Wartung der MTU-Motoren der durch die BLE bereederten Schiffe Referenznummer der Bekanntmachung: 214-02.05-20.1309-20-I-B
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 214-02.05-20.1309-I-B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ble.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung der MTU-Motoren der durch die BLE bereederten Schiffe
Wartung der MTU-Motoren der durch die BLE bereederten Schiffe.
Informationen bezüglich des Ausführungsortes sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsgegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind Wartungen für die mit MTU-Motoren ausgerüsteten, vom Auftraggeber bereederten Schiffe gemäß den jeweils gültigen MTU-Wartungsvorschriften auf jeweils gesondert zu erteilenden Einzelauftrag. Die Durchführung beinhaltet die Inspektion und Wartung – nachfolgend zusammenfassend als Wartungsarbeiten bezeichnet – der Motoren auf dem Fischereiforschungsschiff (FFS) „Solea“ sowie auf den Fischereischutzbooten (FSB) „Seefalke“, „Meerkatze“ und „Seeadler“. Der Leistungszeitraum beginnt am 17.9.2021 und endet am 16.9.2024. Die Rahmenvereinbarung kann vor Ablauf des Leistungszeitraums einmal um weitere zwölf Monate bis längstens zum 16.9.2025 zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wartung der MTU-Motoren der durch die BLE bereederten Schiffe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 21079
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) erfolgen rein aus technischen Gründen und geben nicht die tatsächliche Auftragssumme, die nicht veröffentlicht wird, wieder.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit i. S. v. § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.