Prinz-Ferdinand-Str. 155, Umbau und Erweiterung zur 3-zügigen Grundschule, DIN 18382 — 10 KV Mittelspannungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-ZGM-32-rk-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prinz-Ferdinand-Str. 155, Umbau und Erweiterung zur 3-zügigen Grundschule, DIN 18382 — 10 KV Mittelspannungsanlage
Gegenstand der Ausschreibung ist der Einbau von 10 KV Mittelspannungsanlagen nach DIN 18382.
Grundschule Prinz-Ferdinand-Str
Prinz-Ferdinand-Straße 155
47798 Krefeld
Mengenangabe 10KV Trafostation P-F-S:
— 1 Stk. Stationsgebäude aus Beton,
— 1 Stk. SF6 MS-Schaltanlage mit Ringeinspeisung und Mittelspannungszählung,
— 1 Stk. Öltransformator 250 kVA,
— 1 Stk. NS Schaltanlage mit zwei Abgängen.
Ausführung-/Leistungsbeginn: 9.6.2021,
Ausführung-/Leistungsende: 1.10.2021.
Einzelfristen:
— Anlieferung und Aufstellung Kleinstation 6.9.2021 - 10.9.2021,
— Anschluss der Kleinstation: 13.9.2021 - 1.10.2021,
— Abnahmen 4.10.2021 - 18.10.2021.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
DIN 18382 — 10 KV Mittelspannungsanlage und Wartung der 10 KV Mittelspannungsanlage (Titel 1.06)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41460
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3DDQ8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.krefeld.de