SSB Pferdestall — Sanierung Bestandsfenster u. -türen Referenznummer der Bekanntmachung: V21/60/190
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
SSB Pferdestall — Sanierung Bestandsfenster u. -türen
Schloß Burg a/d Wupper wird in den kommenden Jahren umfassend saniert. Die folgenden Bauteile sind Bestandteil der Ausschreibung: Pferdestall, Mittelturm, Glockenturm, Batterieturm. Im Zuge der Sanierungsmaßnahme sind in den vorgenannten Gebäudeteilen aus den Bestandsfenster asbesthaltige Kitte zu entfernen, insgesamt 19 bestehende Holzfenster und 3 Bestandstüren zu sanieren/ instandzusetzen sowie die Anfertigung von 2 Fenstern und 3 Türen nach dem Vorbild des historischen Bestandes.
Schloß Burg a/d Wupper wird in den kommenden Jahren umfassend saniert. Die folgenden Bauteile sind Bestandteil der Ausschreibung: Pferdestall, Mittelturm, Glockenturm, Batterieturm. Im Zuge der Sanierungsmaßnahme sind in den vorgenannten Gebäudeteilen aus den Bestandsfenster asbesthaltige Kitte zu entfernen, insgesamt 19 bestehende Holzfenster und 3 Bestandstüren zu sanieren/ instandzusetzen sowie die Anfertigung von 2 Fenstern und 3 Türen nach dem Vorbild des historischen Bestandes.
Die Leistung ist fertigzustellen innerhalb von 100 Arbeitstagen (Montag bis Freitag) nach dem vereinbarten Beginn der Ausführung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SSB Pferdestall — Sanierung Bestandsfenster u. -türen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Submissionstermin lagen keine Angebote vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen.
Danach wird er unzulässig.