Mobiliar für Gesundheit/Sozialassistent*in und Heilerziehungspfleger*in in der vollzeitschulischen Ausbildung und Medizinische Fachangestellte, Frisör*in und Kosmetiker*in nach BKAZ-VO Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-40-194/21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobiliar für Gesundheit/Sozialassistent*in und Heilerziehungspfleger*in in der vollzeitschulischen Ausbildung und Medizinische Fachangestellte, Frisör*in und Kosmetiker*in nach BKAZ-VO
Der Kreis Recklinghausen schreibt Mobiliar für die Gesundheit/Sozialassistent*in und Heilerziehungspfleger*in in der vollzeitschulischen Ausbildung und Medizinische Fachangestellte, Frisör*in und Kosmetiker*in nach BKAZ-VO am Herwig-Blankertz-Berufskolleg in Recklinghausen aus.
Enthalten sind die nachfolgenden Positionen:
— 8x Arbeitstisch,
— 19x Drehstuhl,
— 2x Glasvitrine Alu,
— 120x Luftpolsterstuhl.
Weitere Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Herwig-Blankertz-Berufskolleg Campus
Blumenthal 1
45665 Recklinghausen
Der Kreis Recklinghausen schreibt Mobiliar für die Gesundheit/Sozialassistent*in und Heilerziehungspfleger*in in der vollzeitschulischen Ausbildung und Medizinische Fachangestellte, Frisör*in und Kosmetiker*in nach BKAZ-VO am Herwig-Blankertz-Berufskolleg in Recklinghausen aus.
Enthalten sind die nachfolgenden Positionen:
— 8x Arbeitstisch,
— 19x Drehstuhl,
— 2x Glasvitrine Alu,
— 120x Luftpolsterstuhl.
Weitere Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Der Auftrag soll bis zum Ablauf des auf die Auftragsvergabe folgenden Quartals umgesetzt werden (inkl. Abnahme und Endabrechnung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt. Der Bieter gibt die Erklärung durch Einreichung des Formulars „Eigenerklärung Ausschlussgründe, Formblatt 521“ ab, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen. Dazu ist auf Seite 1 der eingereichten Formulare der Name des Bietergemeinschaftsmitglieds aufzubringen, für das die Erklärung abgegeben wird.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreis Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Kreishaus
Zimmer 2.2.27
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3) angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW/metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes nach der VgV.
Informationen zu der vom Kreis Recklinghausen (oder ggfs. durch den Kreis Recklinghausen beauftragte Dritte) durchgeführten Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte, entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt gem. Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf der Kreisinternetseite der zentralen Vergabestelle (https://www.kreis-re.de/inhalte/kreishaus/verwaltung/zentrale_vergabestelle/index.asp?seite=angebot&id=18848).
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DR9U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.