Rahmenvereinbarung über die testmethodische Auswertung und Analyse der DSD-Prüfungen für die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.15 - 0592/20/VV: 2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]035
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die testmethodische Auswertung und Analyse der DSD-Prüfungen für die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen
Rahmenvereinbarung über die testmethodische Auswertung und Analyse der DSD-Prüfungen für die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen.
Leistungsort (Erfüllungsort) ist der Ort, welcher von der Auftragnehmerin festgelegt wird.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Durchführung der testmethodischen Auswertungen und Analysen von DSD-Stufen-Prüfungen sowie der dritten Erprobung von DSD-Prüfungen. Darüber hinaus erstellt die Auftragnehmerin nach wissenschaftlichen Methoden Profile der Bewertenden, um die Einflüsse von individueller Strenge / Milde und Konsistenz auf die Bewertung der Teilnehmendenleistungen im Prüfungsteil Schriftliche Kommunikation einschätzen und verringern zu können (Methode: Multifacetten-Rasch-Analyse). Sofern notwendig, übernimmt die Auftragnehmerin in Einzelfällen eine Schulung zur systematischen Einführung unterschiedlicher Zielgruppen (z. B. Bewertende, Prüfungsleitungen) in die Grundlagen der testmethodischen Analysen insbesondere in die Logik des Multifacetten-Rasch-Verfahrens. Auch kann die ZfA die Neu- bzw. Weiterentwicklungen bestehender Ankertests aus dieser Rahmenvereinbarung abrufen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn in einem offenen Verfahren keine oder keine geeigneten Angebote abgegeben worden sind, sofern die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags nicht grundlegend geändert werden.
Die hier auszuschreibende Leistung wurde im Rahmen eines offenen Verfahrens ausgeschrieben (vgl. Auftragsbekanntmachung 2020/S 220-540456). Das Vergabeverfahren musste aufgehoben werden, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht (vgl. § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV; Bekanntmachung 2021/S 007-011779).
Das hier in Rede stehende Vergabeverfahren wurde mit dem einzigen Bieter des ursprünglichen Vergabeverfahrens durchgeführt. Die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags wurden nicht grundlegend geändert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über die testmethodische Auswertung und Analyse der DSD-Prüfungen für die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44799
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.