mindestanforderung für die Eignung wertungsfähig sein.
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss – sofern die Leistungsphase 4 der Objektplanung Gebäude der HOAI beauftragt werden soll – nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis – in der Regel mindestens 5 Jahre – verfügen.
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/.
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber/Auftragnehmer.
Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW:
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Hinweis – Vergaberegister:
Die Vergabestelle meldet der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister beim Finanzministerium NRW solche Bieterinnen/Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich der Bieterin/des Bieters, die/der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliege.
Hingewiesen wird auch auf die Zuschlagkriterien aus der Matrix:
— Vorgehen im Projekt 15 %,
— Projektablauf 15 %,
— Erläuterungen zur Terminplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt 15 %,
— Erläuterungen zur Qualitätssteuerung am ausgeschriebenen Projekt 15 %,
— Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals 10 %,
— Angebot 30 %.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYBRG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.