Quartiersmanagement und Betrieb eines Stadtumbaubüros zur Umsetzung des integrierten Handlungskonzeptes Altstadt Lüdenscheid Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-18
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüdenscheid
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58507
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luedenscheid.de
Abschnitt II: Gegenstand
Quartiersmanagement und Betrieb eines Stadtumbaubüros zur Umsetzung des integrierten Handlungskonzeptes Altstadt Lüdenscheid
Quartiersmanagement und Betrieb eines Stadtumbaubüros zur Umsetzung des integrierten Handlungskonzeptes Altstadt Lüdenscheid.
Stadt Lüdenscheid
Luisenstraße 19
58511 Lüdenscheid
Die Stadt Lüdenscheid möchte im Rahmen des städtebaulichen Entwicklungskonzepts „Integriertes Handlungskonzept Altstadt Lüdenscheid“ (IHKA) einen externen Auftrag zur Umsetzung des Projektbausteins „Quartiersmanagement“ erteilen. Zur Initiierung von Projekten, zur Unterstützung und Beratung der Grundstücks- und Immobilieneigentümer bei öffentlichen Umbaumaßnahmen, zur Vernetzung der Kultureinrichtungen, Verbesserung der Außendarstellung und des Serviceangebots im Kultur- und Bildungsquartier Altstadt und als allgemeiner Ansprechpartner im Quartier für die Umsetzung des Altstadtkonzeptes soll das bereits bestehende Altstadtbüro in der Altstadt geführt werden. Das Quartiersmanagement soll die operative Arbeit vor Ort unterstützen und dabei als Schnittstelle zwischen Stadtverwaltung und Akteuren, Bewohnern und Eigentümern sowie als zentrale Anlaufstelle in der Altstadt fungieren. Das Stadtumbaugebiet wurde nach § 171 b BauGB festgesetzt. Die Schwerpunkte des Aufgabenspektrums bilden die Aufgabenbereiche Stadterneuerung, Kulturmanagement und Netzwerkarbeit.
Ausführungsfrist: Beginn direkt nach Auftragserteilung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Quartiersmanagement udn Betrieb eines Stadtumbaubüros
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDD9Q5N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 251 / 411-0
Fax: +49 251 / 411-82525
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 251 / 411-0
Fax: +49 251 / 411-82525
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 251 / 411-0
Fax: +49 251 / 411-82525
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de