St. Marien-Hospital Düren: Projekt Umbau und Erweiterung des Pflegebildungszentrums: TWP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.marien-hospital-dueren.de/
Abschnitt II: Gegenstand
St. Marien-Hospital Düren: Projekt Umbau und Erweiterung des Pflegebildungszentrums: TWP
Das St. Marien-Hospital Düren (nachfolgend Auftraggeberin oder AG) schreibt vorliegend die Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung (TWP) für den Umbau und die Erweiterung des angebundenen Pflegebildungszentrums in Düren europaweit aus.
Vorhaben, Anlass und Ziel:
Die Auftraggeberin plant den Umbau und die Erweiterung des an das Klinikum angebundenen Pflegebildungszentrums. Aufgrund des zum Jahr 2020 neu in Kraft getretenen Pflegeausbildungsgesetzes und der damit verbundenen neuen Anforderungen an die Ausbildungsstätten sollen insbesondere die vorhandenen Räumlichkeiten angepasst und neue Räumlichkeiten, wie größere Klassenräume, Lehrerbüros, sowie Verwaltungs-, Sanitär-, Besprechungs-, Gruppenarbeits-, Pausen- und Übungsräume angebaut werden. Die Anbauten müssen den aktuellen technischen Ansprüchen genügen und die gesamte Haustechnik muss erneuert werden.
Konkret geplant sind folgende Maßnahmen:
— Erweiterung des vorhandenen Grundrisses durch Anbauten,
— Umbau und Umnutzung vorhandener Multifunktionsräume,
— Erneuerung der gesamten Haustechnik,
— Anbau von 4 Klassenräumen auf der Südseite, wo aktuell ein PKW-Parkplatz liegt,
— Erweiterung des vorhandenen Multifunktionsraums und zusätzlicher Anbau von 2 Klassenräumen auf der Ostseite,
— Anbau von 2 neu zu errichtenden Klassenräumen auf der der Nordseite an den Bestand,
— Erweiterung der Ostseite an der Eintrachtstraße um einen Multifunktionsraum mit Nebenräumen.
—— Der Multifunktionsraum soll für übergeordnete Veranstaltungen (z. B. Kinästhetik Kurse für Auszubildende) genutzt werden können o Gleichzeitig soll eine schalldichte flexible Trennwandanlange die Nutzung von 2 weiteren Klassenräumen ermöglichen.
— Anbau eines Demo-, Schülerpausen- sowie Gruppenraums für Internetarbeiten auf der Ostseite an der Eintrachtstraße.
Die BGF des Projekts beträgt ca. 1 735 m2.
Das Projekt wird laut Bewilligungsbescheid vom 25.11.2020 im Rahmen der Einzelförderung nach § 21a KHGG NRW (Investitionsprogramm 2020) gefördert.
Düren
Der in der vorliegenden Ausschreibung gegenständliche Leistungsumfang beinhaltet Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI 2021, Leistungsphasen 2-9, ggf. stufenweise Beauftragung in 2 Stufen (geplant sind Stufen für Leistungsphasen 2-4 und Leistungsphasen 5-9). Die Honorarzone ist im späteren Verhandlungsverfahren von den Bietern zu ermitteln und frei anzubieten. Die Leistungsphasen 7-9 sind als Besondere Leistungen anzubieten.
Die Leistungserbringung wird sich (ohne die beauftragte LPH 9) voraussichtlich auf einen Leistungszeitraum von ca. 27 Monaten (Zuschlag Anfang Oktober 2021, Abschluss Leistungsphase 8 im Dezember 2023) erstrecken, da zu diesem Zeitpunkt das Projekt aus förderrechtlichen Gründen abgeschlossen sein muss. Einzelheiten werden im Verhandlungsverfahren thematisiert und endgültig festgelegt.
Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als 3 geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Bewerberauswahl unter Berücksichtigung der nachfolgenden Auswahlkriterien:
Die Bewerber werden zunächst ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren auch anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen erfolgen wird. Damit wird gesichert, dass der Bewerber die ordnungsgemäße Umsetzung des anspruchsvollen Vorhabens mit seinen Besonderheiten und Schwierigkeiten erwarten lässt.
3.3.1 Ein Bieter muss nach oben Gesagtem mindestens 3 vergleichbare Referenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen beherrscht werden kann.
Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Werden Referenzen eingereicht, welche über den Mindestgehalt gemäß Ziffer 3.2.2 hinausgehen, werden hierfür je nach Art oder Anzahl der Referenzen, welche die genannten Kriterien erfüllen, Punkte vergeben.
3.3.2 Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber sind maximal 45 Punkte zu erzielen. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien, wobei eine Referenz ggf. auf mehrere Kriterien zutreffen kann und damit auch mehrfach in die Punktewertung einfließen kann:
„Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber“:
1. Berufserfahrung der Projektleitung (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit):
Über 10 Jahre = 10 Punkte,
10 Jahre = 9 Punkte,
9 Jahre = 8 Punkte,
8 Jahre = 7 Punkte,
7 Jahre = 6 Punkte,
6 Jahre = 5 Punkte,
5 Jahre = 4 Punkte,
4 Jahre = 3 Punkte,
3 Jahre = 2 Punkte,
Unter 3 Jahren = 1 Punkt,
2. Technische Leistungsfähigkeit des Projektteams (Projektmitarbeiter = Projektleitung plus fest angestellte Mitarbeiter) (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit):
Mindestens 5 Projektmitarbeiter = 5 Punkte,
Mindestens 4 Projektmitarbeiter = 4 Punkte,
Mindestens 3 Projektmitarbeiter = 3 Punkte,
Mindestens 2 Projektmitarbeiter = 2 Punkte,
Unter 2 Projektmitarbeitern = 1 Punkt,
3. Erfahrung der Mitglieder des Projektteams mit der Bearbeitung von vergleichbaren Bauwerken (Eine Referenz, die durch mehrere Mitglieder des Projektteams bearbeitet worden ist, wird als ein erbrachtes Referenzobjekt gewertet. Es findet hier keine Wertung je Mitarbeiter statt.):
8 oder mehr Referenzobjekte = 15 Punkte,
7 Referenzobjekte = 12 Punkte,
6 Referenzobjekte = 9 Punkte,
5 Referenzobjekte = 6 Punkte,
4 Referenzobjekte = 3 Punkte,
3 Referenzobjekte = 1 Punkte,
Unter 3 Referenzobjekte = Ausschluss,
Hinweis: Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2) gewertet. Werden die in Ziffer 3.2.2 geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
4. Erfahrung der Mitglieder des Projektteams mit Umbauten und Erweiterungen von vergleichbaren Bauwerken im laufenden Betrieb (Eine Referenz, die durch mehrere Mitglieder des Projektteams bearbeitet worden ist, wird als ein erbrachtes Referenzobjekt gewertet. Es findet hier keine Wertung je Mitarbeiter statt.):
5 oder mehr Referenzprojekte = 15 Punkte,
4 Referenzobjekte = 12 Punkte,
3 Referenzprojekte = 9 Punkte,
2 Referenzprojekte = 6 Punkte,
1 Referenzprojekt = 3 Punkte,
Hinweis: Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2) gewertet. Werden die in Ziffer 3.2.2 geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet, da sie nicht vergleichbar ist.
3.3.3 Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
3.4 Die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als 3 Bewerber zu berücksichtigen wären (z. B. weil auf dem dritten Rang 2 oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu 5 Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als 5 Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als 5 Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang 5 oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang 4 oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als 3 Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang 2 oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu 5 Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als 5 Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als 5 Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang 5 oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang 4 oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Rechtliche Hinweise:
Die Auftraggeberin ist keine öffentliche Auftraggeberin und führt dieses Verfahren ausschließlich aufgrund förderrechtlicher Auflagen durch. Ein Nachprüfungsverfahren wäre demnach unstatthaft. Sollte ein solches eingeleitet werden, wären aufgrund des hier erfolgten Hinweises auf einen unstatthaften Antrag sämtliche Kosten durch den Antragsteller zu tragen. Aus diesem Grund wird auch keine Nachprüfungsstelle benannt.
Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen:
Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:
RA Stefan Strüwe E-Mail: [gelöscht] Telefon: 02[gelöscht] CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Am Mittelhafen 14 48155 Münster Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Externer Datenschutzbeauftragter:
RA Stefan Strüwe E-Mail: [gelöscht] Telefon: 02[gelöscht] CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Am Mittelhafen 14 48155 Münster Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens.
b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot/der Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen.
Empfänger von personenbezogenen Daten:
Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weiter gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist:
Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/ Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] EUR ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von [Betrag gelöscht] EUR ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle.
Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] EUR ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an.
Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung.
Recht auf Auskunft:
Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Recht auf Berichtigung:
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
Recht auf Löschung:
Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln).
Recht auf Widerspruch:
Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens).
Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:
Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind.
— Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind.
— Angaben zum Umsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
– Angaben über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR sowie für Sachschäden und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mind. [Betrag gelöscht] EUR.
(es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken) • Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers.
— Angaben über das für die Projektleitung und Planung vorgesehene Personal (Angabe der Person) und deren jeweilige Qualifikation. Personenidentität ist zulässig.
— Vorlage von mindestens 3 vergleichbaren Referenzobjekten für TWP-Planung.
Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn o das Projekt in Bezug auf Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung mindestens die Leistungsphasen 3-8 für den Umbau und/oder die Erweiterung eines vergleichbaren Gebäudes in den letzten 5 Jahren umfasst,
— das Projektvolumen pro eingereichter Referenz mindestens 1.0 Mio. EUR brutto (Kostengruppen 300 und 400) beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibilisiert ist,
— der Nachweis der erfolgreichen Planung im Sinne der Umsetzung des Projekts erbracht wird.
Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen, die den entsprechenden Nachweis zu führen hat.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftraggeberin ist keine öffentliche Auftraggeberin und führt dieses Verfahren ausschließlich aufgrund förderrechtlicher Auflagen durch. Ein Nachprüfungsverfahren wäre demnach unstatthaft. Sollte ein solches eingeleitet werden, wären aufgrund des hier erfolgten Hinweises auf einen unstatthaften Antrag sämtliche Kosten durch den Antragsteller zu tragen. Aus diesem Grund wird unter VI.4.1) lediglich deswegen eine Eintragung vorgenommen, weil es sich um ein Pflichtfeld handelt.
Ort: Düren
Land: Deutschland
Keine Rechtsbehelfe gegeben.