Rahmenvereinbarung Druckvorstufe BZgA Referenznummer der Bekanntmachung: 214-02.05-20.1306-20-I-L
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bzga.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Druckvorstufe BZgA
Rahmenvereinbarung über die Erbringung aller Leistungen zur Erstellung der Druckvorstufe für die BZgA.
In Teilen beim Auftragnehmer und in Teilen beim Auftraggeber
Rahmenvereinbarung über die Erbringung aller Leistungen zur Erstellung der Druckvorstufe von Publikationen, Geschäftspapieren, Organigrammen, Daten- und Infografiken und sonstigen Medien der BZgA sowie die Qualitätskontrolle/-sicherung, die Abwicklung von Anzeigenkampagnen, das Datenhandling und die Datenarchivierung für einen Zeitraum von 24 Monaten.
Verlängerungsoption: Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Optionen.
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Druckvorstufe BZgA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) erfolgen aus rein technischen Gründen und geben nicht die tatsächliche Auftragssumme, die nicht veröffentlicht wird, wieder.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://[gelöscht]
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit i. S. v. § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.