Erweiterung Andreasschule, Von-Einem-Str. 56, 45130 Essen, Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-224
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 201 / 88-60132
Fax: +49 201 / 88-60136
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Andreasschule, Von-Einem-Str. 56, 45130 Essen, Rohbauarbeiten
Rohbauarbeiten für die Erweiterung und Bestandssanierung.
Erweitrung Andreasschule
Von-Einem-Straße 56
45130 Essen
Die Immobilienwirtschaft der Stadt Essen plant die Erweiterung der zweizügigen Grundschule zu einer dreizügigen Schule mit Speiseraum, Essensausgabe und Ganztagesbetreuung. Ein Bestandsgebäude aus den 1960er Jahren wird mit einem Gebäudeflügel für den Schulbetrieb und den Speiseraum sowie einen Neubau für die Ganztagesbetreuung ergänzt. Der zweigeschossige, nicht unterkellerte Neubau wird in Holztafelbauweise mit massiven Holzdecken auf einer Gründung aus Stahlbeton und mit einem Treppenhaus in Stahlbetonweise errichtet. Die geneigten Dachflächen werden begrünt. Das Bestandsgebäude aus Ziegelmauerwerk, Betondecken und straßenseitiger Betonrippenfassade wird teilsaniert. Die Baumaßnahme erfolgt während des laufenden Schulbetriebs.
Andreasgrundschule Essen
Los 07 Rohbauarbeiten, Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten
Art und Umfang der Leistung:
— Baustelleneinrichtung.
Erdarbeiten
Aushub und Verfüllung mit Hartkalkschotter, ca. 550 m3
Kanalarbeiten
Abwasserkanal, ca. 140 m
Kabelschutzrohr, ca. 50 m
Kabelschacht, 2 St.
Trinkwasserleitung, ca. 60 m
Hauseinführung mit Ringraumdichtung, 20 St.
— Beton- und Stahlbetonarbeiten.
Aufzugsunterfahrt als WU-Konstruktion, ca. 15 m3
Bodenplatten, Wände, Decken, ca. 780 m3
Fertigteil-Treppenläufe, 4 St.
Fertigteil-Lichtschächte, 20 St.
Bewehrung Stabstahl, ca. 81 t
Abdichtungsarbeiten
Horizontalabdichtung unter Bodenplatten als Schwarze Wanne, ca. 1 300 m2
Vertikalabdichtung an Frostschürzen und Fundamenten sowie Sockel
Bestandsgebäude, ca. 900 m2
— Estricharbeiten
Verbundestrich faserarmiert inkl. Untergrundvorbereitung, ca. 60 m2
Mauerarbeiten
Öffnungen schließen, Mauerwerk ergänzen, div. Kleinflächen
Schutzmaßnahmen
Abdeckung Böden, ca. 750 m2
Staubschutzwände, ca. 200 m2
Abbrucharbeiten
Herstellen von Öffnungen, Kernbohrungen
Abbruch Bodenbeläge und Estrich, div. Kleinflächen
Abbruch Wandbekleidungen, div. Kleinflächen
Abbruch Unterhangdecken Alu-Paneele und Gipskarton, ca. 410 m2
Abbruch Windfang Aluminium, Glas, 2 St.
Abbruch Türen, Fenster, Sanitärobjekte in geringem Umfang.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungsnachweise gemäß § 6a, 6b EU VOB/A
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben gemäß § 6a EU VOB/A zum Nachweis der Eignung, mit dem Angebot, das ausgefüllte Formblatt „VHB 124 – Eigenerklärung zur Eignung“ in der aktuellen Fassung (ist den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter „Vergabeunterlagen – Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente“ beigefügt) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen, auch für die vorgesehenen Nachunternehmen, abzugeben, es sei denn die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung, mit dem Angebot gemäß § 6b EU VOB/A, durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
— Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind auf Verlangen der Vergabestelle, mit Fristsetzung gemäß § 16a EU VOB/A, die aufgeforderten Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) in Kopie ggf. im Original beizubringen. Darüber hinaus kann von einem öffentlichen Auftragnehmer auch weitere ihm geeignete Nachweise, wie den der gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen ausländischen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern verlangt werden.
Nachweise/Erklärungen Bietergemeinschaften, Nachunternehmer
— Das Formularblatt „VHB 233 – Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen“ ist den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter „Vergabeunterlagen – Vom Auftragnehmer auszufüllende Dokumente“ beigefügt und mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabestelle mit Fristsetzung gemäß § 16a EU VOB/A, vor Zuschlagserteilung, ausgefüllt vorzulegen,
— Bieter und andere gemeinschaftliche Bieter, Arbeitsgemeinschaften haben mit dem Angebot dem Auftraggeber folgende Nachweise/Erklärungen zu übergeben:
— ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des Bevollmächtigten Vertreters und eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren sowie bei Abschluss und Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt, mit uneingeschränkter Wirkung berechtigt ist, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft Zahlungen entgegenzunehmen und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Essen Lindenallee 68
In offenen und nicht offenen Verfahren stellt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 14 EU Abs. 6 VOB/A den Bietern die Niederschrift unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Den Bietern und ihren Bevollmächtigten ist die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3) zu gestatten. Die Submission erfolgt ohne Bieterbeteiligung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
1. Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren gemäß Art.22 der EU-Richtlinie 2014/24/EU und § 11a EU VOB/A
1.1.) Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform „Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz“ durchgeführt und ist unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz http://www.vergabe.metropoleruhr.de im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/Angebotsöffnung erbeten.
1.2.) Mit Angebotsöffnung wird der Bieter für das weitere Vergabeverfahren gemäß § 11a EU Abs.6 VOB/A verpflichtend aufgefordert seine Unternehmensbezeichnungen sowie eine elektronische Adresse im Vergabeportal NRW anzugeben/ zu registrieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung, auch nach Fristsetzung von 6 Kalendertagen nicht nach, wird er aus diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
1.3.) Die Kommunikation, z. B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung, das Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen, die Einstellung ergänzender Informationen wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW / Metropole Ruhr geführt (über die bei der Registrierung vom Bieter angegebene E-Mailadresse) um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten.
1.4.) Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z. B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten, Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads kostenlos bereitgestellt. Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z. B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen).
1.5.) Technische Parametervorgabe bei elektronischer Angebotseinreichung.
Das Angebot ist im Offenen Verfahren – EU – zwingend, bei Öffentlichen/Beschränkten und Freihändigen nationalen Vergabeverfahren, bei entsprechender Vorgabe der Vergabestelle, elektronisch über die Plattform Vergabemarktplatz NRW, mit dem Bietertool, zu übermitteln. Als Dateiformat für mit dem Angebot eingereichte Dokumente sind zwingend das PDF-Format und für die Angebotsdatei das GAEB d84-, X84- Format und im Übrigen allgemein verfügbare und lesbare Formate zu verwenden (z. B. *.txt, *.docx, *.xls, *.jpg, *.tif etc.). Es ist ratsam, zusätzlich zur GAEB-Datei, das bepreiste Leistungsverzeichnis eingescannt als PDF-Dokument zu übermitteln. Andere nicht allgemein verfügbare Dateiformate, oder Dateifragmente die nicht durch die Vergabestelle einzulesen sind, führen zum Angebotsausschluss. Alle zu einem Angebot gehörenden Dokumente sollen möglichst in einem einheitlichen Sendevorgang an die Plattform Vergabemarktplatz NRW übertragen werden.
2. Angebot RC-Beton:
Neben dem Preis wird die Ressourcen Effizienz bei der Wertung der Angebote berücksichtigt: hier Verwendung von RC-Beton. Für die in Frage kommenden Positionen wurden im LV Alternativ Positionen gebildet, die bei Verwendung von RC-Beton mit einem EP zu versehen sind. Aus den ausgefüllten Alternativ Positionen wird ein neuer Angebotspreis ermittelt. Für das Angebot mit RC-Beton werden, je nach Umfang der angebotenen Massen zwischen 10 (komplett) und 0 Punkte (es wird kein RC Beton angeboten) vergeben. Die Angabe von Preisen für die Wahl-RC-Positionen ist nicht zwingend erforderlich.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRVYDPS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]