Schülerbeförderung Einzellinien 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: RVH-013-36-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48145
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung Einzellinien 2021
Schülerbeförderung Einzellinien 2021.
KM Olpe, Sonderlinie 1
Olpe
1xwöchentlich – Max von der Grün-Schule, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, Bodelschwinghstr. 9, 57462 Olpe – Freizeitbad innerhalb von Olpe.
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate.
KM Olpe, Sonderlinie 2
Olpe
1xwöchentlich - Max von der Grün-Schule, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, Bodelschwinghstr. 9, 57462 Olpe - Hallenbad in Drolshagen
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
KM Werl, Schwimmlinie 2
Werl
1xwöchentlich - Hedwig-Dransfeld-Schule, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, Buchenweg 30, 59457 Werl - Schwimmbad innerhalb von Werl
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
KM Werl, Schwimmlinie 3
Werl
1xwöchentlich - Hedwig-Dransfeld-Schule, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, Buchenweg 30, 59457 Werl - Schwimmbad innerhalb von Werl
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
KM Werl, Schwimmlinie 4
Werl
1xwöchentlich - Hedwig-Dransfeld-Schule, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, Buchenweg 30, 59457 Werl - Schwimmbad innerhalb von Werl
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
KM Bad Oeynhausen, Sportfahrt 2
Bad Oeynhausen
1xwöchentlich - Schule am Weserbogen, LWL-Förderschule Förderschwerpunkt
Körperliche und motorische Entwicklung; Heisenbergstraße 1, 32549 Bad Oeynhausen - Schwimmbad in Bad Oeynhausen
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
KM Bad Oeynhausen, Sportfahrt 3
Bad Oeynhausen
1xwöchentlich - Schule am Weserbogen, LWL-Förderschule Förderschwerpunkt
Körperliche und motorische Entwicklung; Heisenbergstraße 1, 32549 Bad Oeynhausen - Schwimmbad in Bad Oeynhausen
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
KM Bad Oeynhausen, Sportfahrt 4
Bad Oeynhausen
1xwöchentlich - Schule am Weserbogen, LWL-Förderschule Förderschwerpunkt
Körperliche und motorische Entwicklung; Heisenbergstraße 1, 32549 Bad Oeynhausen - Schwimmbad in Bad Oeynhausen
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
SH Paderborn, Sportfahrt 1
Paderborn
1xwöchenlich - Paulineschule LWL-Förderschule Schwerpunkt Sehen, Leostr. 1, 33098 Paderborn - Sporthalle innerhalb von Paderborn
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
SH Soest, Wochenendlinie 11
Soest
2xwöchentlich - LWL-Berufskolleg und von-Vincke-Schule, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Sehen, Hattroper Weg 57+70, 59494 Soest nach Mechernich, Langenfeld und Solingen
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
SH Soest, Wochenendlinie 12
Soest
2xwöchentlich - LWL-Berufskolleg und von-Vincke-Schule, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Sehen, Hattroper Weg 57+70, 59494 Soest nach Hörstel und Ladbergen
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
SH Soest, Wochenendlinie 13
Soest
2xwöchentlich - LWL-Berufskolleg und von-Vincke-Schule, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Sehen, Hattroper Weg 57+70, 59494 Soest nach Bochum
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
SH Soest, Wochenendlinie 18
Soest
2xwöchentlich - LWL-Berufskolleg und von-Vincke-Schule, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Sehen, Hattroper Weg 57+70, 59494 Soest nach Mülheim/Ruhr
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
SH Soest, Tageslinie 31
Soest
Täglich - LWL-Berufskolleg und von-Vincke-Schule, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Sehen, Hattroper Weg 57+70, 59494 Soest nach Bielefeld
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
SH Soest, Tageslinie 5
Soest
Täglich - LWL-Berufskolleg und von-Vincke-Schule, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Sehen, Hattroper Weg 57+70, 59494 Soest nach Düsseldorf
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
SH Soest, Sportfahrt 1
Soest
1xwöchentlich - von-Vincke-Schule, LWL-Förderschule, FS Sehen, Hattoper Str. 70, 59494 Soest - Sportstätte innerhalb von Soest
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
SH Soest, Sportfahrt 2
Soest
1xwöchentlich - von-Vincke-Schule, LWL-Förderschule, FS Sehen, Hattoper Str. 70, 59494 Soest - Sportstätte in Soest
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
SH Soest, Sportfahrt 3
Soest
1xwöchentlich - von-Vincke-Schule, LWL-Förderschule, FS Sehen, Hattoper Str. 70, 59494 Soest - Sportstätte in Soest
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
SH Soest, Sportfahrt 4
Soest
1xwöchentlich - von-Vincke-Schule, LWL-Förderschule, FS Sehen, Hattoper Str. 70, 59494 Soest - Sportstätte in Soest
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
SH Soest, Sportfahrt 5
Soest
1xwöchentlich - von-Vincke-Schule, LWL-Förderschule, FS Sehen, Hattoper Str. 70, 59494 Soest - Sportstätte in Soest
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
KM Gelsenkirchen, Sportfahrt 1
Gelsenkirchen
1xwöchentlich - Löchterschule, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, Lasthausstraße 8, 45894 Gelsenkirchen - Sportstätte in Herten
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
SH Paderborn Sportfahrt 3
Paderborn
1xwöchentlich - Paulineschule LWL-Förderschule Schwerpunkt Sehen, Leostr. 1, 33098 Paderborn - Sportstätte in Paderborn - Schloß Neuhaus
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
SH Paderborn, Wochenendlinie 1
Paderborn
2xwöchentlich - Pauline-Schule, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Sehen, Leostraße 1, 33098 Paderborn nach Dortmund
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
KM Paderborn, Sportfahrt 1
Paderborn
1xwöchentlich - Liboriusschule, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, Steubenstraße 20, 33100 Paderborn - Sportstätte in Paderborn
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
KM Paderborn, Sportfahrt 2
Paderborn
1xwöchentlich - Liboriusschule, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt körperlich und motorische Entwicklung, Steubenstraße 20, 33100 Paderborn - Sportstätte in Paderborn
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
KM Paderborn, Sportfahrt 4
Paderborn
1xwöchentlich - Liboriusschule, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt körperlich und motorische Entwicklung, Steubenstraße 20, 33100 Paderborn - Sportstätte in Paderborn
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
KM Dortmund, Sportfahrt 1
Dortmund
1xwöchentlich - Schule am Marsbruch, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, Marsbruchstraße 176, 44287 Dortmund - Sporstätte in Dortmund
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
KM Dortmund, Sportfahrt 2
Dortmund
1xwöchentlich - Schule am Marsbruch, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, Marsbruchstraße 176, 44287 Dortmund - Sportstätte in Dortmund
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
KM Dortmund, Sportfahrt 3
Dortmund
1xwöchentlich - Schule am Marsbruch, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, Marsbruchstraße 176, 44287 Dortmund - Sportstätte in Lünen
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
HK Dortmund, Tageslinie 1
Dortmund
Täglich - Rheinisch-Westf. Realschule, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Uhlandstr. 88, 44147 Dortmund nach Bochum
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
HK Dortmund, Tageslinie 10
Dortmund
Täglich - Rheinisch-Westf. Realschule, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Uhlandstr. 88, 44147 Dortmund nach Leverkusen und Remscheid
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
HK Dortmund, Tageslinie 13
Dortmund
Täglich - Rheinisch-Westf. Realschule, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Uhlandstr. 88, 44147 Dortmund nach Unna, Fröndenberg und Arnsberg
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
HK Dortmund, Tageslinie 16
Dortmund
Täglich - Rheinisch-Westf. Realschule, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Uhlandstr. 88, 44147 Dortmund nach Bergisch Gladbach
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
HK Dortmund, Tageslinie 29
Dortmund
Täglich - Rheinisch-Westf. Realschule, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Uhlandstr. 88, 44147 Dortmund nach Duisburg
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
HK Dortmund, Wochenendlinie 1
Dortmund
2xwöchentlich - Rheinisch-Westf. Realschule, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Uhlandstr. 88, 44147 Dortmund nach Bonn
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
HK Dortmund, Wochenendlinie 2
Dortmund
2xwöchentlich - Rheinisch-Westf. Realschule, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Uhlandstr. 88, 44147 Dortmund nach Köln
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
HK Dortmund, Wochenendlinie 6
Dortmund
2xwöchentlich - Rheinisch-Westf. Realschule, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Uhlandstr. 88, 44147 Dortmund nach Düren und Jülich
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
HK Dortmund, Wochenendlinie 8
Dortmund
2xwöchentlich - Rheinisch-Westf. Realschule, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Uhlandstr. 88, 44147 Dortmund nach Bad Oeynhausen und Porta Westfalica
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
HK Dortmund, Wochenendlinie 10
Dortmund
2xwöchentlich - Rheinisch-Westf. Realschule, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Uhlandstr. 88, 44147 Dortmund nach Krezau-Leversbach
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
HK Dortmund, Wochenendlinie 12
Dortmund
2xwöchentlich - Rheinisch-Westf. Realschule, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Uhlandstr. 88, 44147 Dortmund nach Bad Münstereifel
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
HK Dortmund, Wochenendlinie 18
Dortmund
2xwöchentlich - Rheinisch-Westf. Realschule, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Uhlandstr. 88, 44147 Dortmund nach Dormagen, Neuss und Meerbusch
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
HK Dortmund, Zwischenlinie 3
Dortmund
1xwöchentlich - Rheinisch-Westf. Realschule, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Uhlandstr. 88, 44147 Dortmund nach Hagen
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
HK Dortmund, Zwischenlinie 5
Dortmund
1xwöchentlich - Rheinisch-Westf. Realschule, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Uhlandstr. 88, 44147 Dortmund nach Bönen
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
HK Dortmund, Zwischenlinie 7
Dortmund
1xwöchentlich - Rheinisch-Westf. Realschule, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Uhlandstr. 88, 44147 Dortmund nach Düsseldorf
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
HK Dortmund, Zwischenlinie 13
Dortmund
1xwöchentlich - Rheinisch-Westf. Realschule, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Uhlandstr. 88, 44147 Dortmund nach Duisburg
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
KM Mettingen, Sportfahrt 3
Mettingen
1xwöchentlich - Ernst-Klee-Schule, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, Landrat-Schultz-Str. 30 49497 Mettingen - Sportstätte in Westerkappeln
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
KM Mettingen, Sportfahrt 6
Mettingen
1xwöchentlich - Ernst-Klee-Schule, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, Landrat-Schultz-Str. 30 49497 Mettingen - Sportstätte in Mettingen
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
KM Bochum, Sportfahrt 2
Bochum
1xwöchentlich - Schule am Haus Langendreer, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, Hauptstr. 157, 44892 Bochum - Sportstätte in Bochum
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
KM Münster, Sportfahrt 1
Münster
1xwöchentlich - Regenbogenschule, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Bröderichweg 43
48159 Münster - Sportstätte in Münster
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
KM Reken, Wochenendlinie 1
Reken
14-tägig - Brückenschule Maria Veen, LWL Förderschule, Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, Marianne-Barisch-Weg 1, 48734 Reken nach Stemwede und Reken
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
HK Bochum, Sportfahrt 1
Bochum
1xwöchentlich - Schule am Leithenaus, LWL - Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Hauptstr. 155, 44892 Bochum - Sportstätte in Bochum
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
HK Bochum, Sportfahrt 2
Bochum
1xwöchentlich - Schule am Leithenaus, LWL - Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Hauptstr. 155, 44892 Bochum - Sportstätte in Bochum
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
HK Bochum, Sportfahrt 8
Bochum
1xwöchentlich - Schule am Leithenaus, LWL - Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Hauptstr. 155, 44892 Bochum - Sportstätte in Bochum
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
HK Bochum, Sportfahrt 10
Bochum
1xwöchentlich - Schule am Leithenaus, LWL - Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Hauptstr. 155, 44892 Bochum - Sportstätte in Bochum
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
KM Bielefeld, Sportfahrt 3
Bielefeld
1xwöchentlich - Albatros-Schule, LWL-Förderschule Förderschwerpunkt
Körperliche und motorische Entwicklung; Westkampweg 81, 33659 Bielefeld - Sportstätte in Bielefeld-Brackwede
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um ein weiteres Schulhalbjahr, sofern nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Schluss eines Schulhalbjahres gekündigt wird. Ein Schulhalbjahr umfasst die Zeitspanne vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bzw. vom 1. Februar bis 31. Juli des laufenden Jahres.
Maximale Vertragslaufzeit: 48 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit den Angebotsunterlagen sind folgende Angaben zu tätigen:
— zum Unternehmen (Name, Straße, PLZ, Ort, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail, Rechtform, Art der wirtschaftlichen Tätigkeit, Amtsgericht, Handelsregister-Nr., Vertretungsberechtigte Person, Geburtsname, -datum und -ort sowie Nationalität bei natürlichen Personen),
— zu Subunternehmen (Name, Anschrift, Bezeichnung der Teilleistung, Unterschrift),
— zur Bietergemeinschaft (Bezeichnung der Teilleistung, Name, Anschrift, Unterschrift, Name des bevollmächtigten Vertreters),
— zu Insolvenzverfahren (Insolvenzverfahren eröffnet, befindet sich in Liquidation).
Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft:
— Sein Gewerbe angemeldet hat und den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beider Krankenkasse angemeldet hat,
— Das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet,
— Nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— Das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht,
— Bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt,
— Keine Verfehlungen vorliegen, die seinen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen.
Angaben zu dem Gesamtumsatz für die Jahre 2018, 2019, 2020 sowie den Umsatz im Geschäftsbereich „Beförderung von behinderten Menschen“ für die Jahre 2018, 2019, 2020.
1) Angabe des Fuhrparks (Automarke und Modell, Anzahl der Plätze — getrennt nach Sitz- und Rollstuhlplatz),der für die Auftragserfüllung tatsächlich zum Einsatz kommen soll.
Sofern Fahrzeuge für die Leistungserbringung neu angeschafft werden müssen, ist dieses zu benennen. Darüber hinaus ist darzulegen, dass die Fahrzeuge rechtzeitig zum Leistungsbeginn verfügbar sind. Auf Verlangen des Auftraggebers ist für neu anzuschaffende Fahrzeuge die Lieferzusage der Händler sowie die Finanzierungszusage der Banken einzureichen bzw. das Finanzierungskonzept zu erläutern.
2) Referenzen aus dem Bereich „Beförderung von Menschen mit Behinderung“ benennen. Die Referenzen sollten hinsichtlich ihrer Größenordnung und der Vertragsart möglichst vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag sein.
Gemäß § 47 Abs. 1 VgV kann ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Er hat in diesem Falle nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist bereits mit dem Angebot zu führen.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und Subunternehmer muss im Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) sein.
Das Fahrpersonal (Fahrerin/Fahrer) muss eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) oder die Führerscheinklasse D bzw. D1 besitzen.
Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Es sind besondere Vertragsbedingungen gemäß Vertrag (siehe Vergabeunterlagen) und die Besonderen Vertragsbedingungen gem. Tariftreue- und Vergabegesetz NRW einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.
Angebote müssen in elektronischer Form über das Bietercockpit abgegeben werden. Ein Angebot in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.
Aus Gründen des Datenschutzes sind die Dateien „Los ...“ verschlüsselt und mit einem Zugangscode versehen, welcher nur auf Anforderung zur Verfügung gestellt wird. Der Zugangscode ist mit dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vordruck E-Mail bei der im Vordruck benannten Ansprechperson oder über das Bietercockpit anzufordern. Erst nach Erhalt der entsprechenden Bestätigung (Erklärung über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen) wird der Zugangscode zugesandt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Vergaberegister NRW vom Auftraggeber eingeholt wird.
Es gilt deutsches Recht.
Fragen sind in elektronischer Form über das Bietercockpit möglichst bis zum 18.6.2020 zu stellen.
Die Verkürzung der Angebotsfrist ist gem. § 38 Abs. 3 VgV möglich, da eine Vorinformation am 30.4.2021 im EU-Amtsblatt erfolgte.
Die Wertung der Angebote erfolgt auf der Grundlage der Mehrwertsteuersätze, die bis zur Veröffentlichung der Vergabe galten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.