Personaldienstleister zur Unterstützung im Gewährungsprozess von Corona- Wirtschaftshilfen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-029
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.brk.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personaldienstleister zur Unterstützung im Gewährungsprozess von Corona- Wirtschaftshilfen
Die Bezirksregierung Köln (nachfolgend „Auftraggeber“) ist zuständig für die Bearbeitung der Anträge zu den Corona-Wirtschaftshilfen. Um die zeitgerechte Bearbeitung der hohen Anzahl an eingehenden Anträgen sicherzustellen, benötigt der Auftraggeber spätestens ab dem 12.5.2021 die Bereitstellung von Personal- und Beratungsressourcen zur Unterstützung der Antragsbearbeitung und Vorbereitung etwaiger Bewilligungen und Ablehnungen. Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen sind Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung.
Für die Bearbeitung der Corona-Wirtschaftshilfen sollen Beratung und Personalressourcen in einem Umfang von 10 vollzeitäquivalenten (im Folgenden: VZÄ) Sachbearbeitern/Sachbearbeiterinnen und 1 VZÄ Teamleiter/Teamleiterin zur Unterstützung der Antragsbearbeitung herangezogen werden.
Die Leistungserbringung ist spätestens ab dem 12.5.2021 zunächst für die Dauer von 2 Monaten vorgesehen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag 3 Mal um die Laufzeit von jeweils.
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Die Arbeiten sind in den Räumlichkeiten und mit Arbeitsplatzausstattung des Auftragnehmers zu erbringen. Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers:
— Einsatz und Steuerung qualifizierter Arbeitskräfte zur operativen Durchführung der Aktivitäten,
— Bearbeitung der Fördermittelanträge entlang der mit dem Auftraggeber abgestimmten und von diesem freigegebenen Prozesskette und den Arbeitsanweisungen in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers und mit eigener Arbeitsplatzausstattung. Der Bedarf an Arbeitsmitteln und IT-Infrastruktur wird vom Auftragnehmer gestellt. Die Bearbeitung der Förderanträge erfolgt als vollständig digitales Verfahren im dafür vom Bund zur Verfügung gestellten Portal und mit den wesentlichen Aktivitäten:
— Vollständigkeitsprüfung, Plausibilisierung und Prüfung der Antragsvoraussetzungen,
— Kontaktaufnahme mit den Antragstellern/Antragstellerinnen oder Vertretern/Vertreterinnen der Antragsteller/Antragstellerinnen über die Kommunikationsfunktion des Portals,
— Einsatz und Steuerung erfahrener Teamleiter/Teamleiterinnen zur Koordination des Tagesgeschäfts und als Multiplikatoren in das Sachbearbeiterteam/Sachbearbeiterinnenteam. Die Teamleitung steht im fachlichen Austausch mit den vorgesehenen Projektressourcen und Fachansprechpartnern/ Fachansprechpartnerinnen des Auftraggebers. Es wird erwartet, dass die Teamleitung Auskunft zur Gesamtschau der Leistung sowie dem weiteren Projektvorgehen geben kann. Die Erreichbarkeit der Teamleitung in den Geschäftszeiten des Auftraggebers (6.30 Uhr -19.00 Uhr) ist zu gewährleisten.
— Einrichtung einer Projektorganisation und Verantwortlichkeiten zur regelmäßigen Abstimmung mit dem Auftraggeber,
— Projektsteuerung, Qualitätssicherung, Umsetzungs- und Beratungskompetenz zur fortlaufenden Optimierung über Teamleitung des Auftragnehmers,
— Leistungsmessung und -dokumentation (Reporting-Tool) zur Abstimmung mit den Projektverantwortlichen des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer übernimmt ausschließlich nicht hoheitliche Tätigkeiten. Die hoheitlichen Tätigkeiten verbleiben beim Auftraggeber Schwerpunkt des Auftrags ist zunächst die sogenannte Überbrückungshilfe III. Aufgrund der nur geschätzten Anzahl an Anträgen soll bei freien Arbeitskapazitäten ebenfalls ein Einsatz im Rahmen der sonstigen Corona- Wirtschaftshilfen (z. B. Überbrückungshilfen, Novemberhilfe, Dezemberhilfe, u. a.) erfolgen, da die Bearbeitungsabläufe und Qualifikationsanforderungen in den Verfahren ähnlich sind. Zudem ist aus heutiger Sicht nicht prognostizierbar, ob und inwieweit weitere Corona-Wirtschaftshilfen aufgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.brk.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.