UBH-EO_3110_Metallbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: X-KSA-2021-0015
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44649
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.elisabethgruppe.de/home.html
Abschnitt II: Gegenstand
UBH-EO_3110_Metallbauarbeiten
UBH-EO_3110_Metallbauarbeiten (Pfosten-Riegel-Fassade, Aufsatzkonstruktion, Verglasungs- und Beschlagsarbeiten).
Herne, NRW
Metallbauarbeiten (Pfosten-Riegel-Fassaden, Aufsatzkonstruktionen, Verglasungs- und Beschlagsarbeiten).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Angaben zur Gewerbeanmeldung, Eintragung in Handelsregister, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. Industrie und Handelskammer (Auf Verlangen: Vorlage Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer),
— Angaben dazu, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (auf Verlangen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialklasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt, Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommenssteuergesetz),
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (auf Verlangen: Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen).
Diese vorgenannten Angaben und Nachweise zur Eignung sind zunächst in Form einer Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) möglich. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig bereits mit dem Angebot vorgelegt, so sind die vorstehend mit „auf Verlangen“ gekennzeichneten Nachweise bzw. Bestätigungen innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Bei Bestätigungen zuständiger Stellen gilt dies, wenn und soweit die zuständigen Stellen die entsprechenden Bescheinigungen ausstellen.
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Diese vorgenannten Angaben und Nachweise zur Eignung sind zunächst in Form einer Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) möglich. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig bereits mit dem Angebot vorgelegt, so kann der Auftraggeber die Vorlage geeigneter Nachweise innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist verlangen.
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
— Angabe zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (auf Verlangen: Vorlage von 3 Referenznachweisen bezüglich der Erbringung vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren mit u. a. folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen sowie den weiteren in Formblatt 124 genannten Angaben),
— Angabe zu Arbeitskräften (auf Verlangen: Angabe zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal).
Die vorgenannten Angaben und Nachweise zur Eignung sind zunächst in Form einer Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) möglich. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig bereits mit dem Angebot vorgelegt, so sind die vorstehend mit „auf Verlangen“ gekennzeichneten Nachweise bzw. Bestätigungen innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zur Behebung von Vergabefehlern wird das Vergabeverfahren in den Stand vor Angebotsabgabe zurückversetzt. Aus rechtlicher Sicht findet mithin eine Fortführung des bereits begonnenen Vergabeverfahrens statt. Die vorliegende Auftragsbekanntmachung stellt nicht die Einleitung eines neuen Vergabeverfahrens dar. Die vorliegende Bekanntmachung ist daher als Änderungsbekanntmachung aufzufassen. Sie ergeht ausschließlich aus technischen Gründen. Insoweit war aufgrund der technischen Vorgaben der Vergabeplattform (www.deutsches-ausschreibungsblatt.de) die verfahrenstechnische Einleitung eines neuen Vergabeverfahrens notwendig. Der Auftraggeber hat eine angemessene Frist zur Einreichung neuer Angebote festgelegt (vgl. IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge).
Elektronisch via Deutsches Ausschreibungsblatt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vorliegende Auftragsbekanntmachung betrifft ein bereits laufendes Verfahren, welches in den Stand vor Angebotsabgabe zurückversetzt worden ist. Es handelt sich mithin nicht um eine erneute Bekanntmachung des Verfahrens bzw. die Einleitung eines neuen Vergabevergabeverfahrens, sondern um die Fortsetzung des laufenden Verfahrens.
Die ursprüngliche Bekanntmachungs-Nr. lautet: 2021/S 081-207489.
Mit der vorliegenden Bekanntmachung sollen interessierte Unternehmen über die Rückversetzung informiert werde. Die neue Frist zur Einreichung der Angebote endet am 24.6.2021, 12.00 Uhr. Hintergrund der Zurückversetzung des bisherigen Verfahrens ist die Notwendigkeit der Anpassung der Leistungsbeschreibung sowie die Behebung von Vergabefehlern, insbesondere widersprüchliche Angaben zur Angebotsfrist in den bisherigen Vergabeunterlagen sowie die fehlende Aufführung der Eignungsanforderungen in der Auftragsbekanntmachung. Zudem werden die Zuschlagskriterien an die vergaberechtlichen Vorgaben angepasst. Die vorliegende Bekanntmachung ist daher als Änderungsbekanntmachung aufzufassen. Sie ergeht ausschließlich aus technischen Gründen. Insoweit war aufgrund der technischen Vorgaben der Vergabeplattform (www.deutsches-ausschreibungsblatt.de) die verfahrenstechnische Einleitung eines neuen Vergabeverfahrens notwendig.
Für die Einreichung der neuen Angebote sind ausschließlich die überarbeiteten Vergabeunterlagen, welche unter der o.g. Adresse (vgl. I.3) Kommunikation) abgerufen werden können, maßgeblich. Auf ein Angebot kann nur dann der Zuschlag erteilt werden, wenn es auf Grundlage dieser neuen Vergabeunterlagen eingereicht wird, insbesondere vollständig unter Zugrundelegung dieser neuen Vergabeunterlagen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).