NUM RC Stark- und Schwachstrom Referenznummer der Bekanntmachung: 04.7-028-2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uk-essen.de/aktuelles/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
NUM RC Stark- und Schwachstrom
Es werden für das Baufeld 3, NUM/RC die folgende Systeme der Stark- und Schwachstromanlagen wie folgendes benötigt.
Zwei USV-Anlagen. Die eine USV Anlage versorgt die EDV Technik im Serverraum und die zweite Anlage versorgt die Messtechnik im Laborbereich.
Batteriegestützte zentrale Stromversorgungssysteme BSV für Sicherheitszwecke zur Versorgung medizinisch genutzter Bereiche.
Die Energieversorgung AV und SV im Gebäude NUM/RC über die Niederspannungshauptverteilungen AV (NSHV-AV) und SV ((NSHV-SV), die sich in der Elektrotechnikzentrale im 1.UG (E01), in jeweils separaten Räumen befinden. Zur Aufstellung der Schaltanlagen inkl. Kompensationsanlage ist ein Doppelbodensystem mit einer Aufbauhöhe von ca. 70 cm vorgesehen.
Das Gebäude ist in Brandabschnitte eingeteilt.
Jeder Brandabschnitt entspricht auch einem Versorgungsbereich für Starkstrom. Jeder Versorgungsbereich wird über eine AV- und eine SV Unterteilung versorgt. Die Unterverteilungen sind jeweils in getrennten Räumen vorgesehen.
Eine Lichtrufanlage wird benötigt. Die Zentralsteuerung ist entsprechend dem benötigtem Leistungsumfang modular aufzubauen und an die bestehende Lichtrufvernetzung anzubinden.
Für die Sprachkommunikation innerhalb der Räume vom GMP-Labor und der angeschlossenen Nebenräume wurde eine Intercom-Anlage mit mehreren Sprachkanälen geplant, da in diesen Bereichen keine Lichtrufanlage vorhanden ist.
Entsprechend der Nutzeranforderung werden in den Laborräumen GMP-Labor, in den Radiologie Bereichen, in den U+B-Räumen sowie in den Stationsräumen und im Empfang EG Nebenuhren berücksichtigt.
Universitätsklinikum Essen AÖR
Hufelandstr. 55
45147 Essen
— USV-Anlage 80 kVA,
— BSV-Anlage 15 kVA,
— NSHV-AV mit 3 Trafofelder,
— NSHV-SV für NEA 900 kVA,
— Lichtsteuerung über DALI,
— Lichtrufanlage mit ca. 106 Zimmerleuchten,
— Uhrenanlage mit ca. 46 Nebenuhren,
— Brandmeldeanlage mit 2 Zentralen inkl. Feuerperipherie-Komponenten und ca. 950 Brandmeldern,
— Datenkabel Cat.7A ca. 62 400 m.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
s. Formblatt 227
s. Formblatt 227
s. Formblatt 227
Abschnitt IV: Verfahren
Leistungen zur Installation von medizinischen Gasen werden ausschließlich von eng spezialisierten Fachfirmen erbracht und finden ausschließlich in medizinischen Bereichen Anwendung.
Den Bietern sind die üblichen Verbraucher und Anwendungstechnologien in Kliniken bestens vertraut.
Die beschriebenen Leistungen im NUM sind klinische Standardanwendungen die von den spezialisierten Bietern schnell und klar erfasst werden. Die Anforderungen der Teilnahmekriterien sind klar und einfach verfasst so, dass spezialisierten Errichtern aus der Branche, die i.d.R. auch präqualifiziert sind, wenig Aufwand entsteht diese Kriterien mit Dokumenten zu unterlegen.
Aus diesen Gründen wird im Teilnahmewettbewerb eine verkürzte Frist für den Teilnahmeantrag von 15 Tagen vorgeschlagen. Es soll, bei diesem speziellen Gewerk, eine angemessene Beschleunigung des Verfahrens erreicht werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen an die Vergabestelle sind ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform Vergabe NRW zu richten. Bitte geben Sie mit dem Angebot auch die GEAB 84 ab.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYAYYE7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.